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   KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12   

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https://dejure.org/2012,41403
KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
KG, Entscheidung vom 28.06.2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
KG, Entscheidung vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 (https://dejure.org/2012,41403)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    § 475 StPO; Art. 19 Abs. 4 GG

  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Art 19 Abs 4 GG, § 475 Abs 2 StPO, § 478 Abs 3 S 1 StPO, § 478 Abs 3 S 2 StPO
    Akteneinsichtsgewährung im Strafverfahren: Unzulässigkeit eines nach Erledigung erhobenen Feststellungsantrags bei unanfechtbaren Entscheidungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Antrags auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten und unanfechtbaren Maßnahme; Möglichkeit einer Beschwerde bei Entscheidungen des erkennenden Gerichts über die Gewährung von Akteneinsicht für Privatpersonen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StPO § 475 Abs. 3
    Unanfechtbarkeit der Versagung von Akteneinsicht für Privatpersonen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • StV 2014, 279
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Es ist zwar zutreffend, dass das Gebot eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 GG) in Fällen tiefgreifender, tatsächlich jedoch nicht mehr fortwirkender Grundrechtseingriffe die Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der erledigten Maßnahme erfordern kann (vgl. BVerfG, Beschluss vom 30. April 1997 - 2 BvR 817/90 - = NJW 1997, 2163).
  • LG Dresden, 06.10.2005 - 3 AR 8/05
    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Entsprechend lag dem vom Landgericht Dresden (Beschluss vom 6. Oktober 2005 - 3 AR 8/05 - = StV 2006, 11) beurteilten Sachverhalt die (anfechtbare) Gewährung von Akteneinsicht durch die Staatsanwaltschaft zugrunde.
  • OLG Hamburg, 03.01.2002 - 2 Ws 258/01

    Akteneinsichtsrecht des Zeugenbeistands

    Auszug aus KG, 28.06.2012 - 4 Ws 61/12
    Abgesehen davon, dass die Entscheidung aufgrund der bereits erfolgten Umsetzung der Verfügung prozessual überholt ist, unterliegt die Genehmigung von Akteneinsicht - hier nach § 475 Abs. 2 StPO - durch den Vorsitzenden des mit der Sache befassten Gerichts nicht der Beschwerde (vgl. OLG Hamburg, Beschluss vom 3. Januar 2002 - 2 Ws 258/01 - = NJW 2002, 1590; Gieg in KK-StPO 6. Aufl., § 478 Rdn. 5; Meyer-Goßner, StPO 54. Aufl., § 304 Rdn. 5).
  • KG, 14.08.2015 - 3 Ws 397/15

    Strafverfahren: Akteneinsichtsrecht des als Zeugenbeistand beigeordneten

    Der Beschluss des Vorsitzenden über die Versagung der Akteneinsicht ist nach der Streichung von § 478 Abs. 3 Satz 2 StPO aF (Ausschluss der Anfechtung) durch das 2. Opferrechtsreformgesetz nach allgemeinen Grundsätzen gemäß § 304 Abs. 1 ff. StPO anfechtbar (vgl. Senat, Beschluss vom 7. Juli 2014 - 3 Ws 264/14 - Meyer-Goßner/Schmitt, aaO, § 478 Rn. 4; aA KG [4. Strafsenat] StV 2014, 279).
  • BVerfG, 29.06.2015 - 2 BvR 2048/12

    Akteneinsicht für ein Presseunternehmen im Strafverfahren (Beschwerderecht des

    Der Beschluss des Kammergerichts vom 28. Juni 2012 - 4 Ws 61/12 - 141 AR 305/12 - verletzt den Beschwerdeführer in seinem Grundrecht aus Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes.
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