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   KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19   

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https://dejure.org/2020,9120
KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19 (https://dejure.org/2020,9120)
KG, Entscheidung vom 20.01.2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19 (https://dejure.org/2020,9120)
KG, Entscheidung vom 20. Januar 2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19 (https://dejure.org/2020,9120)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 304 StPO, § 406 Abs 1 S 3 StPO, § 406 Abs 5 S 2 StPO, § 406a Abs 1 S 1 Alt 1 StPO, § 406a Abs 1 S 1 Alt 2 StPO
    Sofortige Beschwerde des Adhäsionsklägers gegen die Auslagenentscheidung: Einlegung des Rechtsmittels unter einer innerprozessualen Bedingung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige innerprozessuale Bedingung eines Rechtsmittels

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit eines unter der Bedingung seiner Zulässigkeit erhobenen Rechtsmittels

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG München, 05.12.2018 - 2 Ws 1160/18

    Adhäsionsverfahren: Mangelnde Eignung zur Erledigung im Strafverfahren,

    Auszug aus KG, 20.01.2020 - 3 Ws 409/19
    Die Kostenentscheidung beruht auf § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO (vgl. OLG München, Beschluss vom 5. Dezember 2018 - 2 Ws 1160/18 - [bei juris ]).
  • OLG Stuttgart, 30.09.2022 - 1 Ws 201/22

    Entscheidung über die Kosten und notwendigen Auslagen im Adhäsionsverfahren bei

    Denn unabhängig von der Äußerung des Adhäsionsklägers im Rahmen der Anhörung wäre stets die Absehensentscheidung zu treffen; bei Rücknahme der Berufung - wie hier - verbliebe dem Adhäsionskläger insoweit keine Beschwerdebefugnis (vgl. KG Beschluss vom 20. Januar 2020 - 3 Ws 409/19 - 161 AR 293/19, BeckRS 2020, 6537).
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