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   KG, 20.12.2006 - 3 UF 59/06   

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https://dejure.org/2006,15196
KG, 20.12.2006 - 3 UF 59/06 (https://dejure.org/2006,15196)
KG, Entscheidung vom 20.12.2006 - 3 UF 59/06 (https://dejure.org/2006,15196)
KG, Entscheidung vom 20. Dezember 2006 - 3 UF 59/06 (https://dejure.org/2006,15196)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen einer internationalen Zuständigkeit der deutschen Gerichte für die güterrechtlichen Wirkungen einer Ehe; Kriterien zur Messung einer engsten Verbundenheit von Ehegatten zu einem Staat; Voraussetzungen der Annahme einer sozialen Bindung an die ...

  • Judicialis

    EGBGB Art. 4 Abs. 1 S. 1; ; EGBGB Art. 14 Abs. 1 Nr. 3; ; EGBGB Art. 15 Abs. 1; ; EGBGB Art. 220 Abs. 3 S. 5; ; GG Art. 116 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für güterrechtliche Regelungen im Rahmen eines Scheidungsverfahrens deutsch/rumänischer Staatsangehöriger mit erstem gewöhnlichen Aufenthalt in Nigeria

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2007, 1561
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.06.1999 - VII ZB 17/98

    Wert der Beschwer der zur Auskunfterteilung verurteilten Partei bei einer

    Auszug aus KG, 20.12.2006 - 3 UF 59/06
    Der Wert der Beschwer eines zur Auskunft verurteilten Beklagten bemisst sich nach seinem Interesse, die Auskunft nicht erteilen zu müssen; hierfür ist in der Regel der Aufwand an Zeit und Kosten maßgebend, den die Auskunftserteilung verursacht (BGH NJW 1999, 3049 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 26.01.2023 - 3 W 71/22

    Erbauseinandersetzung mit Anknüpfung an das kubanische Recht; Anknüpfung an das

    Deshalb kann dahinstehen, ob es solche Überlegungen der Ehegatten überhaupt gab und ob es sich dabei - wie erforderlich (vgl. KG, Urteil vom 20.12.2006 - 3 UF 59/06, BeckRS 2008, 1367 Rn. 18) - auch um eine objektiv feststellbare konkretisierte und verbindliche Zukunftsplanung handelte.
  • OLG Frankfurt, 25.05.2018 - 8 UF 97/17

    Vermögensausgleich aus geschiedener Ehe zwischen Polin und Bosnier nach deutschem

    Dies wird in der Rechtsprechung selbst dann angenommen, wenn diese Absicht im weiteren Verlauf der Ehe gar nicht verwirklicht wurde (KG FamRZ 07, 1561).
  • OLG Naumburg, 16.01.2023 - 2 Wx 43/21

    Testamentsauslegung hinsichtlich der Einsetzung der "Erben"; Anwendbarkeit

    Die Ehegatten begründeten nach der Eheschließung nicht etwa einen gemeinsamen ehelichen Wohnsitz in Thailand (so in: KG Berlin, Urteil v. 20.12.2006, 3 UF 59/06, FamRZ 2007, 1561: Feststellung des Güterrechtsstatuts einer deutsch-rumänischen Ehe mit ersten Wohnsitz in Nigeria, in juris Rz. 18), sondern planten ihren gemeinsamen Lebensmittelpunkt außerhalb Thailands.
  • OLG München, 10.08.2015 - 33 UF 532/15

    Unzulässigkeit einer auf die Feststellung der Anwendbarkeit einer bestimmten

    Dies wird in der Rechtsprechung selbst dann angenommen, wenn diese Absicht im weiteren Verlauf der Ehe gar nicht verwirklicht wurde (KG FamRZ 07, 1561), hat aber umgekehrt im Falle der tatsächlichen Umsetzung einer Planung erst recht zu gelten.
  • OLG Köln, 15.04.2015 - 4 WF 169/14

    Anwendbarkeit des deutschen ehelichen Güterrechts auf eine Ehe zwischen zwei

    Die engste Verbundenheit der Ehegatten zu einem Staat kann insbesondere durch objektiv feststellbare konkretisierte und verbindliche Zukunftsplanung, wie die beabsichtigte Begründung eines ersten ehelichen Wohnsitzes in einem Staat, gegeben sein (KG Berlin, Urteil vom 20.12.2006 - 3 UF 59/06 - zitiert nach juris, Rn. 18).
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