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   LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12   

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https://dejure.org/2012,34387
LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,34387)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24.09.2012 - 9 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,34387)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 24. September 2012 - 9 Sa 48/12 (https://dejure.org/2012,34387)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Höchstaltersgrenzen für Teilnahme an betrieblicher Altersversorgung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an das Vorliegen einer Diskriminierung durch eine Höchstaltersgrenze in einer Versorgungsordnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Höchstaltersgrenze in Versorgungsordnung; unbegründete Zahlungsklage bei schützenswertem Vertrauen der Arbeitgeberin in Zulässigkeit altersbezogener Ausschlussregelungen; unechte Rückwirkung des Gleichbehandlungsgesetzes

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Zulässigkeit von Höchstaltersgrenzen in der betrieblichen Altersversorgung

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 15.09.2009 - 3 AZR 294/09

    Hinterbliebenenversorgung - Eingetragene Lebenspartner

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Bei der Änderung von Regelungen mit Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung geht es um eine unechte Rückwirkung, da im Rahmen eines bestehenden, noch nicht abgewickelten Dauerschuldverhältnisses für die Zukunft neue Rechtsfolgen geschaffen werden (BAG Urt. v. 15.9.2009, 3 AZR 294/09, NZA 2010, S. 219).

    Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat das BAG (Urt. v. 15.9. 2009, 3 AZR 294/09) im Anschluss an die Maruko - Entscheidung des EuGH (Urteil vom 01. April 2008, C-267/06) entschieden, Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit stehen der Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten in der Hinterbliebenenversorgung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung solange nicht entgegen, wie die finanziellen Auswirkungen so gering sind, dass das Gleichgewicht der Finanzierungsgrundlage nicht rückwirkend gefährdet wird.

  • BAG, 14.01.1986 - 3 AZR 456/84

    Versorgungsregelung - Betriebsrente - Höchsteintrittsalter - Bedingung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Aus dem Umstand, dass der europäische Richtliniengeber Altersgrenzen in der betrieblichen Altersvorsorge vom Geltungsbereich der Richtlinie 2000/87/EG ausgenommen hat und das Bundesarbeitsgericht davon ausgeht, dass derartige Altersgrenzen in der Regel die Voraussetzungen des § 10 S. 1 und 2 AGG erfüllen, schließt das erstinstanzliche Gericht fehlerhaft, dass das AGG in dieser Konstellation restriktiv auszulegen sei und dass an der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts im Urteil vom 14.1.1986 - 3 AZR 456/84 -, festgehalten werden könne.

    Eine Abgrenzung des begünstigten Personenkreises nach dem Lebensalter wurde nicht als sachwidrig oder willkürlich betrachtet (BAG , Urt. v. 14.1.1986 - 3 AZR 456/84, juris; BAG Urt. v. 7.7.1977 - 3 AZR 570/76 I.2. d. Gr.; AP Nr. 1 zu § 1 BetrAVG - Wartezeit; 31.8 1978 - 3 AZR 313/77 - BAGE 31, 67, 70, zu II 1 der Gründe).

  • BAG, 20.03.2012 - 9 AZR 529/10

    Urlaubsdauer - Altersdiskriminierung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Darin unterscheidet sich der vorliegende Fall von der den Entscheidung des BAG vom 23.3.2012 (9 AZR 529/10, Rn 32).
  • BVerfG, 23.11.1999 - 1 BvF 1/94

    Stichtagsregelung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Daher überwiegen hier die Bestandsinteressen der Beklagten die Veränderungsgründe des Gesetzgebers (vgl. BVerfGE 101, 239, 263).
  • EuGH, 01.04.2008 - C-267/06

    EIN GLEICHGESCHLECHTLICHER LEBENSPARTNER KANN ANSPRUCH AUF EINE WITWERRENTE AUS

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Für den Bereich der betrieblichen Altersversorgung hat das BAG (Urt. v. 15.9. 2009, 3 AZR 294/09) im Anschluss an die Maruko - Entscheidung des EuGH (Urteil vom 01. April 2008, C-267/06) entschieden, Grundsätze des Vertrauensschutzes und der Verhältnismäßigkeit stehen der Gleichstellung eingetragener Lebenspartner mit Ehegatten in der Hinterbliebenenversorgung im Bereich der betrieblichen Altersversorgung solange nicht entgegen, wie die finanziellen Auswirkungen so gering sind, dass das Gleichgewicht der Finanzierungsgrundlage nicht rückwirkend gefährdet wird.
  • BAG, 12.11.2013 - 3 AZR 356/12

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Die Revision war wegen grundsätzlicher Bedeutung und im Hinblick auf die bereits anhängigen Verfahren des LAG Baden-Württemberg (v. 23.11.2011 - 2 Sa 77/11) und des LAG Düsseldorf (AZ BAG: 3 AZR 356/12) zuzulassen.
  • BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92

    Mietpreisbindung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    (BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 48/92 zu C III 2 b d. Gr.).
  • EuGH, 23.09.2008 - C-427/06

    Bartsch - Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf - Art. 13 EG - Richtlinie

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Der Gewährung eines Vertrauensschutzes für die Beklagte jedenfalls bis zum Inkrafttreten des AGG stehen daher europarechtliche Vorgaben nicht entgegen, da der vorliegende Fall im Hinblick auf die Besonderheiten des § 6 Abs. 2 RL keinen gemeinschaftsrechtlichen Bezug hat (EuGH Urt. v. 23.9.2008 - C-427/06 - Bartsch).
  • BVerfG, 23.03.1971 - 2 BvL 17/69

    Berlinhilfegesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Sie ist verfassungsrechtlich grundsätzlich zulässig (vgl. BVerfGE 30, 392, 402 f).
  • LAG Düsseldorf, 29.02.2012 - 12 Sa 1430/11

    Betriebliche Altersversorgung; Altersdiskriminierung; Beschäftigungsbeginn;

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 24.09.2012 - 9 Sa 48/12
    Diesem Gesetzeszweck genügt es, wenn die Altersgrenzen nicht mit Wirkung für den Zeitpunkt des Eintritts in das Arbeitsverhältnis ihre Gültigkeit verlieren, sondern wenn sie erst mit Inkrafttreten des AGG unwirksam sind (so im Ergebnis - über den Weg der nicht erfüllten Wartezeit - auch LAG Düsseldorf, Urt. v. 29.2.2012 - 12 Sa 1430/11).
  • LAG Baden-Württemberg, 23.11.2011 - 2 Sa 77/11

    Betriebliche Altersversorgung - Höchstaltersgrenze - Altersdiskriminierung

  • BAG, 11.12.2007 - 3 AZR 249/06

    Betriebliche Altersversorgung und Antidiskriminierungsrecht

  • BAG, 20.04.2010 - 3 AZR 509/08

    Hinterbliebenenversorgung - Ausschluss von Ehepartnern bei Eheschluss nach dem

  • BAG, 19.07.2011 - 3 AZR 398/09

    Hinterbliebenenversorgung - Gleichbehandlung

  • BAG, 27.02.1990 - 3 AZR 216/88

    Ruhegeld und tarifliche Ausschlußfristen

  • BAG, 19.04.2005 - 3 AZR 469/04

    Betriebliche Altersversorgung: Wartezeit, Unverfallbarkeitsfristen,

  • BAG, 31.08.1978 - 3 AZR 313/77

    Versorgungsordnung - Grundsatz der GLeichberechtigung - Eintrittsalter - Ruhegeld

  • BAG, 07.07.1977 - 3 AZR 570/76

    Wartezeit - Ruhegehalt - Unverfallbarkeit - Versorgungsanwartschaft

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