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   KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12   

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https://dejure.org/2012,45998
KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
KG, Entscheidung vom 30.10.2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
KG, Entscheidung vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 (https://dejure.org/2012,45998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks Beobachtung: Anforderungen an die Anhörung des Sachverständigen; Verhältnismäßigkeit der Unterbringung bei Verweigerung der Mitwirkung durch den Beschuldigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erforderlichkeit der Anhörung eines Sachverständigen vor der Anordnung einer Maßnahme nach § 81 Abs. 1 StPO bzgl. Erstellen eines schriftlichen Gutachtens nach persönlicher Untersuchung eines Beschuldigten; Vorliegen der Voraussetzungen der Unterbringung nach § 81 StPO

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2013, 182 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BVerfG, 09.10.2001 - 2 BvR 1523/01

    Zur Verhältnismäßigkeit einer Unterbringung nach StPO § 81 im Fall der Weigerung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Weiterhin sind in dem Gutachten - wie auch in dem die Unterbringung anordnenden Beschluss - sowohl das konkrete Untersuchungskonzept als auch dessen Geeignetheit zur Erlangung von Erkenntnissen über die im Raum stehende psychiatrische Erkrankung darzulegen (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 284 = NStZ 2002, 98; OLG Frankfurt a.M. StV 1986, 51; KG aaO; Senat aaO).

    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).

  • OLG Oldenburg, 03.01.2006 - 1 Ws 1/06

    Unterbringung zur Beobachtung in psychiatrischem Krankenhaus bei nicht

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Schließlich könnte die nicht auf tatsächliche Anhaltspunkte gestützte vage Möglichkeit, der Beschwerdeführer werde kooperieren, wenn er erst einmal untergebracht sei, den in der Unterbringung liegenden Grundrechtseingriff ebenfalls nicht rechtfertigen (vgl. OLG Oldenburg StV 2008, 128).
  • OLG Stuttgart, 30.06.2003 - 5 Ws 26/03

    Voraussetzungen für die Anordnung der Unterbringung zur Beobachtung des

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • OLG Düsseldorf, 03.03.2005 - 3 Ws 76/05

    Strafprozessrecht: Voraussetzungen für die Unterbringung zur körperlichen

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598; OLG Frankfurt a.M. aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491).
  • OLG Köln, 28.01.2010 - 2 Ws 29/09

    Verfahrensvoraussetzungen für eine Unterbringung zur Beobachtung

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • OLG Hamm, 30.11.2000 - 2 Ws 313/00

    Anordnung der Unterbringung zur Erstattung eines Gutachtens, Anforderungen an

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • OLG Nürnberg, 02.06.2009 - 1 Ws 292/09

    Unterbringung zur Beobachtung zur Vorbereitung eines psychiatrischen Gutachtens:

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Die Unerlässlichkeit ergibt sich nicht von selbst aus dem angestrebten Zweck der Maßnahme (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 285; OLG Nürnberg StV 2010, 510, 511).
  • OLG Frankfurt, 18.07.1985 - 3 Ws 597/85
    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Weiterhin sind in dem Gutachten - wie auch in dem die Unterbringung anordnenden Beschluss - sowohl das konkrete Untersuchungskonzept als auch dessen Geeignetheit zur Erlangung von Erkenntnissen über die im Raum stehende psychiatrische Erkrankung darzulegen (vgl. BVerfG NJW 2002, 283, 284 = NStZ 2002, 98; OLG Frankfurt a.M. StV 1986, 51; KG aaO; Senat aaO).
  • OLG Düsseldorf, 18.04.1993 - 2 Ws 99/93

    Einladung zur Untersuchung; Sachverständiger; Bestellung vom Gericht;

    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Den an diese Anhörung zu stellenden Anforderungen ist nur genügt, wenn der Sachverständige grundsätzlich nach persönlicher Untersuchung des Beschuldigten ein schriftliches Gutachten erstattet, in dem er zur Unerlässlichkeit der stationären Einweisung und deren voraussichtlicher Dauer Stellung nimmt (vgl. KG, Beschluss vom 10. Oktober 2002 - 5 Ws 530/02 - Senat, Beschluss vom 16. Mai 2008 - 4 Ws 43/08 - OLG Hamm StraFo 2002, 164; OLG Jena RuP 2008, 58; OLG Stuttgart StV 2004, 582; OLG Köln, Beschluss vom 28. Januar 2010 - 2 Ws 29-30/09 - [juris]; siehe schon OLG Düsseldorf StV 1993, 571 mit zahlr.
  • OLG Celle, 21.03.1985 - 1 Ws 69/85
    Auszug aus KG, 30.10.2012 - 4 Ws 117/12
    Dass mit einem Erkenntnisgewinn dadurch zu rechnen ist, dass der Untergebrachte bei einem mehrere Wochen andauernden stationären Aufenthalt voraussichtlich nicht nur schweigen, sondern mit anderen Patienten, Pflegern und ggf. auch Ärzten reden wird, führt nicht zur Annahme der Zulässigkeit der Maßnahme; denn die Unterbringung würde insoweit letztlich in unstatthafter Weise mit dem Ziel der Einflussnahme auf die Aussagefreiheit des Betroffenen angeordnet (vgl. OLG Celle StV 1985, 224; 1991, 248; NStZ 1991, 598; OLG Frankfurt a.M. aaO; OLG Stuttgart aaO; OLG Düsseldorf StV 2005, 490, 491).
  • OLG Celle, 18.06.1991 - 3 Ws 131/90
  • OLG Celle, 29.06.1990 - 1 Ws 168/90
  • OLG Köln, 08.08.2014 - 2 Ws 458/14

    Unverhältnismäßigkeit der Anordnung nach § 81 Abs. 1 Satz 1 StPO bei bereits

    Dabei kommt es vorliegend nicht maßgeblich auf die Frage an, ob eine solche Unterbringung bereits allein aufgrund der Weigerung des Beschuldigten an einer Mitwirkung die fehlende Verhältnismäßigkeit zu begründen vermag (vgl.: OLG Rostock, Beschluss v. 02.01.2014, Az. Ws 388/13; KG, Beschluss v. 30.10.2012, Az.4 Ws 117/12).
  • KG, 22.01.2016 - 3 Ws 654/15

    Strafverfahren: Vorführung des Beschuldigten vor den Sachverständigen zur

    § 81 Abs. 1 StPO rechtfertigt nur die stationäre Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus, nicht hingegen die ambulante Beobachtung in den Privaträumen eines Sachverständigen (Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, StPO, 2. Aufl. 2016, § 81 Rn. 19; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15; Rogall in: SK-StPO, 4. Aufl. 2014, § 81 Rn. 19, jeweils m. w. N.) und setzt zudem zwingend voraus, dass der Sachverständige sich zuvor einen persönlichen Eindruck von dem Beschuldigten verschafft hat (KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 8; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 22; OLG Jena, Beschluss vom 9. Mai 2007 - 1 Ws 180/07 -, juris Rn. 5; Meyer-Goßner/ Schmitt , § 81 Rn. 11, jeweils m. w. N.).

    Allein die Erwartung, der psychologisch geschulte Sachverständige werde in einem vorbereitenden Gespräch erfolgreicher als in der Hauptverhandlung auf den nicht kooperationswilligen Angeklagten einwirken und ihn dazu bewegen können, von seiner Aussagefreiheit keinen Gebrauch mehr zu machen, kann die Maßnahme nicht rechtfertigen (vgl. - zu § 81 StPO - BVerfG, NStZ 2002, 98; KG, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12 -, juris Rn. 12 f.; OLG Rostock, Beschluss vom 2. Januar 2014 - Ws 388/13 -, juris Rn. 25 f.; Bosch in: Satzger/Schluckebier/Widmaier, § 81 Rn. 9; Krause in: Löwe/Rosenberg, § 81 Rn. 15).

  • OLG Rostock, 02.01.2014 - Ws 388/13

    Strafverfahren: Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zwecks

    Dieser muss sich dafür entweder zuvor oder spätestens im Zuge der Anhörung auch einen persönlichen Eindruck von dem Angeklagten verschafft haben, bevor er sich zur Frage der Notwendigkeit einer stationären Begutachtung äußert (std. obergerichtl. Rspr., vgl. nur KG Berlin, Beschluss vom 30. Oktober 2012 - 4 Ws 117/12, 4 Ws 117/12 - 141 AR 555/12 -, Rdz. 8 in juris m.w.N.).
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