Rechtsprechung
   LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09   

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https://dejure.org/2010,11850
LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09 (https://dejure.org/2010,11850)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09 (https://dejure.org/2010,11850)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. Januar 2010 - 12 Sa 44/09 (https://dejure.org/2010,11850)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Ablehnung eines Aufstockungsantrages gemäß § 9 TzBfG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatzpflicht bei Ablehnung der Arbeitszeitverlängerung einer Fremdsprachensekretärin im Universitätsbetrieb

  • hensche.de

    Teilzeit: Arbeitszeitaufstockung, Arbeitszeit: Aufstockung

  • hensche.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Schadensersatzpflicht bei Ablehnung der Arbeitszeitverlängerung einer Fremdsprachensekretärin im Universitätsbetrieb

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der abgelehnte Aufstockungsantrag eines Teilzeitbeschäftigten

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Ablehnung eines Aufstockungsantrages gemäß § 9 TzBfG

Besprechungen u.ä.

  • hensche.de (Entscheidungsbesprechung)

    Arbeitnehmerin erhält Schadensersatz wegen Weigerung des Arbeitgebers

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 26.01.1983 - IVb ZR 351/81

    Verzug mit familienrechtlichen Unterhaltspflichten; Entbehrlichkeit einer

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09
    Grundsätzlich fordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (BAG, 25.10.1994, AZ: 3 AZR 987/93, unter B 2. der Entscheidungsgründe unter Bezugnahme auf BGH, 26.01.1983 AZ: IV b ZR 351/81, abgedruckt unter AuR 2001/146 ff).
  • BAG, 25.10.1994 - 3 AZR 987/93

    Arbeitszeit: tarifvertraglicher Anspruch von Teilzeitbeschäftigten auf Erhöhung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.01.2010 - 12 Sa 44/09
    Grundsätzlich fordert der Geltungsanspruch des Rechts, dass der Schuldner das Risiko eines Rechtsirrtums selbst trägt und nicht dem Gläubiger zuschieben kann (BAG, 25.10.1994, AZ: 3 AZR 987/93, unter B 2. der Entscheidungsgründe unter Bezugnahme auf BGH, 26.01.1983 AZ: IV b ZR 351/81, abgedruckt unter AuR 2001/146 ff).
  • BAG, 18.07.2017 - 9 AZR 259/16

    Aufstockungsverlangen eines teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers

    Diese Sichtweise entspricht der nahezu einhelligen Meinung in der Rechtsprechung der Landesarbeitsgerichte (vgl. LAG Köln 12. August 2015 - 11 Sa 115/15 - zu II 1 der Gründe; LAG Baden-Württemberg 21. März 2013 - 6 TaBV 9/12 - zu II B 2 a der Gründe; Thüringer LAG 26. Januar 2012 - 6 Sa 393/10 - zu II 1 a der Gründe; LAG Baden-Württemberg 27. Januar 2010 - 12 Sa 44/09 - zu I 2 a der Gründe; LAG Hamm 6. November 2008 - 16 Sa 875/08 -; aA LAG Hamm 25. Februar 2014 - 14 Sa 1174/13 - zu 4 b bb der Gründe) und im arbeitsrechtlichen Schrifttum (vgl. BeckOK ArbR/Bayreuther Stand 1. März 2017 TzBfG § 9 Rn. 16; Boewer TzBfG § 9 Rn. 48; Gotthardt NZA 2001, 1183, 1189; Laux in Laux/Schlachter TzBfG 2. Aufl. § 9 Rn. 88, 91; Sievers TzBfG 5. Aufl. § 9 Rn. 25; Leuchten in Tschöpe Arbeitsrecht 10. Aufl. Teil 3 B Rn. 70; MüKoBGB/Müller-Glöge 7. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 14; Küttner/Poeche Personalbuch 2017 Teilzeitbeschäftigung Rn. 59; ErfK/Preis 17. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 13; Schüren AuR 2001, 321, 323; Buschmann in Buschmann/Dieball/Stevens-Bartol Das Recht der Teilzeitarbeit 2. Aufl. § 9 TzBfG Rn. 30; Hopfner/Erdmann Praxishandbuch Arbeitsrecht S. 1399; aA Meinel/Heyn/Herms TzBfG 5. Aufl. § 9 Rn. 34) .
  • LAG Hamm, 10.12.2015 - 18 Sa 1307/15

    Anspruch einer teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Ist eine Stelle endgültig mit einer anderen Person besetzt und kann dem Arbeitnehmer, der Ansprüche aus § 9 TzBfG geltend macht, der Arbeitsplatz aus diesem Grund nicht übertragen werden, so ist die Erfüllung des Anspruchs aus § 9 TzBfG dem Arbeitgeber rechtlich unmöglich im Sinne des § 275 Abs. 1 und 4 BGB; der Unmöglichkeitseinwand steht dem Anspruch aus § 9 TzBfG entgegen, so dass dem Arbeitnehmer nurmehr Schadensersatzansprüche zustehen (so BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07; Thüringer LAG, Urteil vom 26.01.2012 - 6 Sa 393/10; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09; LAG Hamm, Urteil vom 06.11.2008 - 16 Sa 875/08; Hessisches LAG, Urteil vom 12.09.2007 - 18 Sa 231/07; anderer Ansicht: Düwell/Pakirnus, a.a.O., § 9 TzBfG Rdnr. 46 f.; LAG Hamm, Urteil vom 25.02.2014 - 14 Sa 1174/13; jeweils m.w.N. zum Meinungsstand).
  • LAG Köln, 12.08.2015 - 11 Sa 115/15

    Voraussetzungen des Anspruchs auf Erhöhung der Arbeitszeit

    Die Abgabe der Annahmeerklärung kann auch nicht rückwirkend fingiert werden (§§ 894 Abs. 1 Satz 1 ZPO, 311a Abs. 1 BGB), wenn die Stelle endgültig mit einem anderen Arbeitnehmer besetzt wurde (BAG, Urteil vom 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 - LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09 - LAG Thüringen, Urteil vom 26.01.2012- 6 Sa 393/10 - ErfK/Preis, 15. Auflage, § 9 TzBfG Rd. 15; HaKo-TzBfG/Boecken, 3. Auflage, § 9 TzBfG Rdn. 36; Schaub/Linck, ArbR-HdB, 15. Auflage, § 44 Rdn. 163a; Sievers, 4. Auflage, § 9 TzBfG Rdn. 26 jew. m.w.N.).
  • LAG Köln, 19.05.2011 - 13 Sa 1567/10

    Verlängerung der vertraglichen Arbeitszeit; unbegründete Klage eines

    Denn ein solcher Anspruch besteht nur, wenn der Arbeitgeber einen freien Arbeitsplatz mit einem anderen Bewerber unter Verstoß gegen § 9 Teilzeitbefristungsgesetz besetzt hat und der nach dieser Vorschrift bevorzugt zu behandelnden Arbeitnehmer einen Schadensersatzanspruch wegen Unmöglichkeit der Erfüllung der Stellenbesetzung geltend machen kann, § 280 Abs. 1 und 3, § 283 S. 1, § 275 Abs. 1 und 4, vgl. dazu BAG 16.09.2008 - 9 AZR 781/07 LAG Baden-Württemberg 27.01.2010 - 12 Sa 44/09 m.w.N.).
  • LAG Köln, 17.08.2010 - 12 Sa 513/10

    Aufstockungsverlangen bei schuldhafter Pflichtverletzung der Arbeitgeberin

    Verletzt der Arbeitgeber schuldhaft seine Pflicht, den bei ihm beschäftigten Teilzeitarbeitnehmer, der ihm gegenüber seinen Wunsch auf Verlängerung der vertraglich vereinbarten Arbeitszeit angezeigt hat, unter Abänderung des Arbeitsvertrages in Bezug auf die Arbeitszeit bei der Besetzung einer geeigneten freien Stelle bevorzugt zu berücksichtigen, und übergeht den Anspruch des Arbeitnehmers durch eine anderweitige Besetzung der Stelle, so hat der Teilzeitarbeitnehmer einen Anspruch auf Schadensersatz wegen Unmöglichkeit der Erfüllung (LAG Berlin, Urteil vom 02.12.2003 - 3 Sa 1041/03 -, juris; LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 27.01.2010 - 12 Sa 44/09).
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