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   KG, 28.02.2008 - (1) 1 Ss 237/07 (24/07)   

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https://dejure.org/2008,27090
KG, 28.02.2008 - (1) 1 Ss 237/07 (24/07) (https://dejure.org/2008,27090)
KG, Entscheidung vom 28.02.2008 - (1) 1 Ss 237/07 (24/07) (https://dejure.org/2008,27090)
KG, Entscheidung vom 28. Februar 2008 - (1) 1 Ss 237/07 (24/07) (https://dejure.org/2008,27090)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit der vergleichenden Gewichtung von Straftaten i.R. der Strafzumessung bzw. der Aussetzung der Strafvollstreckung zur Bewährung; Revisibilität der tatrichterlichen Entscheidung über die Strafaussetzung zur Bewährung

  • Judicialis

    StGB § 56 Abs. 2; ; StGB § 56 Abs. 3

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 26.02.1969 - 2 BvL 15/68

    Verfolgungsverjährung

    Auszug aus KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
    Diese gibt dem Gericht eine generelle Vorbewertung des für den einzelnen Tatbestand typischen Handlungsunrechts durch den Gesetzgeber, an die der Richter gebunden ist (BVerfGE 25, 269; 27, 18).
  • BVerfG, 16.07.1969 - 2 BvL 2/69

    Ordnungswidrigkeiten

    Auszug aus KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
    Diese gibt dem Gericht eine generelle Vorbewertung des für den einzelnen Tatbestand typischen Handlungsunrechts durch den Gesetzgeber, an die der Richter gebunden ist (BVerfGE 25, 269; 27, 18).
  • BGH, 11.01.2001 - 5 StR 580/00

    Steuerhinterziehung; Versagung der Strafaussetzung zur Bewährung; Sozialprognose;

    Auszug aus KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
    Die Aussetzung ist zu versagen, wenn sie im Hinblick auf schwerwiegende Besonderheiten des Einzelfalls für das allgemeine Rechtsempfinden unverständlich erscheinen müsste und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts und in den Schutz der Rechtsordnung vor kriminellen Angriffen dadurch erschüttert werden könnte (ständige Rechtsprechung, vgl. etwa BGH NStZ 2001, 319; Kammergericht, Urteil vom 11. November 2004 - (4) 1 Ss 352/03 (175/03) - Fischer a.a.O. Rdn. 14; jeweils mit weit.
  • BGH, 04.11.1954 - 3 StR 392/54
    Auszug aus KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
    Das Revisionsgericht kann diese Entscheidung lediglich auf Ermessensfehler und Rechtsirrtümer überprüfen (BGHSt 6, 391).
  • KG, 02.10.2000 - 1 Ss 113/00
    Auszug aus KG, 28.02.2008 - 1 Ss 237/07
    Denn insoweit kommt nur die Bildung einer Gesamtfreiheitsstrafe in Betracht, die den Angeklagten grundsätzlich schlechter als die Bildung einer (geringeren) Einzelfreiheitsstrafe und einer Geldstrafe nebeneinander stellt (vgl. KG, Beschluss vom 2. Oktober 2000 - (3) 1 Ss 113/00 (55/00) - m.w.N.).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 49/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).
  • OLG Hamm, 07.02.2013 - 1 Ws 30/13

    Beschwerdefrist bei Zustellungen an Verteidiger und Verurteilten; Zustellung an

    Jedoch wird eine bereits versäumte Frist durch die Zustellung an einen weiteren Empfangsberechtigten nicht wieder eröffnet, selbst dann nicht, wenn diese Zustellung noch vor Ablauf der Frist angeordnet war (BGH NJW 1968, 2019; BGH NJW 1987, 2824, 2825; BGH, Urt. v. 30.08.1990 - 3 StR 459/87 - juris; ThürOLG, Beschl.v. 07.11.2007, 1 Ss 237/07 -juris; Meyer-Goßner, StPO, 55. Aufl., § 37 Rdn. 29; Weßlau in: SK-StPO, Stand: April 2004, § 37 Rdn. 45; Ziegler in: KMR-StPO, Stand Mai 2012, § 37 Rdn. 55).
  • KG, 01.02.2018 - 121 Ss 71/17

    Begründung von Beweisantragsablehnung und Verwarnung

    Dies gilt selbst bei einer durch einen Gewissenskonflikt bedingten Dienstflucht (vgl. KG, Urteil vom 20. Juli 1998 - [3] 1 Ss 38/98 [39/98] - juris Rdn. 3 f.; BayObLG a.a.O., OLG Hamm a.a.O. und OLG Koblenz NStZ-RR 1997, 149, 151 ["Strafmaß im unteren Bereich des gesetzlichen Strafrahmens"]; OLG Bremen StV 1996, 378, 381) und damit erst recht in der vorliegenden Fallkonstellation, in der sich der Angeklagte nicht etwa einer ihm staatlich auferlegten Verpflichtung aus Gewissensgründen entzogen, sondern vielmehr zielgerichtet strafrechtliche Grenzen überschritten hat, um seiner ethischen Auffassung Ausdruck zu verleihen, obwohl ihm hierfür auch ein rechtmäßiges Alternativverhalten zur Verfügung gestanden hätte (dazu vgl. KG, Urteil vom 28. Februar 2008 - [1] 1 Ss 237/07 [24/07] - juris Rdn. 10).
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