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   KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02   

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https://dejure.org/2003,8042
KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02 (https://dejure.org/2003,8042)
KG, Entscheidung vom 21.03.2003 - 5 U 328/02 (https://dejure.org/2003,8042)
KG, Entscheidung vom 21. März 2003 - 5 U 328/02 (https://dejure.org/2003,8042)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Umfang der Werbemöglichkeiten eines Rechtsbeistandes; Pflicht zur Ausdehnung der Werbebeschränkungen auf andere Tätigkeiten des Rechtsbeistandes; Voraussetzungen für das Vorliegen einer direkten Mandatswerbung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    GG Art. 12 Abs. 1; BRAO § 43b; UWG § 1
    Zulässigkeit und Grenzen der Werbung eines Rechtsbeistands

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2003, 2176
  • NJW 2006, 3600 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 16.03.1989 - I ZR 30/87

    Zulässigkeit der Tätigkeit eines Erbensuchers nach dem RBeratG

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Dabei handelt es sich nicht um eine rechtsbesorgende, sondern um eine geschäftsbesorgende Tätigkeit wirtschaftlicher Art, die sogar nach dem Rechtsberatungsgesetz erlaubnisfrei ausgeübt werden darf (BGH, GRUR 1989, 437, 439 - Erbensucher).

    Der Senat sieht sich insbesondere an der vorliegenden Entscheidung nicht durch das Urteil des Bundesgerichtshofes "Erbensucher" (GRUR 1989, 437) gehindert, weil dort die Frage der Erlaubnispflicht der Tätigkeit des als Erbenermittler tätigen Beklagten unter Berücksichtigung des Vorschriften des Rechtsberatungsgesetzes zu klären war.

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 1904/95

    Berufsbetreuer

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Eingriffe in die Freiheit der Berufungsausbildung sind nur dann mit Art. 12 Abs. 1 GG vereinbar, wenn sie durch ausreichende Gründe des Gemeinwohls gerechtfertigt werden (vgl. BVerfGE 101, 331, 337).

    Das gewählte Mittel muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein, und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292, 316 f; 101, 331, 347 ff.; NJW 2002, 1190, 1191).

  • BVerfG, 27.09.2002 - 1 BvR 2251/01

    Anwendung von RBerG Art 1 § 1 Abs 1 auf die Ermittlung der tatsächlichen

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Aus der Sicht des angesprochenen Erben kam daher auch in Betracht, dass der Beklagte seinerseits für die reine Nachlassabwicklung Rechtsanwälte beauftragen könnte (vgl. BVerfG, Beschluss vom 27. September 2002, 1 BvR 2251/01).
  • BVerfG, 16.03.1971 - 1 BvR 52/66

    Erdölbevorratung

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Das gewählte Mittel muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein, und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292, 316 f; 101, 331, 347 ff.; NJW 2002, 1190, 1191).
  • BVerfG, 13.12.2000 - 1 BvR 335/97

    Singularzulassung zum OLG

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Eine solche örtliche Beschränkung ist im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend die Singularzulassung von Rechtsanwälten (NJW 2001, 353) wirkungslos.
  • BGH, 01.03.2001 - I ZR 300/98

    Anwaltswerbung II

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Als eine direkte Mandatswerbung ist es anzusehen, wenn der Umworbene in einem konkreten Einzelfall der Beratung oder der Vertretung bedarf und der Werbende dies in Kenntnis der Umstände zum Anlass für seine Werbung nimmt (BGH GRUR 2002, 84 - Anwaltswerbung II).
  • BVerfG, 20.02.2002 - 1 BvR 423/99

    Rechtsberatung durch Inkassounternehmen

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Das gewählte Mittel muss zur Erreichung des verfolgten Zwecks geeignet und erforderlich sein, und bei einer Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe muss die Grenze der Zumutbarkeit gewahrt sein (vgl. BVerfGE 30, 292, 316 f; 101, 331, 347 ff.; NJW 2002, 1190, 1191).
  • OLG Karlsruhe, 26.04.1995 - 6 U 246/94
    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Dies wird auch daraus deutlich, dass der Beklagte hier - anders als im Fall des OLG Karlsruhe (Urteil vom 12. April 1995 - 6 U 246/94) - seine Stellung als Rechtsbeistand gar nicht offenbart hat.
  • KG, 13.07.2001 - 5 U 47/01

    Zur verfassungskonformen Auslegung des § 1 Abs. 3, 2. AVO; zur Zulässigkeit von

    Auszug aus KG, 21.03.2003 - 5 U 328/02
    Dabei haben bei verfassungskonformer Auslegung dieser Norm für einen Rechtsbeistand dieselben Werbemöglichkeiten wie für Rechtsanwälte zu gelten (KG - 5. ZS - NJW 2001, 3132; Rennen/Caliebe, RBerG, 3. Aufl., 2. AVO § 1 Rn. 3).
  • BGH, 01.06.2006 - I ZR 143/03

    Erbenermittler als Rechtsbeistand

    Die Berufung des Beklagten hat zur Abweisung der Klage geführt (KG NJW 2003, 2176).
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