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   LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13   

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https://dejure.org/2014,12266
LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13 (https://dejure.org/2014,12266)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13 (https://dejure.org/2014,12266)
LAG Hamm, Entscheidung vom 25. April 2014 - 10 Sa 1718/13 (https://dejure.org/2014,12266)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf erweitertes Führungszeugnis; Informationsinteressen des Arbeitgebers; Kontakt zu Minderjährigen; Tätigkeit in einer Mitarbeitervertretung oder Betriebsrat und minderjährige Mitarbeiter

  • ra.de
  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 241 Abs. 2; JuSchG § 8; JArbSchG § 25
    Anspruch auf erweitertes Führungszeugnis

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • LAG Hamm (Leitsatz)
  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Keine Abmahnung bei rechtmäßiger Weigerung, erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen

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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13
    Ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung besteht, wenn die Abmahnung entweder inhaltlich unbestimmt ist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht oder den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - NZA 2013, 91 ff.).

    Eine mit dem Klageantrag verlangte "Rücknahme und Entfernung" der Abmahnung ist als einheitlicher Anspruch auf Beseitigung der durch die Abmahnung erfolgten Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts zu verstehen (BAG 19.07.2012 - 2 AZR 782/11 - NZA 2013, 91 ff.).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13
    Zugleich fordert er ihn für die Zukunft zu einem vertragstreuen Verhalten auf und kündigt, wenn ihm dies angebracht erscheint, individualrechtliche Konsequenzen für den Fall einer erneuten Pflichtverletzung an (Warnfunktion) (vgl. BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - NZA 2009, 842 ff.).
  • BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 828/93

    Zulässigkeit von Fragebogen im Schuldienst des Freistaats Sachsen

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13
    Aus § 241 Abs. 2 BGB kann sich insofern auch die Verpflichtung des Arbeitnehmers ergeben, dem Arbeitgeber Auskünfte zu Fragen zu erteilen, die im Zusammenhang mit dem bestehenden Arbeitsverhältnis stehen und die sich der Arbeitgeber auf andere zumutbare Art nicht beschaffen kann (BAG 07.09.1995 - 8 AZR 828/93 - NZA 1996, 637 ff.).
  • BAG, 14.01.2009 - 3 AZR 71/07

    Antrag auf Rentenauskunft bei der VBL - Arbeitgeberpflichten

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13
    Jedem Arbeitsverhältnis wohnt die Nebenpflicht der einen Vertragspartei inne, die im Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis stehenden Interessen der anderen Vertragspartei so zu wahren, wie dies unter Berücksichtigung der Interessen und Belange beider Vertragspartner nach Treu und Glauben verlangt werden kann (BAG 14.01.2009 - 3 AZR 71/07 - NZA 2010, 63 f.).
  • LAG Hamburg, 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11

    Wahlvorstandsschulung - zeitliche Lage der Schulungsveranstaltung - Entfernung

    Auszug aus LAG Hamm, 25.04.2014 - 10 Sa 1718/13
    Besteht ein Anspruch auf Entfernung der Abmahnung ist auch der gesamte mit der Abmahnung im Zusammenhang stehende Schriftverkehr aus der Personalakte zu entfernen (LAG Hamburg 14.03.2012 - H 6 Sa 116/11 - juris).
  • LAG Hamm, 26.01.2018 - 10 Sa 1122/17

    Unberechtigte Aufforderung des Arbeitgebers zur Vorlage eines erweiterten

    Entscheidend für die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Vorlageverlangens ist, ob der Arbeitgeber ein überwiegendes Interesse daran hat, den Inhalt des erweiterten Führungszeugnisses zu erfahren (vgl. LAG Hamm v. 25.04.2014, 10 Sa 1718/13, juris; Joussen, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, a.a.O.).

    Soweit die Voraussetzungen des § 30 a BZRG erfüllt sind, ist von einem überwiegenden Interesse des Arbeitgebers an einer Vorlage des erweiterten Führungszeugnisses auszugehen (vgl. LAG Hamm v. 25.04.2014, 10 Sa 1718/13, a.a.O.; Joussen, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, a.a.O.).

    Hierunter können beispielsweise Hausmeister an Schulen oder Bademeister in einem öffentlichen Schwimmbad fallen (vgl. BT-Drs. 1612427, Seite 8; LAG Hamm v. 15.04.2014, 10 Sa 1718/13, a.a.O.).

    Erforderlich ist stets, dass die jeweilige Berufsgruppe bestimmungs- oder arbeitsplatzgemäß Kontakt mit Kindern und Jugendlichen hat, der zu einer besonderen Gefahrensituation werden kann (vgl. Joussen, Das erweiterte Führungszeugnis im Arbeitsverhältnis, a.a.O.; LAG Hamm v. 25.04.2014, 10 Sa 1718/13, a.a.O.).

  • OLG Frankfurt, 02.02.2016 - 11 U 70/15

    Anwendung einzelner Regelungen aus dem "DFB-Reglement für Spielervermittilung"

    § 30a Abs. 1 Nr. 2 lit. c BZRG wendet sich folglich an Berufsgruppen, die in einer Weise bestimmungs- oder arbeitsplatzgemäß Kontakt mit Kindern und Jugendlichen haben, die zu einer besonderen Gefahrensituation werden kann (vgl. LAG Hamm, Urteil vom 25.4.2014 - 10 Sa 1718/13).
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