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   KG, 28.11.2017 - Verg 5/17   

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https://dejure.org/2017,55169
KG, 28.11.2017 - Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,55169)
KG, Entscheidung vom 28.11.2017 - Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,55169)
KG, Entscheidung vom 28. November 2017 - Verg 5/17 (https://dejure.org/2017,55169)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung von Einsicht in die Akten des Vergabeverfahrens

  • rechtsportal.de

    GWB § 165
    Gewährung von Einsicht in die Akten des Vergabeverfahrens

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Berücksichtigung von Ausschließungsgründen von Amts wegen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2018, 314
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • KG, 18.10.2012 - Verg 7/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife der Hauptsache bei

    Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
    So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb.
  • KG, 13.05.2013 - Verg 10/12

    Vergabenachprüfungsverfahren: Bewertung einzeln ausgeschriebener Aufträge als

    Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
    So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb.
  • OLG Jena, 11.01.2007 - 9 Verg 9/06

    Fehlende Leistungsangaben, Unzuläsige Rechtsausübung, Akteneinsichtsrecht

    Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
    Auch der BGH hat in seiner genannten Entscheidung (Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, Rdnr. 22 ff. zit. nach Juris) - ohne nähere Ausführung zum rechtlichen Anknüpfungspunkt - den Vergabenachprüfungsantrag für un begründet angesehen, weil der Bieter aus einem anderen Grund auszuschließen gewesen sei als dem von der Vergabestelle geltend gemachten; das OLG Jena (Beschl. v. 11.1.2007, 9 Verg 9/06, Leitsatz 2 und Rdnr. 46 zit. nach Juris) hat als rechtlichen Anknüpfungspunkt das "Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts" angenommen.
  • EuGH, 19.06.2003 - C-249/01

    Hackermüller

    Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
    So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb.
  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag;

    Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
    Auch der BGH hat in seiner genannten Entscheidung (Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, Rdnr. 22 ff. zit. nach Juris) - ohne nähere Ausführung zum rechtlichen Anknüpfungspunkt - den Vergabenachprüfungsantrag für un begründet angesehen, weil der Bieter aus einem anderen Grund auszuschließen gewesen sei als dem von der Vergabestelle geltend gemachten; das OLG Jena (Beschl. v. 11.1.2007, 9 Verg 9/06, Leitsatz 2 und Rdnr. 46 zit. nach Juris) hat als rechtlichen Anknüpfungspunkt das "Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts" angenommen.
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