Rechtsprechung
   KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18 - 162 Ss 99/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,51997
KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18 - 162 Ss 99/18 (https://dejure.org/2018,51997)
KG, Entscheidung vom 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18 - 162 Ss 99/18 (https://dejure.org/2018,51997)
KG, Entscheidung vom 20. November 2018 - 3 Ws (B) 259/18 - 162 Ss 99/18 (https://dejure.org/2018,51997)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2018,51997) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 136a Abs 1 S 3 StPO, § 244 Abs 2 StPO, § 261 StPO, § 265 Abs 1 StPO, § 344 Abs 2 S 2 StPO
    Rechtsbeschwerde in Bußgeldsachen wegen Geschwindigkeitsüberschreitung: Anforderungen an die Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters; Rüge der Verletzung der Selbstbelastungsfreiheit bei richterlichem Hinweis auf eine vorsätzliche Begehungsweise

  • verkehrslexikon.de

    Keine unzulässige Beeinflussung des Betroffenen durch Vorsatzhinweis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung in der Hauptverhandlung widerrufen nach früherer Geständnisse des Angeklagten bei der Urteilsfindung; Anforderungen an die Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Berücksichtigung in der Hauptverhandlung widerrufen nach früherer Geständnisse des Angeklagten bei der Urteilsfindung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 05.06.2007 - 5 StR 383/06

    Verfahrenshindernis infolge der Beschränkung des Rechts auf konkrete und wirksame

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Hieraus folgt, dass die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die - und nur die - auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Rechtsbeschwerdebegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. zum Revisionsvorbringen: BGH NJW 2007, 3010; NStZ 2005, 463).
  • BGH, 04.09.2014 - 1 StR 75/14

    Anforderungen an die Revisionsbegründung; tatrichterliche Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Auch unterlässt es die Rechtsbeschwerde die Angriffsrichtung eindeutig zu bestimmen und lässt nur unter teilweise wohlwollender Auslegung des gesamten Vortrags erkennen, welche Verfahrensvorschrift der Beschwerdeführer verletzt sieht (vgl. zu den grundlegenden Anforderungen an eine Verfahrensrüge: BGH, Urteil vom 4. September 2014 - 1 StR 75/14 - BeckRS 2014, 23581).
  • BGH, 20.06.2007 - 2 StR 84/07

    Besorgnis der Befangenheit (Parteilichkeit; Voreingenommenheit; Willkür; Irrtum;

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Im Übrigen sei darauf hingewiesen, dass sich der in der Hauptverhandlung anwesende Betroffene bei seiner Einlassung nach § 46 Abs. 1 OWiG, § 243 Abs. 5 Satz 2 StPO grundsätzlich nicht durch seinen Verteidiger vertreten lassen kann (BGH NStZ 2008, 349).
  • BGH, 24.11.1992 - 5 StR 456/92

    Mord in Tateinheit mit Raub - Überprüfbarkeit der Beweiswürdigung des Tatrichters

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 07.04.2005 - 5 StR 532/04

    Darlegungsanforderungen bei der Verfahrensrüge (Zulässigkeit; faires Verfahren;

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Hieraus folgt, dass die Rechtsbeschwerde nach § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG, § 344 Abs. 2 Satz 2 StPO die - und nur die - auf die jeweilige Angriffsrichtung bezogenen Verfahrenstatsachen so vorzutragen sind, dass das Rechtsbeschwerdegericht allein anhand der Rechtsbeschwerdebegründung die einzelnen Rügen darauf überprüfen kann, ob ein Verfahrensfehler vorliegen würde, wenn die behaupteten Tatsachen erwiesen wären (vgl. zum Revisionsvorbringen: BGH NJW 2007, 3010; NStZ 2005, 463).
  • BGH, 01.07.2010 - 1 StR 259/10

    Unzulässige Aufklärungsrüge (Darlegungsanforderungen; abgelehnter

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Ferner muss bestimmt und konkret angegeben werden, welche Umstände das Gericht zu weiteren Ermittlungen drängen mussten (BGH NStZ 1999, 45) und welches Ergebnis von der unterbliebenen Beweiserhebung zu erwarten gewesen wäre (BGH NStZ-RR 2010, 316, Meyer-Goßner a.a.O.).
  • BGH, 29.02.1952 - 2 StR 112/50

    Anforderungen an eine Rüge der Verletzung der Amtsaufklärungspflicht -

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Die Aufklärungsrüge ist in zulässiger Form nur dann erhoben, wenn die Rechtsbeschwerde die Tatsache, die das Gericht zu ermitteln unterlassen hat, und das Beweismittel bezeichnet, dessen sich der Tatrichter hätte bedienen sollen (BGHSt 2, 168; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO 61. Auflage, § 244 Rn. 102).
  • BGH, 30.11.2005 - 2 StR 462/05

    Verfahrensrügen (Begründung; Darlegungspflicht); Besorgnis der Befangenheit

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Auch wenn - worauf der Verteidiger zutreffend hinweist - Anträge und gerichtliche Entscheidungen nicht in ihrem Wortlaut wiederzugeben sind, muss die Rechtsbeschwerde, wird die Rüge der Mitwirkung eines abgelehnten Richters erhoben, jedenfalls den wesentlichen Inhalt des Ablehnungsgesuchs und des gerichtlichen Beschlusses mitteilen (BGH, Beschluss vom 30. November 2005 - 2 StR 462/05 - BeckRS 2006, 00086).
  • BGH, 11.03.1987 - 2 StR 63/87

    Mord in Tateinheit mit schwerem Raub sowie schwere Brandstiftung in Tateinheit

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • KG, 27.08.2010 - 3 Ws (B) 434/10

    (Fahren nach Cannabiskonsum: Anforderungen an die Urteilsfeststellungen bei der

    Auszug aus KG, 20.11.2018 - 3 Ws (B) 259/18
    Um dem Rechtsbeschwerdegericht diese Nachprüfung zu ermöglichen, müssen die Urteilsgründe erkennen lassen, dass die Beweiswürdigung auf einer tragfähigen, verstandesmäßig einsichtigen Tatsachengrundlage beruht und dass die vom Gericht gezogene Schlussfolgerung nicht etwa lediglich eine Annahme ist oder sich als bloße Vermutung erweist, die letztlich nicht mehr als einen - wenn auch möglicherweise schwerwiegenden - Verdacht zu begründen vermag (vgl. BGHR StPO § 261 Vermutung 1, 8 und 11; Senat, Beschlüsse vom 19. Februar 2014 - 3 Ws (B) 67/14 -, 5. Dezember 2013 - 3 Ws (B) 637/13 -, 9. Januar 2012 - 3 Ws (B) 650/11, 23. Februar 2011 - 3 Ws (B) 84/11 - und 27. August 2010 - 3 Ws (B) 434/10).
  • BGH, 18.06.1991 - 5 StR 216/91

    Grenzen der Beweiswürdigung im Rahmen der Verdeckungsabsicht bei Mord

  • OLG Karlsruhe, 22.06.2022 - 1 Rb 34 Ss 122/22

    Geldwäschegesetz: Pflicht des Notars zur Überprüfung der Identität des

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer (bzw. Rechtsbeschwerdeführer) eine bestimmte Beweistatsache, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Erkenntnisquellen, derer sich das Gericht hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätte drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18.07.2019 - 5 StR 649/18 -, juris und 15.09.1998 - 5 StR 145/98 -, juris; BGHSt 2, 168 f.; KG, Beschlüsse vom 20.11.2018 - 3 Ws [B] 259/18 -, juris [zu § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG] und 12.09.2018 - [2] 161 Ss 141/18 [40/18] - mwN).
  • KG, 09.04.2020 - 121 Ss 1/20

    Wirksamkeit der Berufungsbeschränkung innerhalb des Rechtsfolgenausspruchs und

    Eine zulässig erhobene Aufklärungsrüge setzt voraus, dass der Revisionsführer eine bestimmte Beweistatsache, deren Aufklärung das Gericht unterlassen hat, und die Erkenntnisquellen, derer sich das Gericht hätte bedienen sollen, benennt; ferner bedarf es der Darlegung, welche Umstände das Gericht zu der unterbliebenen Beweiserhebung hätte drängen müssen und welches Ergebnis von dieser zu erwarten gewesen wäre (ständ. Rspr., z. B. BGH, Urteile vom 18. Juli 2019 - 5 StR 649/18 -, juris Rdnr. 12, und 15. September 1998 - 5 StR 145/98 -, juris Rdnr. 7 f.; BGHSt 2, 168 f.; KG, Beschlüsse vom 20. November 2018 - 3 Ws [B] 259/18 -, juris Rdnr. 13 [zu § 79 Abs. 3 Satz 1 OWiG] und 12. September 2018 - [2] 161 Ss 141/18 [40/18] - Senat, Beschluss vom 16. Oktober 2017, a. a. O., juris Rdnr. 16 m. w. Nachw.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht