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   LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10   

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LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10 (https://dejure.org/2011,16842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10 (https://dejure.org/2011,16842)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 (https://dejure.org/2011,16842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Elternzeit, Geltendmachung des dritten Jahres der Elternzeit

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 15, 16 BEEG
    Elternzeit, Geltendmachung des dritten Jahres der Elternzeit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin

  • LAG Düsseldorf PDF

    §§ 15,16 BEEG
    Elternzeit, Geltendmachung des dritten Jahres der Elternzeit

  • hensche.de

    Elternzeit

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Fortbestehen der Elternzeit für das dritte Jahr ohne Zustimmung der Arbeitgeberin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 04.11.2004 - 4 Sa 606/04

    Zustimmungserfordernis bei Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
    Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

    § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handelt (vgl. Buchner/Becker, 8. Aufl., § 16 BEEG Rn. 15; HK-ArbG/ Reinecke, § 16 BEEG Rn. 12; dies., Personalbuch 2010, "Stichwort "Elternzeit" Rn. 19; Sowka, NZA 2001, 1888; ders., Festschrift 50 Jahre BAG, S. 229, 231; Rolfs/Kreikebohm-Neumann, § 16 BEEG Rn. 6; Oberthür, ArbRB 2005, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 -juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris; so wohl auch LAG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 46; ArbG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, NZA-RR 2010, 487 f.).

  • LAG Niedersachsen, 13.11.2006 - 5 Sa 402/06

    Beharrliche Arbeitsverweigerung als außerordentlicher Kündigungsgrund; Irrtum

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
    Die Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Jahr nach der Geburt eines Kindes im Anschluss an eine zunächst für zwei Jahre verlangte Elternzeit bedarf in Anwendung von § 16 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG keiner Zustimmung des Arbeitgebers ( im Anschluss an LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 - juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris ).

    § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handelt (vgl. Buchner/Becker, 8. Aufl., § 16 BEEG Rn. 15; HK-ArbG/ Reinecke, § 16 BEEG Rn. 12; dies., Personalbuch 2010, "Stichwort "Elternzeit" Rn. 19; Sowka, NZA 2001, 1888; ders., Festschrift 50 Jahre BAG, S. 229, 231; Rolfs/Kreikebohm-Neumann, § 16 BEEG Rn. 6; Oberthür, ArbRB 2005, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 -juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris; so wohl auch LAG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 46; ArbG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, NZA-RR 2010, 487 f.).

  • LAG Baden-Württemberg, 14.04.2010 - 10 Sa 59/09

    Kein Anspruch des Arbeitnehmers auf Zustimmung zur Verlängerung der Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
    Er muss zwölf Monate tatsächlich in Elternzeit gehen und er kann später für die unmittelbar sich anschließenden zwölf Monate mit Rücksicht auf die Bindungswirkung für die ersten beiden Jahre keine weitere Elternzeit mehr verlangen (LAG Baden-Württemberg, Teilurteil vom 14.04.2010 - 10 Sa 59/09 - juris; vgl. zu diesem Beispiel: Sowka, NZA 2000, 1185).
  • ArbG Düsseldorf, 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10

    3. Jahr Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
    Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 29.09.2010 - 4 Ca 4023/10 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
  • ArbG Frankfurt/Main, 22.04.2010 - 20 Ga 78/10

    Geltendmachung von Elternzeit

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10
    § 16 Abs. 1 Satz 1 i. V. m. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handelt (vgl. Buchner/Becker, 8. Aufl., § 16 BEEG Rn. 15; HK-ArbG/ Reinecke, § 16 BEEG Rn. 12; dies., Personalbuch 2010, "Stichwort "Elternzeit" Rn. 19; Sowka, NZA 2001, 1888; ders., Festschrift 50 Jahre BAG, S. 229, 231; Rolfs/Kreikebohm-Neumann, § 16 BEEG Rn. 6; Oberthür, ArbRB 2005, 189; LAG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 04.11.2004 - 4 Sa 606/04 -juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - juris; so wohl auch LAG Baden-Württemberg, a. a. O., juris Rn. 46; ArbG Frankfurt, Urteil vom 22.04.2010, NZA-RR 2010, 487 f.).
  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.09.2018 - 21 Sa 390/18

    Elternzeit - Verlängerung - Ablehnung - Schriftform - Zustimmungsfiktion -

    Die nahtlose Verlängerung der Elternzeit über die ersten beiden Lebensjahre eines Kindes hinaus ist nicht von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängig (im Anschluss an LAG Düsseldorf vom 24.01.2011 - 14 Sa 1399/10 -).

    Das rechtliche Interesse an der alsbaldigen Feststellung des Elternzeitstatus des Klägers ergibt sich daraus, dass der Kläger wegen der erforderlichen Betreuung seines Kindes Planungssicherheit benötigt und die Beklagte den Elternzeitstatus des Klägers über den 15. Januar 2019 hinaus in Abrede stellt ( vgl. dazu auch LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 26 zitiert nach juris ).

    Bei dem Verlangen handelt es sich um ein einseitiges Gestaltungsrecht der Beschäftigten, das nicht von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängt ( Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 779; vgl. auch BAG 19. April 2005 - 9 AZR 233/04 - unter II 3. a aa der Gründe, NZA 2005, 1354 zu § 15 Abs. 1 BErzGG sowie LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 18 zitiert nach juris ).

    Verlangen Beschäftigte beispielsweise während der ersten beiden Lebensjahre eines Kindes zwölf Monate Elternzeit, befinden sie sich in den angegebenen zwölf Monaten in Elternzeit und können darüber hinaus während der ersten beiden Lebensjahren des Kindes keine Elternzeit beanspruchen ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 18 zitiert nach juris; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 ).

    75 (b) Demgegenüber gehen die landesarbeitsgerichtliche Rechtsprechung ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 ff. zitiert nach juris; Sächsisches LAG 17. Mai 2011 - 7 Sa 1367/10 - Rn. 56 zitiert nach juris sowie noch zu § 16 BErzGG LAG Rheinland-Pfalz 4.November 2004 - 4 Sa 606/04 - Rn. 29 ff. zitiert nach juris; LAG Niedersachsen, Urteil vom 13.11.2006 - 5 Sa 402/06 - Rn 38 zitiert juris) und die ganz überwiegende Meinung in der Literatur ( siehe z.B. Küttner/Poeche, Personalbuch 25. Aufl. Elternzeit Rn. 22; HK-MuSchG/BEEG/Rancke, 5. Aufl. § 16 BEEG Rn. 11; HK-ArbR/Velikova, 4. Aufl. § 16 BEEG Rn. 9; NKGA/Theiss, 1. Aufl. § 16 BEEG Rn. 13; BeckOK ArbR/Schrader, Stand 01.06.2018 § 16 BEEG Rn. 6;; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 f.; Aschmoneit, NZA 2012, 247, 248 ) davon aus, dass es sich bei der Geltendmachung von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes um ein zustimmungsfreies Verlangen iSv. § 16 Abs. 1 Satz 1 iVm. § 15 Abs. 2 Satz 1 BEEG handele .

    Zudem kann der Verweis auf § 15 Abs. 2 BEEG auch nur rein klarstellende Funktion haben, nämlich dass eine Verlängerung von Elternzeit auch mit Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers nur in dem in § 15 Abs. 2 BEEG geregelten Zeitrahmen möglich ist ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 zitiert nach juris; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 ).

    Dabei handelte es sich um einen Kompromiss zwischen dem Planungs- und Dispositionsinteresse der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber einerseits und dem Interesse der Beschäftigten an einer möglichst flexiblen Gestaltung der Elternzeit ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 18 zitiert nach juris; Aschmoneit, NZA 2012, 247.248 ).

    Hintergrund ist, dass Eltern den Betreuungsaufwand für ein Kind meist nicht sofort konkret einschätzen können ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 zitiert nach juris ).

    84 Dieses Ziel, Eltern durch die Verkürzung der Bindungsfrist mehr Entscheidungsflexibilität bei der Gestaltung der Elternzeit einzuräumen, würde aber konterkariert, wenn die spätere nahtlose Inanspruchnahme von Elternzeit für das dritte Lebensjahr eines Kindes im Anschluss an die ersten beiden Jahre Elternzeit von der Zustimmung der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers abhängig wäre ( LAG Düsseldorf 24. Januar 2011 - 14 Sa 1399/10 - Rn. 19 zitiert nach juris ; Aschmoneit, NZA 2012, 247.248; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz 4. November 2004 - 4 Sa 606/04 - Rn. 30 zitiert nach juris; Fecker/Scheffzek, NZA 2015, 778, 781 f.; HK-MuSchG/BEEG/ Rancke, 5. Aufl. § 16 BEEG Rn. 11; NKGA/Theiß, 1. Aufl. § 16 BEEG Rn. 13 ).

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