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KG, 28.11.2017 - Verg 5/17 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 160 GWB, §§ 160 ff GWB
Vergabenachprüfungsverfahren: Berücksichtigung von nicht von der Vergabestelle herangezogenen Ausschließungsgründen - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Gewährung von Einsicht in die Akten des Vergabeverfahrens
- rechtsportal.de
GWB § 165
Gewährung von Einsicht in die Akten des Vergabeverfahrens - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Berücksichtigung von Ausschließungsgründen von Amts wegen?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- KG, 27.06.2017 - Verg 5/17
- KG, 14.09.2017 - Verg 5/17
- KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
Papierfundstellen
- NZBau 2018, 314
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- KG, 18.10.2012 - Verg 7/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Entscheidungsreife der Hauptsache bei …
Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (…Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb. - KG, 13.05.2013 - Verg 10/12
Vergabenachprüfungsverfahren: Bewertung einzeln ausgeschriebener Aufträge als …
Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (…Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb. - OLG Jena, 11.01.2007 - 9 Verg 9/06
Fehlende Leistungsangaben, Unzuläsige Rechtsausübung, Akteneinsichtsrecht
Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
Auch der BGH hat in seiner genannten Entscheidung (…Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, Rdnr. 22 ff. zit. nach Juris) - ohne nähere Ausführung zum rechtlichen Anknüpfungspunkt - den Vergabenachprüfungsantrag für un begründet angesehen, weil der Bieter aus einem anderen Grund auszuschließen gewesen sei als dem von der Vergabestelle geltend gemachten; das OLG Jena (Beschl. v. 11.1.2007, 9 Verg 9/06, Leitsatz 2 und Rdnr. 46 zit. nach Juris) hat als rechtlichen Anknüpfungspunkt das "Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts" angenommen. - EuGH, 19.06.2003 - C-249/01
Hackermüller
Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
So dürfte - im Anschluss an die genannte Entscheidung des EuGH (Urteil v. 19.6.2003, C-249/01, Rdnr. 23 zit. nach Juris) - die Existenz eines solchen Ausschließungsgrundes regelmäßig kein Grund für das Entfallen der Antragsbefugnis sein (wovon aber möglicherweise eine Ausnahme gelten könnte, wenn der Ausschließungsgrund zwingend und evident bzw. offensichtlich ist: vgl. Senat , Beschl. v. 18.10.2012, Verg 7/12 , Rdnr. 16 und Leitsatz 2 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 13.5.2013, Verg 10/12, Rdnr. 16 zit. nach Juris; Senat , Beschl. v. 17.2.2014, Verg 8/13, Ziff. 1.a.bb. - BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04
Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …
Auszug aus KG, 28.11.2017 - Verg 5/17
Auch der BGH hat in seiner genannten Entscheidung (Beschl. v. 18.5.2004, X ZB 7/04, Rdnr. 22 ff. zit. nach Juris) - ohne nähere Ausführung zum rechtlichen Anknüpfungspunkt - den Vergabenachprüfungsantrag für un begründet angesehen, weil der Bieter aus einem anderen Grund auszuschließen gewesen sei als dem von der Vergabestelle geltend gemachten; das OLG Jena (…Beschl. v. 11.1.2007, 9 Verg 9/06, Leitsatz 2 und Rdnr. 46 zit. nach Juris) hat als rechtlichen Anknüpfungspunkt das "Verbot unzulässiger Rechtsausübung auf der Ebene des materiellen Vergaberechts" angenommen.