Rechtsprechung
LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Statthaftigkeit einer Beschwerde gegen einen die Prozesskostenhilfe versagenden Beschluss; Eventuelle zeitliche Verwirkung der Beschwerde als nicht fristgebundener Rechtsbehelf; Erfüllung der "Mutwilligkeit" durch die Art der Rechtsverfolgung; Inanspruchnahme von ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Wiesbaden, 16.04.1987 - 3 Ca 1930/87
- LAG Hessen, 14.08.1987 - 1 Ta 174/87
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (10)
- LAG Schleswig-Holstein, 08.06.1983 - 4 Ta 80/83
Prozesskostenhilfe; Mutwilliges Handeln; Beauftragung eines Rechtsanwalts trotz …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 30.09.1981 - IVb ZR 694/80
Rückwirkende Bewilligung von Armenrecht (Prozesskostenhilfe) - Bewilligung von …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BAG, 03.10.1978 - 6 ABR 102/76
Tätigkeit des Betriebsrats - Wahrnehmung von Rechten - Klärung …
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- OLG Frankfurt, 05.11.1979 - 20 W 279/79
Wohnungseigentum; Eigentümerversammlung; Eigentümerbeschluß; Beschluß; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Bremen, 19.09.1984 - 2 Ta 28/84
Vertretung im arbeitsgerichtlichen Prozess durch eine Gewerkschaft; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Frankfurt, 08.09.1982 - 22 W 24/82 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Karlsruhe, 14.10.1981 - 16 WF 132/81 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Düsseldorf, 25.03.1983 - 7 Ta 79/83
Prozeßkostenhilfe
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - LAG Hessen, 08.06.1984 - 4 Ta 159/84 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Frankfurt, 05.10.1979 - 20 W 617/79 Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- LAG Hamm, 30.01.2006 - 4 Ta 675/05
Keine Prozesskostenhilfe und keine Anwaltsbeiordnung bei Anspruch eines …
Solange das nicht der Fall ist, steht eine solche Kann-Bestimmung der Gewährung von Prozesskostenhilfe entgegen (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).Der Gesetzgeber hat in § 11 Abs. 1 und Abs. 2 Satz 2 ArbGG bis zur Ebene der Landesarbeitsgerichte eine Vertretung durch Verbands- oder Gewerkschaftsangestellte einen solchen durch Rechtsanwälte gleichgestellt (LAG Frankfurt/Main v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).
Selbst die Beklagte anwaltlich vertreten wäre, müsste die Klägerin sich als Gewerkschaftsmitglied auf den gewerkschaftlichen Rechtsschutz verweisen lassen, weil der Gesetzgeber die Vertretung durch Gewerkschaftssekretäre oder Verbandsvertreter in den Tatsacheninstanzen der Gerichte für Arbeitssachen und die durch Anwälte für grundsätzlich gleichwertig erachtet (LAG Hessen v. 14.08.1987 - 1 Ta 174/87, ARST 1988, 163).