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   KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92   

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https://dejure.org/1992,2654
KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
KG, Entscheidung vom 30.11.1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
KG, Entscheidung vom 30. November 1992 - 24 W 4734/92 (https://dejure.org/1992,2654)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wohnungseigentum; Kostenvereinbarung; Haftungsreglung; Wasserschaden

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 22 Abs. 1
    Haftung eines Wohnungseigentümers für Schäden bei berechtigtem Dachausbau "auf eigene Kosten und Gefahr"

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Obacht beim Dachausbau (IBR 1993, 262)

Papierfundstellen

  • ZMR 1993, 430
  • WM 1993, 209
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 08.03.1990 - III ZR 141/88

    Beeinträchtigung der Standfestigkeit einer Mauer durch Baumwurzeln

    Auszug aus KG, 30.11.1992 - 24 W 4734/92
    Es bedarf deshalb keiner Entscheidung, ob die Schadensersatzverpflichtung des Antragsgegners auch aus einer analogen Anwendung der §§ 14 Nr. 4, 21 Abs. 6 WEG , die bei bestimmten Duldungspflichten eine verschuldensunabhängige Haftung vorsehen, oder etwa aus einem allgemeinen privatrechtlichen Aufopferungsanspcuch (vgl. etwa BGH NJW 1990, 3195 ) herzuleiten ist.
  • OLG Zweibrücken, 30.10.2001 - 3 W 102/01

    Übergang der Nutzung einer Garage auf den Rechtsnachfolger des

    In einem solchen Fall ist dem Gesetz eine bestimmte Frist, innerhalb der die Entscheidung zu ergehen hat, nicht zu entnehmen; das gilt insbesondere für die aus § 552 ZPO hergeleitete Fünfmonatsfrist (vgl. BayObLG Wohnungseigentümer 2001, 70; KG ZMR 1993, 430; NJW-RR 1994, 599, 600).
  • KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95

    Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der

    Es kann hier dahinstehen, welche Pflichten die Rechtsvorgängerin des Antragsgegners bei Wahrnehmung ihres auf der Teilungserklärung beruhenden Ausbaurechtes hinsichtlich der Wohneinheit Nr. 15 einschließlich der Dachterrasse hatte (vgl. dazu Senat OLGZ 1993, 434 - ZMR 1993, 430 = WM 1993, 209 = WE 1993, 138 = GE 1993, 593 in bezug auf Wasserschäden während des Ausbaus).
  • KG, 15.12.1993 - 24 W 2014/93

    Anspruch des Wohnungseigentümers gegen die Gemeinschaft auf Gestattung von

    Im Ergebnis wirkt sich dies freilich nicht aus, weil der Beteiligte zu 1) als ideeller Miteigentümer einer Wohnungseigentumseinheit auch für sich allein einen Beschlußanfechtungsantrag wirksam stellen kann (vgl. Senat ZMR 1993, 430 = WM 1993, 427 = KGR Berlin 1993, 149).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 24.02.2020 - 72 C 66/19

    WEG - Wasserschaden in Nachbarwohnung im Zusammenhang mit erlaubten Dachausbau

    Wer sich die Genehmigung zu einem gefahrgeneigten Tun geben lässt und damit Duldungspflichten schafft, ist auch sonst regelmäßig gehalten, für die etwa eintretenden Schäden verschuldensunabhängig einzustehen (vgl. etwa Kammergericht, Beschl. v. 30. Nov. 1992 - 24 W 4734/92, WuM 1993, 209; zum privatrechtlichen Aufopferungsanspruch: BGH, Urt. v. 8. März 1990 - III ZR 141/88, NJW 1990, 3195).
  • KG, 26.11.1993 - 24 W 4675/93

    Kein Schadensersatz für verzögerte Verwalterzustimmung

    Wie bei allen größeren Baumaßnahmen besteht das Risiko nicht nur darin, daß nach der Ausführung Schäden verbleiben und behoben werden müssen, sondern auch darin, daß während der Durchführung der Arbeiten Schäden am Gemeinschaftseigentum wie auch am Sondereigentum, etwa Wasserschäden, auftreten können (vgl. hierzu Senat OLGZ 1993, 434 = ZMR 1993, 430 = WM 1993, 209 = WE 1993, 138).
  • AG Berlin-Charlottenburg, 20.02.2020 - 72 C 66/19

    Schlampiger Dachgeschossausbau kann teuer werden!

    Wer sich die Genehmigung zu einem gefahrgeneigten Tun geben lässt und damit Duldungspflichten schafft, ist auch sonst regelmäßig gehalten, für die etwa eintretenden Schäden verschuldensunabhängig einzustehen (vgl. etwa Kammergericht, Beschl. v. 30. Nov. 1992 - 24 W 4734/92, WuM 1993, 209; zum privatrechtlichen Aufopferungsanspruch: BGH, Urt. v. 8. März 1990 - III ZR 141/88, NJW 1990, 3195).
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