Rechtsprechung
KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 444 BGB, § 1 Abs 2 Nr 2 SchwarzArbG
Arglist bei Verschweigen der Errichtung eines Gebäudes in Schwarzarbeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- rechtsportal.de
Schadensersatzansprüche aus einem Hauskaufvertrag Sachmängel aufgrund einer fehlenden Vertikalabdichtung und einer unzureichenden Horizontalabdichtung Erfolglose Fristsetzung zur Nacherfüllung
Verfahrensgang
- LG Berlin, 28.04.2017 - 32 O 449/15
- KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
- BGH, 28.05.2021 - V ZR 24/20
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (10)
- BGH, 21.07.2017 - V ZR 250/15
Grundstückskaufvertrag: Altlastenverdacht als Sachmangel; arglistiges …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig im Sinne des § 444 BGB, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 08.07.2016, V ZR 35/15, NJW-RR 2017, 468; BGH, Urteil vom 21.07.2017, V ZR 250/15, NJW 2018, 389).Auch ein bewusstes Sichverschließen genügt nicht den Anforderungen, die an die Arglist zu stellen sind (BGH, Urteil vom 21.07.2017, aaO.).
- BGH, 09.05.2018 - VIII ZR 26/17
Rückabwicklung eines Kaufvertrages im Wege des "großen Schadensersatzes" nach …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Diesen kann sie gem. § 281 Abs. 1 BGB in Form des Minderwertes verlangen (…Weidenkaff in Palandt, aaO., § 437 Rn. 34, 38, vgl. auch BGH, Urteil vom 09.05.2018, VIII ZR 26/17, NJW 2018, 286, der grundsätzlich die Geltendmachung des Minderwertes im Rahmen des kleinen Schadensersatzes bejaht, dies jedoch ausschließt, wenn wegen desselben Schadens bereits gemindert wurde). - BGH, 16.03.2017 - VII ZR 197/16
Keine Ansprüche bei nachträglicher Vereinbarung von Schwarzarbeit
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Dabei kommt es nicht darauf an, wann eine solche Abrede getroffen wurde, da dies auch noch nachträglich erfolgen kann (BGH, Urteil vom 16.03.2017, VII ZR 197/16, NJW 2017, 1808).
- BGH, 13.02.2004 - V ZR 225/03
Verpflichtung des Zweitverkäufers eines Grundstück zur Abtretung von …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Zwar mag der Käufer im Fall des Haftungsausschlusses für Mängel grundsätzlich keinen Anspruch darauf haben, dass ihm Gewährleistungsansprüche gegen den Werkunternehmer abgetreten werden, weil der Verkäufer sich durch den Haftungsausschluss gerade von jedweder Befassung mit solchen Ansprüchen freizeichnen darf (vgl. BGH, Urteil vom 13.02.2004, V ZR 225/03, DNotZ 2004, 779 hinsichtlich der Abtretung von Ansprüchen gegen den Erstverkäufer). - BGH, 22.02.2018 - VII ZR 46/17
Abkehr von fiktiver Schadensberechnung im Werkvertragsrecht - Besteller kann nur …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
hat der Senat darauf hingewiesen, dass die Klägerin weder einen Anspruch auf Ersatz der fiktiven Mängelbeseitigungskosten noch einen Vorschuss für die Mängelbeseitigung beanspruchen könne und sie deshalb Gelegenheit erhalte, ihren Schaden entsprechend dem zum Werkvertragsrecht ergangen Urteil des Bundesgerichtshofs vom 22.02.2018, VII ZR 46/17, neu zu berechnen oder die Klage auf Befreiung von den zur Mängelbeseitigung eingegangenen Verbindlichkeiten bzw. auf eine Feststellungsklage umzustellen. - BGH, 01.08.2013 - VII ZR 6/13
Keine Mängelansprüche bei Werkleistungen in Schwarzarbeit
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Das Verbot führt jedenfalls dann zur Nichtigkeit des Vertrags, wenn der Unternehmer vorsätzlich hiergegen verstößt und der Besteller den Verstoß des Unternehmers kennt und bewusst zum eigenen Vorteil ausnutzt (BGH, Urteil vom 01.08.2013, VII ZR 6/13, NJW 2013, 3167). - BGH, 16.03.2012 - V ZR 18/11
Haftungsausschluss beim Grundstückskauf: Arglistiges Verschweigen eines Mangels …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Das Tatbestandsmerkmal der Arglist erfasst dabei nicht nur ein Verhalten des Veräußerers, das von betrügerischer Absicht getragen ist, sondern auch solche Verhaltensweisen, die auf bedingten Vorsatz im Sinne eines Fürmöglichhaltens und Inkaufnehmens reduziert sind und mit denen kein moralisches Unwerturteil verbunden sein muss (vgl. BGH, vom 16.03.2012, V ZR NJW-RR 2012, 1078). - BGH, 09.07.2007 - II ZR 222/06
Darlegungs- und Beweislast für die länger zurückliegende Einzahlung der …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Davon ist das Gericht aufgrund einer Gesamtwürdigung der unstreitigen Indiztatsachen überzeugt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 09.07.2007, II ZR 222/06; Urteil vom 13.07.2004, VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 ff.). - BGH, 13.07.2004 - VI ZR 136/03
Haftung des Brokers für Schinden von Provisionen durch den Anlageberater und - …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Davon ist das Gericht aufgrund einer Gesamtwürdigung der unstreitigen Indiztatsachen überzeugt (vgl. hierzu BGH, Beschluss vom 09.07.2007, II ZR 222/06; Urteil vom 13.07.2004, VI ZR 136/03, NJW 2004, 3423 ff.). - BGH, 08.07.2016 - V ZR 35/15
Mangelhaftigkeit eines gekauften Grundstücks: Gefahr von erheblichen …
Auszug aus KG, 23.12.2019 - 21 U 75/17
Bei einer Täuschung durch Verschweigen eines offenbarungspflichtigen Mangels handelt arglistig im Sinne des § 444 BGB, wer einen Sachmangel mindestens für möglich hält und gleichzeitig weiß oder damit rechnet und billigend in Kauf nimmt, dass der Vertragsgegner den Sachmangel nicht kennt und bei Offenbarung den Vertrag nicht oder nicht mit dem vereinbarten Inhalt geschlossen hätte (BGH, Urteil vom 08.07.2016, V ZR 35/15, NJW-RR 2017, 468; BGH, Urteil vom 21.07.2017, V ZR 250/15, NJW 2018, 389).