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   LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19   

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https://dejure.org/2019,40921
LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19 (https://dejure.org/2019,40921)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27.11.2019 - 1 SHa 42/19 (https://dejure.org/2019,40921)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 27. November 2019 - 1 SHa 42/19 (https://dejure.org/2019,40921)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 49 Abs. 2 ArbGG, § ... 49 Abs. 1 ArbGG, § 52 Abs. 2 ArbGG, § 47 ArbGG, § 45 Abs. 3 ZPO, § 45 Abs. 1 ZPO, § 48 ZPO, § 42 Abs. 2 ZPO, § 36 Abs. 1 Nr. 1 ZPO, § 18 ZPO, § 35 ZPO, § 128 Abs. 4 ZPO, § 64 Abs. 6 ArbGG

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 49 Abs 2 ArbGG, § 36 Abs 1 Nr 1 ZPO, § 45 Abs 3 ZPO, § 42 Abs 2 ZPO
    Selbstablehnungsanzeigen aller Richter/innen eines Arbeitsgerichts wegen Befangenheit

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zuständigkeit und Verfahren für die Entscheidung über Selbstablehnungsanzeigen sämtlicher Richter des angerufenen Arbeitsgerichts

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 07.11.2012 - 7 AZR 646/10

    Gesetzlicher Richterausschluss - Befangenheit

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19
    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (zuletzt BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18) .
  • BAG, 20.08.2019 - 3 AZN 530/19

    Befangenheit - Mitwirkung an Entwicklung und Aufrechterhaltung ständiger

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19
    nicht nur in der Einbildung der Partei wurzelnde Gründe vorliegen, die in den Augen eines vernünftigen Menschen geeignet sind, Misstrauen gegen die Unparteilichkeit des Richters zu erzeugen (zuletzt BAG 20. August 2019 - 3 AZN 530/19 (A) - Rn. 8; BAG 7. November 2012 - 7 AZR 646/10 (A) - Rn. 18) .
  • LSG Berlin-Brandenburg, 18.12.2015 - L 29 SF 314/15

    Zuständigkeitsbestimmung - Befangenheitsanträge gegen alle Richter - Entscheidung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19
    So ist unklar, ob unter dem Begriff des "Ausscheidens" nur die Fallgestaltung zu fassen ist, dass alle Richter des zuständigen Gerichts mit Erfolg abgelehnt wurden (so wohl BVerwG 10. Juli 1972 - II ER 400/72; OVG Lüneburg 20. Dezember 2012 - 5 PS 293/12), oder auch die Fallgestaltung, dass bereits bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des zuständigen Spruchkörpers oder über eine Selbstablehnungsanzeige die Vertretungsregelung erschöpft ist, weil alle anderen zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch oder die Selbstablehnungsanzeige berufenen Richter entweder abgelehnt werden oder selbst ihre Befangenheit anzeigen (so LSG Berlin-Brandenburg 18. Dezember 2015 - L 29 SF 314/15 AB).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.2012 - 5 PS 293/12

    Beschlussfähigkeit eines zur Entscheidung an sich berufenen Gerichts durch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19
    So ist unklar, ob unter dem Begriff des "Ausscheidens" nur die Fallgestaltung zu fassen ist, dass alle Richter des zuständigen Gerichts mit Erfolg abgelehnt wurden (so wohl BVerwG 10. Juli 1972 - II ER 400/72; OVG Lüneburg 20. Dezember 2012 - 5 PS 293/12), oder auch die Fallgestaltung, dass bereits bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des zuständigen Spruchkörpers oder über eine Selbstablehnungsanzeige die Vertretungsregelung erschöpft ist, weil alle anderen zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch oder die Selbstablehnungsanzeige berufenen Richter entweder abgelehnt werden oder selbst ihre Befangenheit anzeigen (so LSG Berlin-Brandenburg 18. Dezember 2015 - L 29 SF 314/15 AB).
  • BVerwG, 10.07.1972 - II ER 400.72

    Zurückweisung eines Antrages auf Bestimmung eines zuständigen Verwaltungsgerichts

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 27.11.2019 - 1 SHa 42/19
    So ist unklar, ob unter dem Begriff des "Ausscheidens" nur die Fallgestaltung zu fassen ist, dass alle Richter des zuständigen Gerichts mit Erfolg abgelehnt wurden (so wohl BVerwG 10. Juli 1972 - II ER 400/72; OVG Lüneburg 20. Dezember 2012 - 5 PS 293/12), oder auch die Fallgestaltung, dass bereits bei der Entscheidung über ein Ablehnungsgesuch gegen ein Mitglied des zuständigen Spruchkörpers oder über eine Selbstablehnungsanzeige die Vertretungsregelung erschöpft ist, weil alle anderen zur Entscheidung über das Ablehnungsgesuch oder die Selbstablehnungsanzeige berufenen Richter entweder abgelehnt werden oder selbst ihre Befangenheit anzeigen (so LSG Berlin-Brandenburg 18. Dezember 2015 - L 29 SF 314/15 AB).
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