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   KG, 31.01.2017 - 13 WF 12/17   

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https://dejure.org/2017,2763
KG, 31.01.2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,2763)
KG, Entscheidung vom 31.01.2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,2763)
KG, Entscheidung vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17 (https://dejure.org/2017,2763)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 155c FamFG, § 163 Abs 1 FamFG
    Umgangsverfahren: Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots durch lange Verfahrensdauer; Überprüfung begleitender einstweiliger Anordnungen im Rahmen der Beschleunigungsbeschwerde; Beschleunigungsrüge gegen Unterlassung der Fristsetzung für die Erstellung eines ...

  • IWW

    § 155c FamFG; § 163 Abs. 1 FamFG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Beschleunigung eines Umgangsverfahrens

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anforderungen an die Beschleunigung eines Umgangsverfahrens

  • rechtsportal.de

    FamFG § 155c ; FamFG § 163 Abs. 1
    Anforderungen an die Beschleunigung eines Umgangsverfahrens

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • otto-schmidt.de (Entscheidungsbesprechung)

    Wird durch die Beschleunigungsbeschwerde alles besser und schneller?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2017, 987
 
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Wird zitiert von ... (10)

  • BSG, 07.09.2017 - B 10 ÜG 1/16 R

    Überlanges Gerichtsverfahren - Ausschluss eines Richters - Mitwirkung am

    Das Unterlassen einer Fristsetzung für die Erstellung eines Sachverständigengutachtens kann dann nicht zu einer Verletzung des Vorrang- und Beschleunigungsgebots führen, wenn das Gericht auf eine zeitnahe Erledigung drängt bzw sachgerechte Gründe für eine Verzögerung gegeben sind (KG Berlin Beschluss vom 31.1.2017 - 13 WF 12/17 - Juris) .
  • OLG Stuttgart, 16.03.2017 - 17 WF 31/17

    Beschleunigungsgebot in Kindschaftssachen: Beschleunigungsrüge des Kindesvaters

    Hierzu könnte das Beschwerdegericht das Amtsgericht auch nicht anweisen (KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2017, 13 WF 12/17 - in juris).

    Ausreichend ist, dass es hier aus Sicht des Amtsgerichts hinreichende Sachgründe für die Einholung eines neuen Gutachtens gibt (KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2017, 13 WF 12/17 - in juris), zumal auch der Verfahrensbeistand und das Jugendamt Freudenstadt sich ebenfalls für die Einholung eines solchen Gutachtens ausgesprochen haben und zuletzt im Beschwerdeverfahren auch der Kindesvater - für das sorgerechtliche Verfahren - eine weitere Sachaufklärung durch Einholung eines Sachverständigengutachtens für geboten hielt.

    Der Verfahrenswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 1/3 des regulären Hauptsachewerts (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG) festgesetzt (so auch KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2017, 13 WF 12/17 - in juris).

  • OLG Braunschweig, 05.11.2021 - 4 EK 23/20

    Entschädigung wegen unangemessener Verfahrensdauer; Besondere

    Auf der anderen Seite bleibt es dabei, dass das Gericht - erst recht bei fortgeschrittener Verfahrensdauer - gehalten ist, die zeitnahe Erledigung des Gutachtenauftrages weiter voranzutreiben (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 25. November 2003 - 1 BvR 834/03 -, Rn. 11, juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 20. September 2007 - 1 BvR 775/07 -, Rn. 9 ff., juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 23. Juni 2010 - 1 BvR 324/10 -, Rn. 10 f., juris; BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 2. Dezember 2011 - 1 BvR 314/11 -, Rn. 10, juris; OLG Köln, Urteil vom 25. Februar 2021 - 7 EK 5/18 -, Rn. 38, juris; Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin, Beschluss vom 16. Januar 2015 - 84/13 -, Rn. 8, juris; Lorenz , Die Dogmatik des Entschädigungsanspruches aus § 198 GVG, 2018, S. 166 m.w.N.; vgl. auch Ott, in: Steinbeiß-Winkelmann/Ott, Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren, 2013, § 198 GVG Rn. 122), und dass für Verzögerungen sachgerechte Gründe vorliegen müssen (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17 -, juris, insbes.
  • OLG Brandenburg, 18.04.2017 - 9 WF 88/17

    Kindschaftssache: Beschleunigungsrüge bei einer Verfahrensdauer von 4 Monaten

    Das Beschwerdegericht kann im Rahmen einer Beschleunigungsbeschwerde lediglich ausführen, welche Verfahrensschritte notwendig oder überfällig sind (vgl. BT-Drs. 18/9092; KG Berlin, FamRB 2017, 138).

    Hierzu könnte das Beschwerdegericht das Amtsgericht auch nicht anweisen (KG Berlin, FamRB 2017, 138; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17. März 2017 - 17 WF 31/17 -, juris).

  • OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17

    Einstweiliges Anordnungsverfahren und Hauptsacheverfahren über die Entziehung der

    Dem entsprechend sieht § 155c Abs. 3 FamFG nicht nur vor (Satz 3), dass das Beschwerdegericht feststellt, ob das Vorrangs- und Beschleunigungsgebot ausreichend beachtet wurde, wobei insbesondere beurteilen ist, ob in hinreichendem Maß verfahrensfördernde Maßnahmen getroffen worden sind (KG vom 31.01.2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 13).
  • OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21

    Entzug des Sorgerechts Verwerfung einer Beschleunigungsbeschwerde Fehlendes

    Maßgebend ist auch hier die Orientierung am Kindeswohl, welches das Beschleunigungsgebot sowohl prägt als auch begrenzt, da Beschleunigung kein Selbstzweck ist, sondern dazu dient, dass die Entscheidung in der Sache nicht durch bloßen Zeitablauf faktisch präjudiziert wird (BT-Drucks. 18/9092, S. 19; KG, Beschluss vom 31.01.2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 13; OLG Stuttgart, a.a.O., Rn. 49; OLG Brandenburg, a.a.O., Rn. 10; OLG Bremen, Beschluss vom 12.01.2017 - 4 UF 72/17, juris Rn. 8 = FamRZ 2017, 1855).
  • OLG Brandenburg, 27.07.2020 - 15 WF 166/20
    Maßgebend ist die Orientierung am Kindeswohl, welches das Beschleunigungsgebot sowohl prägt als auch begrenzt, da Beschleunigung kein Selbstzweck ist, sondern dazu dient, dass die Entscheidung in der Sache nicht durch bloßen Zeitablauf faktisch präjudiziert wird (BT-Drs. 18/9092, S. 19; OLG Brandenburg, FamRZ 2020, 694; OLG Bremen, FamRZ 2018, 450; KG, BeckRS 2017, 101592; OLG Karlsruhe BeckRS 2017, 140815, OLG Stuttgart, FamRZ 2017, 1254).
  • OLG Brandenburg, 10.07.2018 - 10 WF 71/18
    Auch ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden soll, kann Gegenstand der Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG wie auch der Beschleunigungsbeschwerde nach § 155 c FamFG sein (so im Ergebnis auch KG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 16; OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17, juris).
  • OLG Brandenburg, 12.07.2018 - 10 WF 71/18
    Auch ein Verstoß gegen die Vorschrift des § 155 Abs. 2 S. 2 FamFG, wonach der Erörterungstermin spätestens einen Monat nach Beginn des Verfahrens stattfinden soll, kann Gegenstand der Beschleunigungsrüge nach § 155 b FamFG wie auch der Beschleunigungsbeschwerde nach § 155 c FamFG sein (so im Ergebnis auch KG, Beschluss vom 31. Januar 2017 - 13 WF 12/17, juris Rn. 16; OLG Bremen, Beschluss vom 12. Juli 2017 - 4 UF 72/17, juris).
  • OLG Karlsruhe, 01.08.2017 - 20 WF 125/17
    Der Senat hält es für billig, den Verfahrenswert mit einem Drittel des Hauptsachewerts (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 FamGKG) zu bemessen (so auch KG Berlin, Beschluss vom 31.01.2017, 13 WF 12/17 - in juris), weil der Wert für eine Beschleunigungsbeschwerde sich (nur) an dem Interesse des Beschwerdeführers an der vorrangigen und beschleunigten Verfahrensbearbeitung orientiert.
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