Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168a) |
(1) 1Ein Beteiligter in einer in § 155 Absatz 1 bestimmten Kindschaftssache kann geltend machen, dass die bisherige Verfahrensdauer nicht dem Vorrang- und Beschleunigungsgebot nach der genannten Vorschrift entspricht (Beschleunigungsrüge). 2Er hat dabei Umstände darzulegen, aus denen sich ergibt, dass das Verfahren nicht vorrangig und beschleunigt durchgeführt worden ist.
(2) 1Das Gericht entscheidet über die Beschleunigungsrüge spätestens innerhalb eines Monats nach deren Eingang durch Beschluss. 2Hält das Gericht die Beschleunigungsrüge für begründet, hat es unverzüglich geeignete Maßnahmen zur vorrangigen und beschleunigten Durchführung des Verfahrens zu ergreifen; insbesondere ist der Erlass einer einstweiligen Anordnung zu prüfen.
(3) Die Beschleunigungsrüge gilt zugleich als Verzögerungsrüge im Sinne des § 198 Absatz 3 Satz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes vom 11.10.2016
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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15.10.2016 | Gesetz zur Änderung des Sachverständigenrechts und zur weiteren Änderung des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes, der Verwaltungsgerichtsordnung, der Finanzgerichtsordnung und des Gerichtskostengesetzes | 11.10.2016 |
beschwerde § 156Hinwirken auf Einvernehmen § 157Erörterung der Kindeswohl-
gefährdung; einstweilige Anordnung § 158Bestellung des Verfahrensbeistands § 158aEignung des Verfahrensbeistands § 158bAufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands § 158cVergütung; Kosten § 159Persönliche Anhörung des Kindes § 160Anhörung der Eltern § 161Mitwirkung der Pflegeperson § 162Mitwirkung des Jugendamts § 163Sachverständigen-
gutachten § 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes § 164Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165Vermittlungsverfahren § 166Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167aBesondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 167bGenehmigungs-
verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verordnungs-
ermächtigung § 168Beschluss über Zahlungen des Mündels § 168aMitteilungspflichten des Standesamts
Rechtsprechung zu § 155b FamFG
45 Entscheidungen zu § 155b FamFG in unserer Datenbank:
- BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 1365/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Entscheidungen über eine ...
- BVerfG, 05.12.2019 - 1 BvR 2621/18
Verfassungsbeschwerde betreffend eine überlange Verfahrensführung vor dem ...
- BVerfG, 07.02.2022 - 1 BvR 2180/21
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine Beschleunigungsbeschwerde in ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 06.06.2019 - VerfGH 3/19
Beschluss Individualverfassungsbeschwerde und Einstweilige Anordnung
- OLG Karlsruhe, 25.10.2017 - 18 WF 188/17
Auch Beschleunigungsbeschwerde erfordert Rechtsschutzbedürfnis
- OLG Köln, 07.12.2021 - 14 WF 160/21
- OLG Bremen, 12.10.2017 - 4 UF 107/17
Beschleunigungsrüge und Beschleunigungsbeschwerde: analoge Anwendung von §§ 155b, ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 23.02.2021 - VerfGH 90/20
Verfassungsbeschwerde in einem Sorgerechtsstreit
- BVerfG, 01.03.2017 - 1 BvR 2311/16
Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend die Einschränkung des Umgangsrechts
- OLG Brandenburg, 11.02.2019 - 13 WF 21/19
Kindschaftssache; Beschleunigungsgebot für Umgangssachen innerhalb des ...
Querverweise
Auf § 155b FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Allgemeiner Teil
- Vollstreckung
- Vollstreckung von Entscheidungen über die Herausgabe von Personen und die Regelung des Umgangs
- § 88 (Grundsätze)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Kindschaftssachen
- § 155c (Beschleunigungsbeschwerde)
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)