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   LAG Hamburg, 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10   

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https://dejure.org/2010,38412
LAG Hamburg, 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,38412)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,38412)
LAG Hamburg, Entscheidung vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 (https://dejure.org/2010,38412)
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Wird zitiert von ... (4)

  • BAG, 21.02.2013 - 8 AZR 877/11

    Betriebsübergang - Zuordnung zu einem Betrieb oder Betriebsteil

    Auf die Rechtsbeschwerden von ver.di und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 - teilweise aufgehoben und insgesamt neu gefasst:.
  • LAG Hamburg, 21.02.2012 - 4 TaBV 7/10

    Tarifzuständigkeit der Gewerkschaft DHV - Die Berufsgewerkschaft e. V. -

    V ... könne ihre Argumentation insbesondere nicht auf die in Bezug genommene Entscheidung des LArbG Hamburg vom 23. Dezember 2010 (2 TaBV 3/10) stützen.

    c) Soweit V ... auf die Entscheidungen des LArbG Köln (Beschluss vom 20. Mai 2009 - 9 TABV 105/08 - LAGE § 2 TVG Nr. 7) und des LArbG Hamburg (Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 - juris; beim BAG unter dem Aktenzeichen 1 ABR 3/11 anhängig) verweist und aus diesen Entscheidungen Argumente für die Zulässigkeit eines vergangenheitsbezogenen Antrags auf Feststellung der Tarif(un)zuständigkeit einer Vereinigung herleiten will, ist dazu folgendes ausführen:.

    Demgemäß musste das LArbG Hamburg die vom Arbeitsgericht Siegburg vorgelegte Vorfrage entscheiden und auch insoweit besteht eine Antragsbefugnis und ein Feststellungsinteresse (vgl. LArbG Hamburg Beschluss vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 - juris, Seite 21 ff).

  • BAG, 17.04.2012 - 1 ABR 5/11

    Tarifzuständigkeit einer Gewerkschaft

    Auf die Rechtsbeschwerden von ver.di und der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 23. Dezember 2010 - 2 TaBV 3/10 - teilweise aufgehoben und insgesamt neu gefasst:.
  • LAG Hamburg, 21.03.2012 - 3 TaBV 7/11

    Tariffähigkeit der Gewerkschaft "Medsonet, die Gesundheitsgewerkschaft" -

    Auch gehören zu den Rechtsstreitigkeiten im Sinne des § 97 Abs. 5 ArbGG auch arbeitsgerichtliche Beschlussverfahren (LAG Hamburg vom 23.12.2010 - 2 TaBV 3/10 - m.w.N., zitiert nach juris).
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