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   LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09   

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https://dejure.org/2009,4040
LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2009,4040)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2009,4040)
LAG Hamm, Entscheidung vom 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 (https://dejure.org/2009,4040)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats; Verstoß gegen Betriebsvereinbarung; Senioritätsprinzip; Auswahlrichtlinie; mündliche Regelungsabrede; Betriebsratsbeschluss für Regelungsabrede; ...

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung; Anforderung an Gründe zur Zustimmungsverweigerung des Betriebsrats; Verstoß gegen Betriebsvereinbarung; Seniori-tätsprinzip; Auswahlrichtlinie; mündliche Regelungsabrede; Betriebsratsbeschluss für Rege-lungsabrede; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung bei nur mündlich vereinbarter Auswahlrichtlinie ohne vorherige Beschlussfassung der Personalvertretung; Eingeschränkte Rückwirkung nachträglicher Genehmigung

  • Judicialis

    BetrVG § 33; ; BetrVG § 77

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zustimmungsersetzung zur Versetzung und Umgruppierung bei nur mündlich vereinbarter Auswahlrichtlinie ohne vorherige Beschlussfassung der Personalvertretung; eingeschränkte Rückwirkung nachträglicher Genehmigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (33)

  • BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06

    Beschluss - Betriebsrat - Genehmigung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09
    Ein unter Missachtung zwingender Verfahrensvorschriften zustande gekommender Beschluss des Betriebsrats ist unwirksam und entfaltet keine Rechtswirkungen (BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 17 m.w.N.).

    Der Betriebsrat kann durch eine nachträgliche Beschlussfassung die vom Betriebsratsvorsitzenden zuvor ohne Rechtsgrundlage getroffene Vereinbarung nach § 184 Abs. 1 BGB genehmigen (BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 17).

    Daneben können wie bei der Änderung oder Aufhebung von Betriebsratsbeschlüssen Gesichtspunkte des Vertrauensschutzes einer zeitlichen Rückerstreckung der Genehmigung entgegenstehen (BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 17).

    Das ist insbesondere bei fristgebundenen Rechtsgeschäften der Fall, zum Beispiel, wenn für die Vornahme des Rechtsgeschäfts oder einer Willenserklärung eine gesetzliche oder rechtsgeschäftliche Frist gesetzt ist (BGH, 13.07.1973 - V ZR 16/73 - NJW 1973, 1789) oder wenn die Rückbeziehung zu sachwidrigen und mit den Wertungen anderer Normen nicht zu vereinbarenden Ergebnissen führt (Staudinger/Gursky, BGB, 13. Aufl., § 184 Rn. 35; Soergel/Leptien, BGB,13. Aufl., § 184 Rn. 8; BAG, 10.10.2007 - 7 ABR 51/06 - AP BetrVG 1972 § 26 Nr. 17, Rn. 18; ebenso: Kleinebrink, ArbRB 2009, 211, 213; Wolmerath, jurisPR-ArbR 16/2008 Anm. 5; Bertzbach, jurisPR-ArbR 28/09 Anm. 3).

  • ArbG Dortmund, 04.09.2008 - 6 BV 16/08

    Beteiligte streiten um Ersetzung der Zustimmung zur Versetzung und Umgruppierung

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09
    Die Beschwerde der Personalvertretung Cockpit gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.09.2008 - 6 BV 16/08 - wird zurückgewiesen.

    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.09.2008 - 6 BV 16/08 - abgeändert.

    sowie unter Abänderung des Beschlusses des Arbeitsgerichts Dortmund vom 04.09.2008 - 6 BV 16/08 - festzustellen, dass die mit Schreiben vom 04.01.2008 angekündigte vorläufige Versetzung (Upgrading) und Umgruppierung des Mitarbeiters N1 B2 aus sachlichen Gründen dringend erforderlich war.

  • BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07

    Zustimmungsverweigerung durch Schreiben ohne Unterschrift

    Auszug aus LAG Hamm, 31.07.2009 - 10 TaBV 9/09
    Nimmt die Begründung des Betriebsrats offensichtlich auf keinen der Verweigerungsgründe des § 99 Abs. 2 BetrVG Bezug, ist die Zustimmungsverweigerung unbeachtlich (BAG, 26.01.1988 - 1 AZR 531/86 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 50; BAG, 03.10.1989 - 1 ABR 66/88 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 75; BAG, 27.06.2000 - 1 ABR 36/99 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 23; BAG, 06.08.2002 - 1 ABR 49/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Eingruppierung Nr. 27; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07 - NZA 2009, 627; BAG, 10.03.2009 - 1 ABR 93/07 - NZA 2009, 622; Fitting, a.a.O., § 99 Rn. 262; Däubler/Kittner/Klebe/Bachner, BetrVG, 11. Aufl., § 99 Rn. 164; GK/Kraft/Raab, BetrVG, 8. Aufl., § 99 Rn. 116 f.; ErfK/Kania, 9. Aufl., § 99 BetrVG Rn. 39 m.j.w.N.).

    Konkrete Tatsachen und Gründe müssen lediglich für die Tatbestände der Nr. 3 und Nr. 6 des § 99 Abs. 2 BetrVG angegeben werden (BAG, 11.06.2002 - 1 ABR 843/01 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 118; BAG, 09.12.2008 - 1 ABR 79/07 - NZA 2009, 627).

  • BAG, 17.11.2010 - 7 ABR 120/09

    Mitbestimmung bei Versetzung - Nachschieben von Zustimmungsverweigerungsgründen -

    Die Rechtsbeschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 - wird zurückgewiesen, soweit das Landesarbeitsgericht die Beschwerde der Personalvertretung gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Dortmund vom 4. September 2008 - 6 BV 16/08 - zurückgewiesen hat.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 14.01.2010 - 26 TaBV 1954/09

    Uneingeschränkte Verpflichtung zur internen Stellenausschreibung nach

    Die Maßnahme muss wirklich notwendig sein, es darf kein zumutbarer anderer Weg zur Verfügung stehen (vgl. LAG Hamm 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 - Juris, zu II 2 der Gründe, mwN.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 09.09.2013 - 1 B 748/13

    Zulässigkeit der vorläufigen Zuweisung eines Postbeamten auf eine andere Stelle

    vgl. dazu LAG Hamm, Beschluss vom 31. Juli 2009 - 10 TaBV 9/09 -, juris, Rn. 166: "Eine dringende Erforderlichkeit im Sinne des § 100 Abs. 1 BetrVG liegt nur vor, wenn ... die geplante Maßnahme also keinen Aufschub verträgt."; wortgleich Fitting u. a., BetrVG, 24. Aufl. 2008, § 100 Rn. 4.
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