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   LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17   

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LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,56998)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19.12.2017 - 1 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,56998)
LAG Bremen, Entscheidung vom 19. Dezember 2017 - 1 Sa 72/17 (https://dejure.org/2017,56998)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    TzBfG § 14 Abs. 1 S. 2 Nr. 3
    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses wegen Vertretung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 24.08.2016 - 7 AZR 41/15

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - institutioneller Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Insoweit verweist die Beklagte auf die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.08.2016 (Az. 7 AZR 41/15).

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG v. 11.02.2015, 7 AZR 113/13; BAG v. 24.08.2016, 7 AZR 41/15; BAG v. 12.04.2017, 7 AZR 436/15).

    Maßgeblich sei allein, ob der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Vertreter eine nach außen erkennbare Zuordnung der Stammkraft zu dem Aufgabenbereich des Vertreters vornehme und rechtlich und tatsächlich in der Lage sei, auch den Vertretenen dort einzusetzen (BAG v. 11.02.2015, a.a.O.; BAG v. 24.08.2016, a.a.O.).

    Ein Missbrauch des Sachgrunds der Vertretung sei dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber sich durch die gedankliche Zuordnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festlegen müsse und damit den Ausfall der Stammkraft nicht mehr zur Begründung einer unmittelbaren oder mittelbaren Vertretung durch einen anderen Arbeitnehmer heranziehen könne (BAG v. 11.02.2015, a.a.O.; BAG v. 24.08.2016, a.a.O.; BAG v. 12.04.2017, a.a.O.).

    Damit kann sich ein befristet zur Vertretung eingestellter Arbeitnehmer nicht mehr mit Erfolg darauf berufen, dass auch nach dem Ende seines befristeten Arbeitsvertrages vermutlich erneut ein Vertretungsbedarf entstehen werde, den er abdecken könnte und damit an sich ein dauerhafter betrieblicher Bedarf für seine Beschäftigung bestünde (BAG v. 24.08.2016, a.a.O.).

    Zumindest regelmäßig besteht hiernach bei Vorliegen eines die Befristung an sich rechtfertigenden Sachgrunds kein gesteigerter Anlass zur Missbrauchskontrolle, wenn die in § 14 Abs. 2 S. 1 TzBfG für die sachgrundlose Befristung bezeichneten Grenzen nicht um ein Mehrfaches überschritten sind (s. BAG v. 24.08.2016, a.a.O.).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 AZR 443/09

    Befristungskontrolle - Unionsrecht

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010 ( 7 AZR 443/09 (A)) hat der Europäische Gerichtshof u. a. ausgeführt, dass aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könnte, nicht folge, dass ein Arbeitgeber, der beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften, möge dieser auch wiederholt oder sogar dauerhaft auftreten, zu reagieren, missbräuchlich handele und gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße (EUGH v. 26.01.2012 - C 586/10 - Kücük).

    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB vorzunehmen (s. nur BAG v. 07.10.2015, 7 AZR 944/13; BAG v. 29.04.2015, 7 AZR 310/13; BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

    Zu berücksichtigten ist des Weiteren, ob die Laufzeit der Verträge zeitlich unter dem prognostizierten Beschäftigungsbedarf zurückbleibt (BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG v. 29.04.2015, a.a.O.: BAG v. 24.09.2014, 7 AZR 987/12; BAG v. 18.07.2012, a.a.O.).

  • BAG, 11.02.2015 - 7 AZR 113/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Die Anforderungen an die Darlegung des Kausalzusammenhangs durch den Arbeitgeber richten sich dabei nach der Form der Vertretung (s. nur BAG v. 11.02.2015, 7 AZR 113/13; BAG v. 06.11.2013, 7 AZR 96/12; BAG v. 10.10.2012, 7 AZR 462/11).

    Nur dann ist gewährleistet, dass die Einstellung des Vertreters auf der Abwesenheit des zu vertretenden Arbeitnehmers beruht (BAG v. 11.02.2015, 7 AZR 113/13; BAG v. 24.08.2016, 7 AZR 41/15; BAG v. 12.04.2017, 7 AZR 436/15).

    Maßgeblich sei allein, ob der Arbeitgeber im Zeitpunkt des Vertragsschlusses mit dem Vertreter eine nach außen erkennbare Zuordnung der Stammkraft zu dem Aufgabenbereich des Vertreters vornehme und rechtlich und tatsächlich in der Lage sei, auch den Vertretenen dort einzusetzen (BAG v. 11.02.2015, a.a.O.; BAG v. 24.08.2016, a.a.O.).

    Ein Missbrauch des Sachgrunds der Vertretung sei dadurch ausgeschlossen, dass der Arbeitgeber sich durch die gedankliche Zuordnung im Zeitpunkt des Vertragsschlusses festlegen müsse und damit den Ausfall der Stammkraft nicht mehr zur Begründung einer unmittelbaren oder mittelbaren Vertretung durch einen anderen Arbeitnehmer heranziehen könne (BAG v. 11.02.2015, a.a.O.; BAG v. 24.08.2016, a.a.O.; BAG v. 12.04.2017, a.a.O.).

  • BAG, 29.04.2015 - 7 AZR 310/13

    Befristung - Vertretung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB vorzunehmen (s. nur BAG v. 07.10.2015, 7 AZR 944/13; BAG v. 29.04.2015, 7 AZR 310/13; BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).

    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG v. 29.04.2015, a.a.O.: BAG v. 24.09.2014, 7 AZR 987/12; BAG v. 18.07.2012, a.a.O.).

  • BAG, 24.09.2014 - 7 AZR 987/12

    Befristungskontrolle - vorübergehender Beschäftigungsbedarf - Universität

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Daneben können grundrechtlich gewährleistete Freiheiten von Bedeutung sein (BAG v. 29.04.2015, a.a.O.: BAG v. 24.09.2014, 7 AZR 987/12; BAG v. 18.07.2012, a.a.O.).
  • EuGH, 26.01.2012 - C-586/10

    Die Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kann auch dann durch einen

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Im Hinblick auf den Vorlagebeschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 17.11.2010 ( 7 AZR 443/09 (A)) hat der Europäische Gerichtshof u. a. ausgeführt, dass aus dem bloßen Umstand, dass ein Bedarf an Vertretungskräften durch den Abschluss unbefristeter Verträge gedeckt werden könnte, nicht folge, dass ein Arbeitgeber, der beschließe, auf befristete Verträge zurückzugreifen, um auf einen vorübergehenden Mangel an Arbeitskräften, möge dieser auch wiederholt oder sogar dauerhaft auftreten, zu reagieren, missbräuchlich handele und gegen § 5 Nr. 1 der Rahmenvereinbarung über befristete Arbeitsverträge und die nationale Regelung zu ihrer Umsetzung verstoße (EUGH v. 26.01.2012 - C 586/10 - Kücük).
  • BAG, 29.09.2004 - 5 AZR 559/03

    Arbeitspflicht - Konkretisierung - Mitbestimmung beim Schichtwechsel

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Denn sowohl das vorliegend ausdrücklich geregelte Zustimmungserfordernis des Betriebsrats nach § 4 Ziff. 2 der Betriebsvereinbarung zu Dienstplänen vom 01.09.1997 wie auch das gesetzlich ohnehin bestehende Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu Versetzungen nach § 99 BetrVG wie auch das Erfordernis der Zustimmung des Betriebsrats zu Veränderungen der täglichen Arbeitszeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG , das sich auch auf die Einteilung der Arbeitnehmer auf verschiedene Dienstpläne erstreckt (s. nur BAG v. 29.09.2004, 5 AZR 559/03), schließt die Veränderung der Arbeitszeit der Frau W. bzw. die Versetzung derselben in eine andere Dienstplangruppe nicht aus, sondern stellt sie lediglich unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Betriebsrats.
  • BAG, 07.10.2015 - 7 AZR 944/13

    Befristung - Sachgrund der Vertretung - Schule - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Diese zusätzliche Prüfung ist im deutschen Recht nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs gemäß § 242 BGB vorzunehmen (s. nur BAG v. 07.10.2015, 7 AZR 944/13; BAG v. 29.04.2015, 7 AZR 310/13; BAG v. 18.07.2012, 7 AZR 443/09).
  • BAG, 19.02.2014 - 7 AZR 260/12

    Sachgrundbefristung - Rechtsmissbrauch

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Bei zunehmender Anzahl befristeter Arbeitsverträge und Dauer der befristeten Beschäftigung eines Arbeitnehmers kann es eine missbräuchliche Ausnutzung der dem Arbeitgeber an sich rechtlich eröffneten Befristungsmöglichkeit darstellen, wenn er gegenüber einem bereits langjährig beschäftigten Arbeitnehmer trotz der tatsächlich vorhandenen Möglichkeit einer dauerhaften Einstellung immer wieder auf befristete Arbeitsverträge zurückgreift (BAG v. 19.02.2014, 7 AZR 260/12).
  • EuGH, 26.11.2014 - C-22/13

    Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich

    Auszug aus LAG Bremen, 19.12.2017 - 1 Sa 72/17
    Diese sind vielmehr aus unionsrechtlichen Gründen verpflichtet, durch Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls auszuschließen, dass Arbeitgeber missbräuchlich auf befristete Arbeitsverträge zugreifen (EUGH v. 26.11.2014 - C 22/13 - Mascolo; EUGH v. 26.01.2012, a.a.O.).
  • BAG, 12.04.2017 - 7 AZR 436/15

    Befristung - Vertretung - Abordnung

  • BAG, 06.11.2013 - 7 AZR 96/12

    Vertretungsbefristung

  • BAG, 10.10.2012 - 7 AZR 462/11

    Befristung - Vertretung

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