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   LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18   

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https://dejure.org/2018,27312
LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18 (https://dejure.org/2018,27312)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.08.2018 - 4 Ta 269/18 (https://dejure.org/2018,27312)
LAG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. August 2018 - 4 Ta 269/18 (https://dejure.org/2018,27312)
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Volltextveröffentlichungen (10)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Höherer Streitwert durch den Streitwertkatalog für die Arbeitsgerichtsbarkeit

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Streitwert einer Klage auf Urlaubsgewährung entspricht auch bei Streit um Urlaubslage dem Urlaubsentgelt

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Düsseldorf, 06.01.2010 - 6 Ta 816/09

    Bestimmung des Streitwerts bei einem Anspruch auf Urlaubsgewährung; Kennzeichnung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Eines Rückgriffs auf immaterielle Interessen und deren Bewertung oder auf den Auffangwert des § 23 III RVG bedarf es nicht (Aufgabe der gegenteiligen bisherigen Bezirksrechtsprechung) (etwa LAG Düsseldorf 06.01.2010 - 6 Ta 816/09, juris).

    Danach wurde ein Streit um Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit angesehen, dessen Wert von den immateriellen Interessen der klagenden Partei an der Urlaubsgewährung im beantragten Zeitraum geprägt und daher in der Regel mit dem Auffangwert beziehungsweise einem Bruchteil oder einem Vielfachen davon zu bewerten sei (etwa: LAG Düsseldorf 06.01.2010 - 6 Ta 816/09, juris; 10.11.2003 - 17 Ta 506/03).

  • LAG Bremen, 22.10.2008 - 1 Ta 61/08

    Streitwert bei Gewährung von Urlaub

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Dem ist das Landesarbeitsgericht Bremen in seiner Entscheidung vom 22.10.2008 (1 Ta 61/08, LAGE § 23 RVG Nr. 13) entgegengetreten und hat auf den wirtschaftlichen Wert des Urlaubs abgestellt, der sich in dem für den Urlaubszeitraum zu zahlenden Urlaubsentgelt manifestiere.
  • LAG Köln, 13.09.2011 - 4 Ta 245/11

    Streitwert für Klage zur zeitlichen Lage des Urlaubs

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Mit der Entscheidung vom 13.09.2011 (4 Ta 245/11, juris) hat das Landesarbeitsgericht Köln die bisherige Rechtsprechung zur Anknüpfung an den Auffangwert des § 23 Abs. 3 Satz 2 RVG aufgegeben und bei einem Streit über die zeitliche Lage des Urlaubs auf die Vergütung für die einzelnen streitigen Urlaubstage zurückgegriffen.
  • LAG Düsseldorf, 17.11.2003 - 17 Ta 506/03
    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Danach wurde ein Streit um Urlaubsgewährung für einen bestimmten Zeitraum als nichtvermögensrechtliche Streitigkeit angesehen, dessen Wert von den immateriellen Interessen der klagenden Partei an der Urlaubsgewährung im beantragten Zeitraum geprägt und daher in der Regel mit dem Auffangwert beziehungsweise einem Bruchteil oder einem Vielfachen davon zu bewerten sei (etwa: LAG Düsseldorf 06.01.2010 - 6 Ta 816/09, juris; 10.11.2003 - 17 Ta 506/03).
  • LAG Köln, 23.09.1991 - 3 Ta 183/91

    Urlaubsanspruch - Streitwert

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Diese Rechtsprechung befand sich im Einklang mit der Rechtsprechung des Landesarbeitsgerichts Köln (23.09.1991 - 3 Ta 183/91, LAGE Nr. 16 zu § 8 BRAGO).
  • LAG Schleswig-Holstein, 26.02.2002 - 3 Ta 16/02

    Streitwert, Einstweilige Verfügung, Urlaub, Gewährung

    Auszug aus LAG Düsseldorf, 24.08.2018 - 4 Ta 269/18
    Ebenfalls auf das Urlaubsentgelt hatte bereits das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein in seiner Entscheidung vom 26.02.2002 (3 Ta 16/02) abgestellt.
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