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   KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18   

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https://dejure.org/2018,30121
KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18 (https://dejure.org/2018,30121)
KG, Entscheidung vom 20.08.2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18 (https://dejure.org/2018,30121)
KG, Entscheidung vom 20. August 2018 - 2 Ws 155/18 - 121 AR 194/18 (https://dejure.org/2018,30121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Geiselnahme setzt neben physischer Verfügungsgewalt Ausnutzungstatbestand voraus

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Geiselnahme setzt neben physischer Verfügungsgewalt Ausnutzungstatbestand voraus

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2019, 565
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 12.09.1995 - 2 BvR 2475/94

    Willkürliche Versagung einer Haftentschädigung

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • BGH, 05.05.1992 - StB 9/92

    Kein dringender Tatverdacht allein aufgrund Aktenlage der

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • OLG Köln, 22.12.1998 - HEs 233/98
    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • OLG Brandenburg, 20.12.1995 - 2 (3) HEs 106/95

    Aufhebung eines Haftbefehls bei Wegfall des dringenden Tatverdachts; Beurteilung

    Auszug aus KG, 20.08.2018 - 2 Ws 155/18
    Dringender Tatverdacht liegt vor, wenn nach dem bisherigen Ermittlungsergebnis in seiner Gesamtheit eine große Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass der Beschuldigte als Täter oder Teilnehmer eine Straftat begangen hat (allg. Meinung, vgl. etwa BVerfG NJW 1996, 1049 f., BGHSt 38, 276, 278 = NStZ 1992, 449; OLG Köln StV 1999, 156, 157; OLG Brandenburg StV 1996, 157).
  • KG, 07.11.2018 - 5 Ws 167/18

    Versagung der Reststrafenaussetzung wegen neuer und nicht rechtskräftig

    So hat der Richter bei der Prüfung des dringenden Tatverdachts ein auf den Stand der Ermittlungen zum Zeitpunkt seiner Entscheidung bezogenes Wahrscheinlichkeitsurteil abzugeben (ständ. Rspr. z.B. KG, Beschluss vom 20. August 2018 - 2 Ws 155/18 - m.w.N.).
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