Rechtsprechung
KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 19 Abs 4 GG, § 475 Abs 2 StPO, § 478 Abs 3 S 1 StPO, § 478 Abs 3 S 2 StPO
Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung erhobenen Feststellungsantrags bei unanfechtbaren Entscheidungen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten und unanfechtbaren Maßnahme; Möglichkeit einer Beschwerde bei Entscheidungen des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für Privatpersonen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StPO § 475 Abs. 3
Unanfechtbarkeit der Versagung von Akteneinsicht für Privatpersonen - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- StV 2014, 279
Wird zitiert von ... (2) Neu Zitiert selbst (3)
- BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90
Durchsuchungsanordnung I
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Es ist zwar zutreffend, dass das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme erfordern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - = NJW 1997, 2163). - LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Entsprechend lag dem vom Landgericht Dresden (Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - = StV 2006, 11) beurteilten Sachverhalt die (anfechtbare) Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zugrunde. - OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01
Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands
Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590;… Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5;… Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5).
- KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15
Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten …
Der Beschluss des Vorsitzenden über die Versagung der Akteneinsicht ist nach der Streichung von § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO aF (Ausschluss der Anfechtung) durch das 2. Opferrechtsreformgesetz nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 304 Abs. 1 ff. StPO anfechtbar (vgl. Senat…, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 Ws 264/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 478 Rn. 4; aA KG [4. Strafsenat] StV 2014, 279). - BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12
Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des …
Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.