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   KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08   

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https://dejure.org/2008,16613
KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08 (https://dejure.org/2008,16613)
KG, Entscheidung vom 24.11.2008 - 12 U 157/08 (https://dejure.org/2008,16613)
KG, Entscheidung vom 24. November 2008 - 12 U 157/08 (https://dejure.org/2008,16613)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • verkehrslexikon.de

    Freie Beweiswürdigung von Zeugenaussagen von Insassen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Existenz einer auf einen Erfahrungssatz gestützten Beweisregel bzgl. des Beeinflussens von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge durch einen " Solidarisierungseffekt"; Qualifikation einer Aussage eines mit einem Unfallbeteiligten verwandten oder ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286 Abs. 1
    Beweiswürdigung bei streitigem Hergang eines Verkehrsunfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2009, 680
  • NZV 2009, 460 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 03.11.1987 - VI ZR 95/87

    Würdigung von Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Fahrzeuge oder Verwandten

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54; KG VersR 1977, 771; OLG München NZV 2005, 582).

    Nach diesen Grundsätzen bedarf es einer konkreten tatrichterlichen Würdigung der Aussagen von Mitfahrern, Verwandten usw. nach ihrer objektiven Stimmigkeit und der persönlichen Glaubwürdigkeit; dabei gilt es nach Wahrhaftigkeits- und Unwahrhaftigkeitskriterien im Aussageverhalten sowie in Inhalt und Struktur der Aussage selbst zu suchen (BGH, a. a. O. NJW 1988, 566).

  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt;

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Dies gilt ebenso für die Aussagen von Personen, die am Prozessausgang wirtschaftlich interessiert sind (vgl. BGH, Urteil vom 18. Januar 1995 - VIII ZR 23/94 - NJW 1995, 955).
  • OLG München, 16.09.2005 - 10 U 2787/05

    Begriff der Vorfahrtverletzung; Glaubwürdigkeit der Zeugenaussage eines

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54; KG VersR 1977, 771; OLG München NZV 2005, 582).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 03.11.2003 - 22 U 136/03

    Berufungsverfahren: Prüfungsumfang des Berufungsgerichts hinsichtliche der

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (vgl. Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - vgl. auch KG [22. ZS], KGR 2004, 38 = MDR 2004, 533; Senat, Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269).
  • KG, 21.01.1985 - 12 U 6078/83

    Haftungsverteilung bei Unfall an ampelgeregelter Kreuzung; Beweiswürdigung bei

    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Denn es gibt keine auf einen entsprechenden Erfahrungssatz gestützte Beweisregel, dass der Aussage eines Mitfahrers, eines wirtschaftlich Interessierten, eines Freundes oder Verwandten überhaupt nicht oder nur bei Bestätigung durch objektive Beweismittel geglaubt werden darf (Senat, Urteil vom 21. Januar 1985 - 12 U 6078/83 - VM 1985, 53 Nr. 58).
  • KG, 07.03.1977 - 22 U 269/77
    Auszug aus KG, 24.11.2008 - 12 U 157/08
    Vielmehr verstößt es gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung, den Aussagen von Insassen unfallbeteiligter Kraftfahrzeuge oder Verwandten nur für den Fall Beweiswert zuzuerkennen, dass sonstige objektive Gesichtspunkte für die Richtigkeit der Aussagen sprechen (sog. Beifahrer-Rechtsprechung; BGH, Urteil vom 3. November 1987 - VI ZR 95/87 - NJW 1988, 566 = DAR 1988, 54; KG VersR 1977, 771; OLG München NZV 2005, 582).
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