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   LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06   

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https://dejure.org/2006,15693
LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06 (https://dejure.org/2006,15693)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06 (https://dejure.org/2006,15693)
LAG Hamm, Entscheidung vom 28. Juni 2006 - 13 TaBV 9/06 (https://dejure.org/2006,15693)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Angestellter; leitend; leitender Angestellter; Begriff; Gesamtprokurist; Prokurist; technischer Leiter.

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 BetrVG; § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG
    Angestellter; leitend; leitender Angestellter; Begriff; Gesamtprokurist; Prokurist; technischer Leiter.

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Prokuristen auf Einstufung als leitender Angestellter im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes; Notwendigkeit der Wahrnehmung spezifischer unternehmerischer Führungsaufgaben; Anforderungen an das Vorliegen einer Bedeutung der Vertretungsmacht im Verhältnis ...

  • Judicialis

    BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2; ; BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2
    Leitender Angestellter - keine bedeutende Prokura bei eingeschränkten Entscheidungsbefugnissen in mittlerem Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06
    Demnach muss auch ein (Gesamt-) Prokurist spezifische unternehmerische Führungsaufgaben wahrnehmen (zuletzt BAG EzA BetrVG § 5 Nr. 64; siehe auch BAG AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32, 55 und 69).

    Dabei ist es erforderlich, dass ein beachtlicher Teil der Gesamtarbeitszeit des Angestellten von den gehobenen Tätigkeiten beansprucht wird; sie müssen seine Arbeit prägen, sie also schwerpunktmäßig bestimmen (BAG AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32 und 42; Fitting, a.a.O., § 5 Rdn. 370).

    Insoweit kommt ihm also zwar die Kompetenz zu, die eigentlichen Entscheidungsträger zu beeinflussen; es fehlt aber an der zusätzlich erforderlichen Maßgeblichkeit, von der immer nur dann ausgegangen werden kann, wenn regelmäßig verbindliche Vorentscheidungen in der betrieblichen Verantwortungskette getroffen werden (vgl. BAG AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 32).

  • BAG, 11.01.1995 - 7 ABR 33/94

    Prokuristen als leitende Angestellte

    Auszug aus LAG Hamm, 28.06.2006 - 13 TaBV 9/06
    Die Frage der Bedeutung lässt sich nach der zutreffenden Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (AP BetrVG 1972 § 5 Nr. 55; zust. z.B. Fitting, 23. Aufl., § 5 Rdn. 348) nur mit Blick auf die in den Parallelvorschriften des § 5 Abs. 3 S. 2 Nr. 1 und Nr. 3 BetrVG umschriebenen Aufgaben entscheiden, worauf auch das Verbindungswort "sonstige" in § 5 Abs. 3 Satz 2 Nr. 3 BetrVG hinweist.
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