Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit
| Buch 2 - Verfahren in Familiensachen (§§ 111 - 270) |
| Abschnitt 3 - Verfahren in Kindschaftssachen (§§ 151 - 168g) |
(1) 1Der Verfahrensbeistand erhält für die Wahrnehmung seiner Aufgaben in jedem Rechtszug jeweils eine einmalige Vergütung von 690 Euro. 2Bestellt das Gericht denselben Verfahrensbeistand für mehrere in demselben Haushalt lebende Kinder, erhält er ab dem zweiten Kind jeweils eine Pauschale in Höhe von 555 Euro.
(2) 1Dem Verfahrensbeistand sind die Kosten für die Beauftragung eines Dolmetschers oder Übersetzers oder eines anderen geeigneten Sprachmittlers zu ersetzen, wenn das Gericht die Zuziehung nach § 158b Absatz 2 gestattet hat. 2Die Höhe der zu ersetzenden Kosten ist auf die nach dem Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz zu zahlenden Beträge beschränkt. 3Im Übrigen deckt die Vergütung alle weiteren Ansprüche auf Ersatz der anlässlich der Verfahrensbeistandschaft entstandenen Aufwendungen ab.
(3) 1Vergütung und Aufwendungsersatz sind stets aus der Staatskasse zu zahlen. 2Der Vergütungsanspruch und der Anspruch auf Aufwendungsersatz erlöschen, wenn sie nicht binnen 15 Monaten nach ihrer Entstehung beim Gericht geltend gemacht werden. 3§ 292 Absatz 1 und 5 ist entsprechend anzuwenden.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) vom 07.04.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 11.04.2025 | Gesetz zur Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung und zur Entlastung von Betreuungsgerichten und Betreuern sowie zur Änderung des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und des Justizkostenrechts (Kosten- und Betreuervergütungsrechtsänderungsgesetz 2025) | 07.04.2025 | |
| 01.01.2023 | Gesetz zur Durchführung der EU-Verordnungen über grenzüberschreitende Zustellungen und grenzüberschreitende Beweisaufnahmen in Zivil- oder Handelssachen, zur Änderung der Zivilrechtshilfe, des Vormundschafts- und Betreuungsrechts, zur Anpassung von Rechtsvorschriften zum Verbraucherschutz und zur Verbraucherrechtsdurchsetzung sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften | 24.06.2022 | |
| 01.07.2021 | Gesetz zur Bekämpfung sexualisierter Gewalt gegen Kinder | 16.06.2021 |
beschwerde § 156Hinwirken auf Einvernehmen § 157Erörterung der Kindeswohl-
gefährdung; einstweilige Anordnung § 158Bestellung des Verfahrensbeistands § 158aEignung des Verfahrensbeistands § 158bAufgaben und Rechtsstellung des Verfahrensbeistands § 158cVergütung; Kosten § 159Persönliche Anhörung des Kindes § 160Anhörung der Eltern § 161Mitwirkung der Pflegeperson § 162Mitwirkung des Jugendamts § 163Sachverständigen-
gutachten § 163aAusschluss der Vernehmung des Kindes § 164Bekanntgabe der Entscheidung an das Kind § 165Vermittlungsverfahren § 166Abänderung und Überprüfung von Entscheidungen und gerichtlich gebilligten Vergleichen § 167Anwendbare Vorschriften bei Unterbringung Minderjähriger und bei freiheitsentziehenden Maßnahmen bei Minderjährigen § 167aBesondere Vorschriften für Verfahren nach § 1686a des Bürgerlichen Gesetzbuchs § 167bGenehmigungs-
verfahren nach § 1631e des Bürgerlichen Gesetzbuchs; Verordnungs-
ermächtigung § 168Auswahl des Vormunds § 168aInhalt der Beschlussformel und Wirksamwerden der Beschlüsse § 168bBestellungsurkunde § 168cAnhörung in wichtigen Angelegenheiten § 168dVerfahren zur Festsetzung von Zahlungen § 168eBeendigung der Vormundschaft § 168fPflegschaft für Minderjährige § 168gMitteilungspflichten des Standesamts
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Rechtsprechung zu § 158c FamFG
26 Entscheidungen zu § 158c FamFG in unserer Datenbank:
- BGH, 25.09.2024 - XII ZB 110/23
Vergütung des Verfahrensbeistands in einer Kindschaftssache: Pauschalvergütung ...
- OLG Braunschweig, 20.06.2023 - 1 WF 61/23
Dolmetscherkosten; Hinzuziehung; Verfahrensbeistand; Benachteiligung; ...
- OLG Hamm, 14.04.2023 - 6 WF 15/23
Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten
- OLG Jena, 31.07.2024 - 3 WF 60/24
Vergütung des Verfahrensbeistands bei gesonderter Bestellung für das ...
- OLG Nürnberg, 06.06.2024 - 7 UF 85/24
Keine Vergütung für Verfahrensbeistand im Verfahrenskostenhilfeprüfungsverfahren
- OLG Karlsruhe, 28.10.2024 - 16 WF 46/24
Anspruch eines Verfahrensbeistands auf Erstattung von Dolmetscherkosten
- AG Flensburg, 14.01.2022 - 90 F 81/20
Kindschaftssache: Voraussetzungen für einen Umgangsausschluss; Umgangsverfahren ...
- KG, 08.11.2023 - 16 UF 105/23
Asylrechtliche Beschwerde des Jugendamts wegen nicht erfolgter Anweisung ...
- OLG Karlsruhe, 10.03.2026 - 20 WF 27/26
Kostenverteilung in Kindschaftsverfahren über Sorge und Umgang
- OLG Frankfurt, 22.04.2022 - 4 UF 17/22
Änderung des Familiennamens aus Kindeswohlgründen (hier verneint)
Querverweise
Auf § 158c FamFG verweisen folgende Vorschriften:
- Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
- Verfahren in Familiensachen
- Verfahren in Abstammungssachen
- § 174 (Verfahrensbeistand)
- Verfahren in Adoptionssachen
- § 191 (Verfahrensbeistand)
- Schlussvorschriften
- § 493 (Übergangsvorschriften)