Rechtsprechung
   KG, 25.11.2015 - 1 Ws 84/15 - 141 AR 546/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,39248
KG, 25.11.2015 - 1 Ws 84/15 - 141 AR 546/15 (https://dejure.org/2015,39248)
KG, Entscheidung vom 25.11.2015 - 1 Ws 84/15 - 141 AR 546/15 (https://dejure.org/2015,39248)
KG, Entscheidung vom 25. November 2015 - 1 Ws 84/15 - 141 AR 546/15 (https://dejure.org/2015,39248)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,39248) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer

    Verteilung der Auslagen der Staatskasse und der notwendigen Auslagen der Beteiligten nach Bruchteilen; Entscheidung über die Quotelung im Ermessen des Gerichts; Kostenentscheidung nach Teilfreispruch; Zulässigkeit einer Kostenquotelung nach Bruchteilen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 304 Abs. 3; StPO § 464 Abs. 3 S. 1
    Kostenentscheidung nach Teilfreispruch

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.05.2000 - 1 StR 80/00

    Sofortige Beschwerde gegen Kostenentscheidung bei teilweise erfolgreicher

    Auszug aus KG, 25.11.2015 - 1 Ws 84/15
    Da die Quotelung für einfache, leicht überschaubare Fälle gedacht ist (vgl. Meyer-Goßner/ Schmitt , a.a.O., § 464d Rdnr.1), bedurfte die Nichtanwendung auch keiner ausdrücklichen Erörterung (vgl. BGH NStZ 2000, 499).
  • KG, 05.12.2008 - 1 Ws 283/08

    Rechtsanwaltsgebühren: Vergütungsanspruch des Verteidigers nach Teilfreispruch;

    Auszug aus KG, 25.11.2015 - 1 Ws 84/15
    Die Höhe der vom Beschwerdeführer zu tragenden Kosten wird aber gemäß § 464b StPO erst im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt, wobei der Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren auch dann eine Bruchteilsentscheidung treffen kann, wenn das Gericht seine Kostenentscheidung ausdrücklich nach der Differenzmethode getroffen hat (vgl. Senat, Beschluss vom 5. Dezember 2008 - 1 Ws 283/08 - Gieg in KK, a.a.O., § 464d Rdnr. 3; Meyer-Goßner/ Schmitt , StPO 58. Auflage, § 464d Rdnr. 3).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2017 - 2 Ws 34/17

    Kostenentscheidung im Strafverfahren: Zulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Die - nach der Vorstellung des Beschwerdeführers möglicherweise zu einer Beschwer führende - Höhe der vom Beschwerdeführer zu tragenden Kosten, wird gemäß § 464b Satz 1 StPO erst im Kostenfestsetzungsverfahren festgesetzt, wobei der nach §§ 21 Nr. 1 RPflG, 464b Satz 3 StPO zuständige Rechtspfleger im Kostenfestsetzungsverfahren auch dann eine Bruchteilsentscheidung treffen kann, wenn das Gericht seine Kostenentscheidung ausdrücklich nach der Differenzmethode getroffen hatte (KG Berlin, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 Ws 84/15 -, juris und KG Berlin StraFo 2009, 260; Gieg in KK-StPO, a.a.O., § 464d Rn. 3; Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl. 2016, § 464d Rn. 3).

    Da die Kostenquotelung für einfache, leicht überschaubare Fälle gedacht ist (Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 464d Rn. 1), bedurfte die vom Landgericht vorliegend gewählte Nichtanwendung des § 464d StPO auch keiner ausdrücklichen Erörterung (BGH NStZ 2000, 499; KG Berlin, Beschluss vom 25.11.2015 - 1 Ws 84/15 -, juris).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht