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   LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17   

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https://dejure.org/2017,42470
LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17 (https://dejure.org/2017,42470)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16.10.2017 - 3 Sa 24/17 (https://dejure.org/2017,42470)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 16. Oktober 2017 - 3 Sa 24/17 (https://dejure.org/2017,42470)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • IWW

    §§ 516, 91 ZPO, § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO, § 91 Abs. 2 ZPO, § 62 Abs. 1 Satz 1 ArbGG, § 516 Abs. 3 ZPO, § 53 Abs. 1, § 64 Abs. 7 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 119 Abs 1 S 2 ZPO, § 516 Abs 3 ZPO
    Berufungsbegründung - Prozesskostenhilfebewilligung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht

  • rechtsportal.de

    ZPO § 119 Abs. 1 S. 2; ZPO § 516 Abs. 3
    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für den Rechtsmittelgegner im Berufungsverfahren vor dem Landesarbeitsgericht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 17.12.2002 - X ZB 9/02

    Erstattung von außergerichtlichen Kosten im Berufungsverfahren

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich die Rechtsprechung zur Kostenfestsetzung nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen lässt (BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522).

    Zu den Beratungspflichten des den Prozess in einer Instanz führenden Rechtsanwalts gehört es, der Partei im Rahmen seiner nachwirkenden Beratungspflicht die Bedeutung des erzielten (positiven oder negativen) Ergebnisses zu erläutern und sie bei der Frage, ob sie die ergangene gerichtliche Entscheidung verteidigen soll, beratend zur Seite zu stehen (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522; OLG Saarbrücken 24. Mai 1996 - 6 W 110/96-37 - NJW-RR 97, 187).

  • BAG, 15.02.2005 - 5 AZN 781/04

    Prozesskostenhilfe

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Dem Berufungsgegner ist gemäß § 119 Abs. 1 Satz 2 ZPO Prozesskostenhilfe grundsätzlich erst zu gewähren, wenn die Berufung begründet worden ist (im Anschluss an BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 (A) - BAGE 113, 313).

    Dies führt nicht zu einer Benachteiligung der bedürftigen Partei, weil eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei auch erst dann ihre Rechte verteidigen würde (BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 - NJW 2005, 1213; OLG Karlsruhe 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86 - FamRZ 1987, 844).

  • OLG Karlsruhe, 24.02.1987 - 16 UF 304/86
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Dies führt nicht zu einer Benachteiligung der bedürftigen Partei, weil eine verständige, nicht hilfsbedürftige Partei auch erst dann ihre Rechte verteidigen würde (BAG 15. Februar 2005 - 5 AZN 781/04 - NJW 2005, 1213; OLG Karlsruhe 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86 - FamRZ 1987, 844).

    Er wusste, dass der Kläger im Berufungsverfahren nicht tätig zu werden brauchte, solange eine Berufungsbegründung noch nicht vorlag (OLG Karlsruhe 24. Februar 1987 - 16 UF 304/86 - FamRZ 1987, 844).

  • BAG, 16.07.2003 - 2 AZB 50/02

    Kostenerstattungsanspruch des Rechtsmittelbeklagten bei Rücknahme des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Denn entscheidend ist, dass sich der Berufungsbeklagte erst nach Vorliegen der Berufungsbegründung mit Inhalt und Umfang des Angriffs auf das erstinstanzliche Urteil sachlich auseinandersetzen kann (BAG 16. Juli 2003 - 2 AZB 50/02 - NZA 2003, 1293).
  • LAG Hamm, 20.07.1998 - 4 Sa 428/98

    Erstattung von Anwaltskosten in Berufungsverfahren; Beauftragung eines Anwalts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Die Notwendigkeit einer sofortigen Beauftragung eines Rechtsanwalts für das Rechtsmittelverfahren lässt sich auch nicht mit dem Schlagwort "Waffengleichheit" begründen (LAG Hamm 20. Juli 1998 - 4 Sa 428/98 - NZA 1999, 335).
  • BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80

    Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Entgegen der früheren Rechtslage (hierzu BGH 30. September 1981 - IVb ZR 694/80 - NJW 1982, 446) ergeht die Entscheidung über die Verlustigerklärung nunmehr von Amts wegen und bedarf keines Antrags mehr (Schwab/Weth/Schwab ArbGG 4. Aufl. § 64 Rn. 207; Schütt MDR 2003, 1261).
  • BGH, 24.10.2012 - XII ZB 460/11

    Rechtsbeschwerde im Versorgungsausgleichsverfahren: Entscheidungszeitpunkt für

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Dem ist aber entgegen zu halten, dass sich die Rechtsprechung zur Kostenfestsetzung nicht in gleicher Weise auf die Bewilligung von Prozesskostenhilfe übertragen lässt (BGH 24. Oktober 2012 - XII ZB 460/11 - MDR 2012, 1487; 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522).
  • OLG Karlsruhe, 18.08.1995 - 2 U 12/94

    Bewilligung von Prozeßkostenhilfe für den Berufungsbeklagten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    b) Dem steht auch nicht die vereinzelt gebliebene Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe vom 18. August 1995 (2 U 12/94 - FamRZ 1996, 806) entgegen, wonach die Bewilligung von Prozesskostenhilfe für den Berufungsbeklagten nicht davon abhängig sei, dass der Gegner sein Rechtsmittel begründet hat.
  • OLG Saarbrücken, 24.05.1996 - 6 W 110/96
    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 16.10.2017 - 3 Sa 24/17
    Zu den Beratungspflichten des den Prozess in einer Instanz führenden Rechtsanwalts gehört es, der Partei im Rahmen seiner nachwirkenden Beratungspflicht die Bedeutung des erzielten (positiven oder negativen) Ergebnisses zu erläutern und sie bei der Frage, ob sie die ergangene gerichtliche Entscheidung verteidigen soll, beratend zur Seite zu stehen (BGH 17. Dezember 2002 - X ZB 9/02 - FamRZ 2003, 522; OLG Saarbrücken 24. Mai 1996 - 6 W 110/96-37 - NJW-RR 97, 187).
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