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KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Geiselnahme: Voraussetzungen des "Ausnutzungstatbestands"
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Begriff des Ausnutzens i.S. von § 239b Abs. 1 Alt. 2 StGB
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
StGB § 239b Abs. 1 Alt. 1
Begriff des Ausnutzens i.S. von § 239b Abs. 1 Alt. 2 StGB - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Geiselnahme setzt neben physischer Verfügungsgewalt Ausnutzungstatbestand voraus
- wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)
Geiselnahme setzt neben physischer Verfügungsgewalt Ausnutzungstatbestand voraus
Verfahrensgang
- LG Berlin, 06.07.2018 - 17 KLs (20/18
- LG Berlin, 06.07.2018 - 253 Js 3007/17
- KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18
Papierfundstellen
- StV 2019, 565
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94
Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung
Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157). - BGH, 05.05.1992 - StB 9/92
Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der …
Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157). - OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157). - OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 (3) HEs 106/95
Aufhebung eines Haftbefehls bei Wegfall des dringenden Tatverdachts; Beurteilung …
Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
- KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18
Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig …
So hat der Richter bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts ein auf den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben (ständ. Rspr. z.B. KG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 Ws 155/18 - m.w.N.).