Rechtsprechung
KG, 23.06.2011 - 23 AktG 1/11 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
GmbH: Aktienrechtliches Freigabeverfahren für Gesellschafterbeschlüsse
- Deutsches Notarinstitut
AktG § 246a
Keine analoge Anwendung des § 246a AktG auf GmbH-Gesellschafterbeschlüsse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anwendbarkeit des § 246a AktG auf Beschlüsse von Gesellschafterversammlungen einer GmbH
- Betriebs-Berater
Zur Zulässigkeit des Antrags einer GmbH auf Freigabe der Eintragung von Beschlüssen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Keine analoge Anwendung des Freigabeverfahrens gem. § 246a AktG im Fall der Anfechtung von Beschlüssen der GmbH-Gesellschafter
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- gesellschaftsrechtskanzlei.com (Leitsatz/Kurzinformation)
Freigabeverfahren, Gesellschaftsrecht, GmbH
- Betriebs-Berater (Leitsatz)
Unzulässigkeit des Freigabeantrags einer GmbH
- duslaw.de (Kurzinformation)
Kein Freigabeverfahren im GmbH-Recht
Papierfundstellen
- ZIP 2011, 1474
- BB 2011, 2114
- DB 2011, 2139
- NZG 2011, 1068
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 390/04
Vorschriften über den Ausschluss von Minderheitsaktionären mit dem Grundgesetz …
Auszug aus KG, 23.06.2011 - 23 AktG 1/11
Da die Freigabe der Eintragung die Rechte der Gesellschafter empfindlich verkürzt, ist sie als Inhalts- und Schrankenbestimmung des Eigentums verfassungsrechtlich nur zulässig ist, wenn sie sachlich geboten und verhältnismäßig ist (vgl. BVerfG, NJW 2007, 3268 zu §§ 327a ff. AktG). - BGH, 13.03.2003 - I ZR 290/00
Pay-TV-Abonnementverträge ohne Widerrufsbelehrung nicht wettbewerbswidrig
Auszug aus KG, 23.06.2011 - 23 AktG 1/11
Eine Analogie ist nur zulässig, wenn das Gesetz eine planwidrige Regelungslücke enthält und der zu beurteilende Sachverhalt in rechtlicher Hinsicht so weit mit dem Tatbestand vergleichbar ist, den der Gesetzgeber geregelt hat, dass angenommen werden kann, der Gesetzgeber wäre bei einer Interessenabwägung, bei der er sich von den gleichen Grundsätzen hätte leiten lassen wie bei dem Erlass der herangezogenen Gesetzesvorschrift, zu dem gleichen Abwägungsergebnis gekommen (vgl. BGH, Urt. v. 13. März 2003 - I ZR 290/00). - BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00
Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …
Auszug aus KG, 23.06.2011 - 23 AktG 1/11
Das Gesetz muss also, gemessen an seiner eigenen Regelungsabsicht, unvollständig sein (vgl. BGH, Urt. vom 13. November 2001 - X ZR 134/00).
- KG, 21.07.2011 - 23 U 97/09
Partikularinsolvenzverfahren: Befugnis des Partikularinsolvenzverwalters zur …
Der Kläger hat schon nicht aufgezeigt, dass vom Standpunkt des Gesetzes und der ihm zugrunde liegenden Regelungsabsicht das Gesetz unvollständig ist (Senat, Beschl. v. 23.06.2011 - 23 AktG 1/11;… BGH, Urt. v. 13.11.2001 - X ZR 134/00).