(1) Tarifvertragsparteien sind Gewerkschaften, einzelne Arbeitgeber sowie Vereinigungen von Arbeitgebern.
(2) Zusammenschlüsse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern (Spitzenorganisationen) können im Namen der ihnen angeschlossenen Verbände Tarifverträge abschließen, wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben.
(3) Spitzenorganisationen können selbst Parteien eines Tarifvertrages sein, wenn der Abschluß von Tarifverträgen zu ihren satzungsgemäßen Aufgaben gehört.
(4) In den Fällen der Absätze 2 und 3 haften sowohl die Spitzenorganisationen wie die ihnen angeschlossenen Verbände für die Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen der Tarifvertragsparteien.
Rechtsprechung zu § 2 TVG
822 Entscheidungen zu § 2 TVG in unserer Datenbank:
- BAG, 21.03.2018 - 10 ABR 62/16
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärungen von Tarifverträgen im Baugewerbe
Zum selben Verfahren:
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15
Wirksamkeit der Allgemeinverbindlicherklärung von Tarifverträgen des Baugewerbes
- LAG Berlin-Brandenburg, 21.07.2016 - 14 BVL 5007/15
- BAG, 14.12.2010 - 1 ABR 19/10
Tariffähigkeit einer Spitzenorganisation
Zum selben Verfahren:
- ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit ...
- BVerfG, 10.03.2014 - 1 BvR 1104/11
Mangels ausreichender Substantiierung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die ...
- LAG Berlin-Brandenburg, 07.12.2009 - 23 TaBV 1016/09
Tariffähigkeit der CGZP
- ArbG Berlin, 01.04.2009 - 35 BV 17008/08
- SG Kassel, 04.09.2013 - S 12 KR 246/12
Betriebsprüfung - Arbeitnehmerüberlassung - equal pay - Beitragsnachforderung - ...
- ArbG Berlin, 30.05.2011 - 29 BV 13947/10
Tariffähigkeit der Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit ...
Zum selben Verfahren:
- ArbG Berlin, 26.07.2011 - 29 BV 13947/10
CGZP ist weder nach § 2 Abs. 1 TVG als Gewerkschaft noch nach § 2 Abs. 3 TVG als ...
- BAG, 22.05.2012 - 1 ABN 27/12
Nichtzulassungsbeschwerde - Fehlende Tariffähigkeit der CGZP
- ArbG Berlin, 26.07.2011 - 29 BV 13947/10
Querverweise
Auf § 2 TVG verweisen folgende Vorschriften:
- Tarifvertragsgesetz (TVG)
- § 12 (Spitzenorganisationen)