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   LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22   

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https://dejure.org/2023,45443
LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22 (https://dejure.org/2023,45443)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16.10.2023 - 7 Sa 230/22 (https://dejure.org/2023,45443)
LAG Hessen, Entscheidung vom 16. Oktober 2023 - 7 Sa 230/22 (https://dejure.org/2023,45443)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 01.12.2020 - 9 AZR 102/20

    Arbeitnehmereigenschaft von "Crowdworkern"

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Sie zeigt insbesondere in der Eingliederung des Arbeitnehmers in die Arbeitsorganisation des Arbeitgebers (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Es beinhaltet Anleitungen zur Vorgehensweise und zur Motivation des Mitarbeiters, die nicht Inhalt des werkvertraglichen Anweisungsrechts sind (BAG vom 27.06.2017 - 7 AZR 133/16-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Richten sich die vom Auftragnehmer zu erbringenden Leistungen nach dem jeweiligen Bedarf des Auftraggebers, so kann auch darin ein Indiz gegen eine werk- und für eine arbeitsvertragliche Beziehung liegen, wenn mit der Bestimmung von Leistungen auch über Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit entschieden wird (BAG vom 25.09.2013 - 10 AZR 282/12 - BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Auch tatsächliche Zwänge durch eine vom Auftraggeber geschaffene Organisationsstruktur können geeignet sein, den Beschäftigten zu dem gewünschten Verhalten zu veranlassen, ohne dass dazu konkrete Weisungen ausgesprochen werden müssen (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit führt für sich gesehen nicht zu einer persönlichen, allenfalls zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für sich genommen ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).

    Bei untergeordneten einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - BAG vom 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 -).

    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt sich als starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-; BAG vom, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21-).

    Darüber hinaus nimmt die 7. Kammer des hessischen LAG konkret Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 01.12.2020 (9 AZR 102/20) sowie vom 30.11.2021 (9 AZR 145/21).

  • BAG, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21

    Arbeitnehmerstatus - Sportfotograf

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Bei untergeordneten einfachen Arbeiten besteht eher eine persönliche Abhängigkeit als bei gehobenen Tätigkeiten (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20 - BAG vom 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 -).

    Die Einteilung eines Mitarbeiters in Organisations-, Dienst- und Produktionspläne ohne vorherige Absprache stellt sich als starkes Indiz für die Arbeitnehmereigenschaft dar (BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-; BAG vom, 30.11.2021 - 9 AZR 145/21-).

    Darüber hinaus nimmt die 7. Kammer des hessischen LAG konkret Bezug auf die Tatbestandsvoraussetzungen des Bundesarbeitsgerichts in der Entscheidung vom 01.12.2020 (9 AZR 102/20) sowie vom 30.11.2021 (9 AZR 145/21).

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 272/12

    Arbeitnehmerstatus - Cutterin

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Dabei müssen die Gerichte Grundrechte interpretationsleitend berücksichtigen, damit deren wertsetzender Gehalt auch auf der Rechtsanwendungsebene gewahrt bleibt (BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12-).

    Schließlich kann die Beklagte auch von festangestellten Teilzeitbeschäftigten nur in begrenztem Rahmen erwarten, dass sie auf Abruf ohne Weiteres zur Verfügung stehen, wie § 12 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz verdeutlicht (BAG vom 17.04.2013 - 10 AZR 272/12 - LAG Berlin - Brandenburg vom 02.06.2015 - 11 Sa 89/15 - LAG Berlin - Brandenburg vom 13.04.2018 - 2 Sa 1565/17 - LAG München vom 17.10.2013 - 2 Sa 1083/12 -).

  • BAG, 14.06.2016 - 9 AZR 305/15

    Home-Office - Heimarbeit - Programmierer

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Dem gegenüber können die Ausführungen der Beklagten, dass das Ablehnungsrecht und auch die fehlende Ablehnung der Tätigkeitsangebote allenfalls auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit schließen lassen, nicht überzeugen (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 305/15 - BAG vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14 -).
  • BAG, 21.07.2015 - 9 AZR 484/14

    Arbeitnehmereigenschaft - ärztlicher Gutachter

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Dem gegenüber können die Ausführungen der Beklagten, dass das Ablehnungsrecht und auch die fehlende Ablehnung der Tätigkeitsangebote allenfalls auf eine wirtschaftliche Abhängigkeit schließen lassen, nicht überzeugen (BAG vom 14.06.2016 - 9 AZR 305/15 - BAG vom 21.07.2015 - 9 AZR 484/14 -).
  • BAG, 20.01.2010 - 5 AZR 99/09

    Arbeitnehmerstatus des Organisators und Dirigenten eines Kurorchesters -

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Eine langfristige und kontinuierliche Zusammenarbeit führt für sich gesehen nicht zu einer persönlichen, allenfalls zu einer wirtschaftlichen Abhängigkeit, die für sich genommen ein Arbeitsverhältnis nicht zu begründen vermag (BAG vom 20.01.2010 - 5 AZR 99/09-; BAG vom 01.12.2020 - 9 AZR 102/20-).
  • BAG, 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12

    Befristung einer Arbeitszeitverringerung - Inhaltskontrolle

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Dabei ist auch die Feststellung des zeitlichen Umfangs der Arbeitsleistung als Vollzeitstelle zulässig (BAG vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84-; BAG vom 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12-).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Dabei ist auch die Feststellung des zeitlichen Umfangs der Arbeitsleistung als Vollzeitstelle zulässig (BAG vom 19.06.1985 - 5 AZR 57/84-; BAG vom 10.12.2014 - 7 AZR 1009/12-).
  • BAG, 23.04.1997 - 5 AZR 727/95

    Arbeitnehmerstatus einer Propagandistin

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Eine solche Feststellung ist nur möglich, wenn sich konkrete Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben können (BAG vom 20.07.1994 - 5 AZR 169/93-; BAG vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95-), wobei pauschale Behauptungen hinsichtlich der Auswirkungen das Feststellung nicht ausreichen.
  • BAG, 20.07.1994 - 5 AZR 169/93

    Zulässigkeit einer Statusklage

    Auszug aus LAG Hessen, 16.10.2023 - 7 Sa 230/22
    Eine solche Feststellung ist nur möglich, wenn sich konkrete Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben können (BAG vom 20.07.1994 - 5 AZR 169/93-; BAG vom 23.04.1997 - 5 AZR 727/95-), wobei pauschale Behauptungen hinsichtlich der Auswirkungen das Feststellung nicht ausreichen.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 13.04.2018 - 2 Sa 1565/17

    Unbefristetes Arbeitsverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Kameramann -

  • LAG Berlin-Brandenburg, 02.06.2015 - 11 Sa 89/15

    Arbeitnehmerstatus - Cutter - programmgestaltende Tätigkeit - Rundfunkanstalt

  • LAG München, 17.10.2013 - 2 Sa 1083/12
  • BAG, 25.09.2013 - 10 AZR 282/12

    Arbeitnehmerstatus - Werkvertrag

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