Rechtsprechung
LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06, 10 Sa 1050/06 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Kanzlei Prof. Schweizer
Keine Beförderung wegen Schwangerschaft - Kann eine Arbeitnehmerin wegen dieses Verdachtes Schadensersatz verlangen?
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Klägerisches Begehren von Schadensersatz unter dem Gesichtspunkt einer geschlechtsspezifischen Diskriminierung bei einer Beförderungsentscheidung; Zur Erfordernis der Darlegung von Hilfstatsachen seitens der Arbeitnehmerin bei der Geltendmachung von ...
- RA Hensche
- hensche.de
Diskriminierung: Geschlecht, Diskriminierung: Schadensersatz
- Judicialis
BGB § 611 a
- RA Kotz
Diskriminierung (geschlechtsbezogene) bei Beförderung - Schadensersatzansprüche
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 611a; ZPO § 138 Abs. 1
Darlegungslast bei geschlechtsbezogener Diskriminierung - Äußerungen der Arbeitgeberseite als Hilfstatsachen - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- doczz.fr (Leitsatz)
Geschlechtsdiskriminierung, Beförderung, Anknüpfungstatsachen
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Beförderung eines männlichen Mitbewerbers statt einer schwangeren Frau ist kein ausreichendes Indiz für geschlechtsspezifische Diskriminierung - Kein Schadenersatzanspruch wegen geschlechtsspezifischer Diskriminierung
Verfahrensgang
- ArbG Berlin - 10 Sa 1050/06
- ArbG Berlin, 28.04.2006 - 28 Ca 5196/06
- ArbG Berlin, 28.09.2006 - 28 Ca 5196/06
- LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06, 10 Sa 1050/06
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
- LAG Berlin-Brandenburg, 12.02.2009 - 2 Sa 2070/08
- BAG, 25.06.2009 - 8 AZN 299/09
- BAG, 27.01.2011 - 8 AZR 483/09
- LAG Berlin-Brandenburg, 28.06.2011 - 3 Sa 917/11
Papierfundstellen
- NJ 2008, 528
- BB 2006, 2757
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 05.02.2004 - 8 AZR 112/03
Entschädigung wegen geschlechtsbezogener Diskriminierung bei Einstellung
Auszug aus LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06
Ist die Benachteiligung aus geschlechtsspezifischen Gründen nach diesen Grundsätzen überwiegend wahrscheinlich, muss nunmehr der Arbeitgeber den vollen Beweis dafür führen, dass die Benachteiligung aus rechtlich zulässigen Gründen erfolgte (BAG v. 5.2.2004 - 8 AZR 112/03 - NZA 2004, 540 mit zahlreichen weiteren Nachweisen aus der Rechtsprechung und Literatur). - ArbG Berlin, 28.04.2006 - 28 Ca 5196/06
Auszug aus LAG Berlin, 19.10.2006 - 2 Sa 1776/06
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin vom 28. April 2006 - 28 Ca 5196/06 - geändert:.
- BAG, 24.04.2008 - 8 AZR 257/07
Entschädigung - geschlechtsbezogene Benachteiligung - Beförderung
Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 19. Oktober 2006 - 2 Sa 1776/06 - aufgehoben. - ArbG Berlin, 12.11.2007 - 86 Ca 4035/07
Entschädigung wegen Einstellungsdiskriminierung - überwiegende Wahrscheinlichkeit …
- ArbG Cottbus, 11.04.2008 - 5 Ca 1859/07 Dabei ist nicht auf die bloße Existenz der Schwangerschaft im Entscheidungszeitpunkt abzustellen (vgl. LAG Berlin v. 19.10.2006, 2 Sa 1776/06, Juris), sondern vielmehr darauf, ob der Arbeitgeber, respektive deren Repräsentanten, zu diesem Zeitpunkt überhaupt Kenntnis über die Schwangerschaft hatte und mit seiner Entscheidung denkbar überhaupt an das Diskriminierungsmerkmal der Schwangerschaft anknüpfen konnte.