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KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 304 StPO, § 406 Abs 1 S 3 StPO, § 406 Abs 5 S 2 StPO, § 406a Abs 1 S 1 Alt 1 StPO, § 406a Abs 1 S 1 Alt 2 StPO
Sofortige Beschwerde des Adhäsionsklägers gegen die Auslagenentscheidung: Einlegung des Rechtsmittels unter einer innerprozessualen Bedingung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Unzulässige innerprozessuale Bedingung eines Rechtsmittels
- rechtsportal.de
Zulässigkeit eines unter der Bedingung seiner Zulässigkeit erhobenen Rechtsmittels
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Berlin, 15.11.2019 - 271 Js 2877/17 Ls Ns (129/18
- KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18
Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren, …
Auszug aus KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19
Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 - [bei juris ]).
- OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 1 Ws 201/22
Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren bei …
Denn unabhängig von der Äußerung des Adhäsionsklägers im Rahmen der Anhörung wäre stets die Absehensentscheidung zu treffen; bei Rücknahme der Berufung - wie hier - verbliebe dem Adhäsionskläger insoweit keine Beschwerdebefugnis (vgl. KG Beschluss vom 20. Januar 2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19, BeckRS 2020, 6537).