Rechtsprechung
   KG, 22.07.2020 - AR 15/19 Not   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,54162
KG, 22.07.2020 - AR 15/19 Not (https://dejure.org/2020,54162)
KG, Entscheidung vom 22.07.2020 - AR 15/19 Not (https://dejure.org/2020,54162)
KG, Entscheidung vom 22. Juli 2020 - AR 15/19 Not (https://dejure.org/2020,54162)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2020,54162) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 6 Abs 2 S 1 Nr 1 BNotO, § 6 Abs 2 S 1 Nr 2 BNotO, § 46 Abs 3 BRAO, VBVG, RVG
    Erfüllung der Voraussetzungen für Notarbestellung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Erfüllung der Wartezeiten und Vortätigkeiten eines Bewerbers um eine Notarstelle

  • rechtsportal.de

    Anforderungen an die Erfüllung der Wartezeiten und Vortätigkeiten eines Bewerbers um eine Notarstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 14.03.2016 - NotZ(Brfg) 5/15

    Notarstellenbesetzung: Anforderungen an die Erfüllung der allgemeinen Wartezeit

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber vor seiner Bestellung zum Notar eine Vertrautheit mit der Praxis der Rechtsbesorgung und deren organisatorischer Bewältigung, Sicherheit im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger, durch Erfahrung vermitteltes Verständnis für dessen Anliegen und hinreichende Erfahrung mit unterschiedlichen Rechtsuchenden erworben hat (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10; BT-Drucks. 16/4972, S. 11; BVerfG DNotZ 2003, 375; BGH WM 2016, 234; BGH DNotZ 2016, 879).

    Der Bewerber muss in dieser Zeit eine zeitlich und quantitativ signifikante Erfahrung im Anwaltsberuf erlangt haben (vgl. BT-Drucks. 16/4972, S. 11, BGH DNotZ 2016, 879).

    Dafür muss er in einem erheblichen, ins Gewicht fallendem Maße für verschiedene Auftraggeber als Rechtsanwalt tätig geworden sein (vgl. BGH DNotZ 2016, 879).

    Der Kläger hat auch nicht nachgewiesen, dass er die nicht (vollständig) nachgewiesene praktische Erfahrung so offenkundig in anderer Weise gewonnen hat, dass sich die Verweisung auf die Wartezeit für jeden vernünftigen Betrachter als ein sinnloses Beharren auf Formalien darstellen würde (vgl. BGH DNotZ 1997, 900, BGH NJW-RR 2003, 642; BGH DNotZ 2016, 879, OLG Celle a.a.O.).

    Sämtliche Gesichtspunkte, die zu einem Absehen vom Erfordernis der allgemeinen und örtlichen Wartezeit führen sollen, sind vom Bewerber bis zum Ablauf der Bewerbungsfrist durch konkreten Tatsachenvortrag hinreichend zu belegen (vgl. BGH DNotZ 2016, 879).

  • BGH, 02.12.2002 - NotZ 15/02

    Ausgleich fehlender allgemeiner Wartezeit durch anderweitige praktische Erfahrung

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Dieser Gesichtspunkt kann zwar zu einer Verkürzung der nach § 6 Abs. 2 S.2 BNotO nachzuweisenden notariellen Berufspraxis führen (vgl. § 6 Abs. 2 S.3 BNotO), erfüllt aber nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes nicht die Voraussetzungen der allgemeinen und besonderen Wartezeit, auch weil dies anderenfalls dazu führen könnte, dass Rechtsanwälte, die beruflich mit einem Notar verbunden sind, gegenüber solchen Bewerbern bevorzugt würden, denen der Zugang zu Notarvertretungen nicht in diesem Maße offensteht (vgl. BGH NJW-RR 2003, 642).

    Soweit er sich dabei auf den Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 2. Dezember 2002 - NotZ 15/02 - (veröffentlicht in juris) bezieht, übersieht er, dass diese Entscheidung zu § 6 Abs. 2 S. 1 BNotO in der bis zum 30. April 2011 geltenden Fassung ergangen ist, der lediglich eine fünfjährige Zulassung zur Rechtsanwaltschaft vorsah, und nicht - wie nach der seit dem 1, Mai 2011 geltenden, für die vorliegende Entscheidung einschlägigen Fassung - das Erfordernis einer fünfjährigen Rechtsanwaltstätigkeit in nicht unerheblichem Umfange.

    Der Kläger hat auch nicht nachgewiesen, dass er die nicht (vollständig) nachgewiesene praktische Erfahrung so offenkundig in anderer Weise gewonnen hat, dass sich die Verweisung auf die Wartezeit für jeden vernünftigen Betrachter als ein sinnloses Beharren auf Formalien darstellen würde (vgl. BGH DNotZ 1997, 900, BGH NJW-RR 2003, 642; BGH DNotZ 2016, 879, OLG Celle a.a.O.).

    Seine Tätigkeit als Notarvertreter bzw. Notarverwaltervertreter kann bei der Prüfung der Frage, ob die Wartezeiten nach § 6 Abs. 2 S.1 Nr. 1 und Nr. 2 BNotO verkürzt werden können, schon aus Rechtsgründen nicht berücksichtigt werden (vgl. BGH NJW-RR 2003, 642).

  • BGH, 23.11.2015 - NotZ(Brfg) 2/15

    Notarstellenbesetzungsverfahren: Erfüllung der allgemeinen Erfahrungszeit im

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Gemäß § 6 Abs. 2 S.1 BNotO ist das Vorliegen dieser Bestellungsvoraussetzungen vom Bewerber nachzuweisen, wobei Art und Umfang des zu fordernden Nachweises am Sinn der in § 6 Abs. 2 BNotO enthaltenen Regelungen auszurichten sind (vgl. BGH NJW 2016, 1890).

    Hiermit soll sichergestellt werden, dass der Bewerber vor seiner Bestellung zum Notar eine Vertrautheit mit der Praxis der Rechtsbesorgung und deren organisatorischer Bewältigung, Sicherheit im Umgang mit dem rechtsuchenden Bürger, durch Erfahrung vermitteltes Verständnis für dessen Anliegen und hinreichende Erfahrung mit unterschiedlichen Rechtsuchenden erworben hat (vgl. BT-Drucks. 11/6007, S. 10; BT-Drucks. 16/4972, S. 11; BVerfG DNotZ 2003, 375; BGH WM 2016, 234; BGH DNotZ 2016, 879).

    Entscheidend für den Umfang der von der Landesjustizbehörde im Rahmen des Bewerbungsverfahrens durchzuführenden Ermittlungen ist, welche der für die Einhaltung der Wartezeiten erheblichen Tatsachen, die der Behörde die notwendige Überzeugung von ihrem Vorliegen oder Nichtvorliegen verschaffen können, im zu entscheidenden Fall zweifelhaft sind (vgl. BGH NJW 2016, 1890).

  • BGH, 26.11.2012 - NotZ(Brfg) 6/12

    Bestellung zum Anwaltsnotar: Möglichkeit des Absehens von dreijähriger

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Auch dies ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anwaltstätigkeit im Rahmen des § 6 Abs. 2 S.1 Nr. 2 BNotO (vgl. BGH NJW-RR 2013, 695; BGH NJW 2012, 1888).

    Voraussetzung dafür ist eine Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Notariatspraxis und der organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle (vgl. BGH DNotZ 2002, 552; BGH DNotZ 2007, 75; BGH NJW-RR 2009, 350; BGH NJW-RR 2013, 695).

  • BGH, 24.07.2006 - NotZ 13/06

    Kriterien für die Besetzung von Anwaltsnotarstellen

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Ausnahmen sind deshalb strikt zu handhaben und kommen nur in Betracht, wenn angesichts eines ganz außergewöhnlichen Sachverhalts die Abkürzung der Regelzeit aus Gerechtigkeitsgründen oder aus Bedarfsgründen zwingend erscheint (vgl. BGH DNotZ 2007, 75; OLG Celle NdsRpfl 2017, 365).

    Voraussetzung dafür ist eine Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Notariatspraxis und der organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle (vgl. BGH DNotZ 2002, 552; BGH DNotZ 2007, 75; BGH NJW-RR 2009, 350; BGH NJW-RR 2013, 695).

  • BGH, 03.12.2001 - NotZ 17/01

    Auswahlkriterien unter mehreren Bewerbern um eine Notarstelle; Absehen von der

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Voraussetzung dafür ist eine Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Notariatspraxis und der organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle (vgl. BGH DNotZ 2002, 552; BGH DNotZ 2007, 75; BGH NJW-RR 2009, 350; BGH NJW-RR 2013, 695).
  • BGH, 17.11.2008 - NotZ 10/08

    Eignung eines Notarbewerbers bei unrichtigen oder unvollständigen Angaben

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Voraussetzung dafür ist eine Vertrautheit mit den örtlichen Verhältnissen, die Schaffung der wirtschaftlichen Grundlagen für die Notariatspraxis und der organisatorischen Voraussetzungen für die Geschäftsstelle (vgl. BGH DNotZ 2002, 552; BGH DNotZ 2007, 75; BGH NJW-RR 2009, 350; BGH NJW-RR 2013, 695).
  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 24/96

    Bestellung zum Notar - Bewerbung um eine im Amtsblatt ausgeschriebene Notarstelle

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Der Kläger hat auch nicht nachgewiesen, dass er die nicht (vollständig) nachgewiesene praktische Erfahrung so offenkundig in anderer Weise gewonnen hat, dass sich die Verweisung auf die Wartezeit für jeden vernünftigen Betrachter als ein sinnloses Beharren auf Formalien darstellen würde (vgl. BGH DNotZ 1997, 900, BGH NJW-RR 2003, 642; BGH DNotZ 2016, 879, OLG Celle a.a.O.).
  • BGH, 05.03.2012 - NotZ(Brfg) 14/11

    Notarbestellungsverfahren in Hessen: Erfüllung der Wartezeit für einen

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Auch dies ist Voraussetzung für die Berücksichtigung der Anwaltstätigkeit im Rahmen des § 6 Abs. 2 S.1 Nr. 2 BNotO (vgl. BGH NJW-RR 2013, 695; BGH NJW 2012, 1888).
  • BGH, 16.03.1998 - NotZ 13/97

    Auswahlkriterien bei der Besetzung einer Notarstelle in Berln; Berücksichtigung

    Auszug aus KG, 22.07.2020 - AR 15/19
    Es kann aus diesem Grund dahin stehen, ob sich der Kläger nicht bereits wegen des Ablaufes der Bewerbungsfrist nicht mehr auf seine Leistungen als Notarvertreter bzw. Notarverwaltervertreter berufen konnte (so im Ergebnis : BGH NJW-RR 1998, 57; BGH NJW-RR 1998, 1599, 1600; BGH NJW-RR 2004, 708).
  • BGH, 20.12.2006 - XII ZB 118/03

    Honorierung anwaltsspezifischer Dienste des zum Berufsbetreuer bestellten

  • BVerfG, 18.12.2002 - 1 BvR 2251/02

    Keine Grundrechtsverletzung durch Regelung des BNotO § 6 Abs 2 Nr 1 und der im

  • BGH, 17.11.2010 - XII ZB 244/10

    Unterbringungssache: Vergütungsanspruch des zum Verfahrenspfleger bestellten

  • BGH, 01.03.2007 - IX ZR 261/03

    Beratungspflichten eines Rechtsanwalts; Pflicht zur Belehrung über verschiedene

  • BGH, 03.11.2003 - NotZ 14/03

    Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Eignung eines Bewerbers; Nachweis

  • BGH, 14.07.1997 - NotZ 48/96

    Nachweis der fachlichen Eignung eines Notarbewerbers

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht