Rechtsprechung
KG, 21.04.2020 - 6 U 175/18 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 1 S 1 VVG, § 88 VVG
Darlegungslast hinsichtlich Wiederbeschaffungswert eines gestohlenen Fahrzeugs - IWW
- versicherungsrechtsiegen.de
Kfz-Kaskoversicherung - Fahrzeugdiebstahl - Reparatur Vorschaden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Darlegungslast bei Klage des Versicherungsnehmers nach einem Fahrzeugdiebstahl
Verfahrensgang
- LG Berlin, 25.10.2018 - 44 O 56/18
- KG, 21.04.2020 - 6 U 175/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 15.10.2019 - VI ZR 377/18
Behauptung der fehlenden Kenntnis eines Geschädigten eines Verkehrsunfalles von …
Auszug aus KG, 21.04.2020 - 6 U 175/18
Soweit es für die Höhe des Wiederbeschaffungswertes auf die fachgerechte Reparatur des Vorschadens ankommt, kommt - wie auch im Schadenersatzrecht - eine geminderte Darlegungslast in Betracht, wenn der Kläger über die aufklärungsbedürftigen Punkte kein eigenes zuverlässiges Wissen besitzt und auch nicht erlangen kann (vgl. BGH, Beschluss vom 15.10.2019 - VI ZR 377/18 Rn. 9).Der Versicherer darf einen geltend gemachten Schaden mit Nichtwissen bestreiten, der Geschädigte hat das Entstehen und den Umfang eines Sachschadens im Sinne von § 7 Abs. 1 StVG darzulegen und zu beweisen (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18 -, Rn. 8, juris).
Darin kann weder eine Verletzung der prozessualen Wahrheitspflicht noch ein unzulässiger Ausforschungsbeweis gesehen werden (BGH, Beschluss vom 15. Oktober 2019 - VI ZR 377/18 -, Rn. 9, juris).
- BGH, 11.11.2015 - IV ZR 426/14
Zur fiktiven Abrechnung von Unfallschäden in der Fahrzeugkaskoversicherung auf …
Auszug aus KG, 21.04.2020 - 6 U 175/18
Denn für den Anspruch aus dem Kaskoversicherungsvertrag ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers maßgeblich, die gesetzlichen Vorschriften zum Schadenersatz finden keine Anwendung (BGH, Urteil vom 11.11.2015 - IV ZR 426/14 Rn. 9).Maßgeblich für den Anspruch des Versicherungsnehmers aus einem Kaskovertrag ist allein das vertragliche Leistungsversprechen des Versicherers, wohingegen die gesetzlichen Vorschriften zum Schadensersatz keine Anwendung finden (BGH, Urteil vom 11. November 2015 - IV ZR 426/14 -, BGHZ 207, 358-365, juris, Rn. 9).
- OLG Brandenburg, 07.04.2021 - 11 U 104/20
Anforderungen an die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts eines Pkw
Jedes zum Straßenverkehr zugelassene Kraftfahrzeug besitzt einen vom seinem Typ, seiner Laufleistung und seinem Alter abhängigen Mindestwert, den ein Kfz-Sachverständiger bestimmen kann, selbst wenn wegen streitiger oder zweifelhafter Reparaturen Abschläge erforderlich sein mögen (so KG, Beschl. v. 21.04.2020 - 6 U 175/18, LS und Rdn. 10, juris = BeckRS 2020, 15051).