Rechtsprechung
LAG Hessen, 20.06.2018 - 6 Sa 1551/17 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§§ 1 Abs. 2; 15 Abs. 1 KSchG, §§ 25 Abs. 1, S. 2; 103 Abs. 1 BetrVG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Fulda, 07.11.2017 - 3 Ca 273/17
- LAG Hessen, 20.06.2018 - 6 Sa 1551/17
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10
Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz
Auszug aus LAG Hessen, 20.06.2018 - 6 Sa 1551/17
Davon gehe ersichtlich auch das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 08. September 2011 (- 2 AZR 388/10 -) aus, wenn es dort aus Gründen der Praktikabilität und Rechtssicherheit für einen solchen Ausnahmetatbestand eine unmissverständliche positive Anzeige des Betriebsrates verlangt, ansonsten mit der Urlaubsgewährung regelmäßig eine Suspendierung der Pflicht zur Wahrnehmung des Betriebsratsamtes einhergehe.Bei der Prüfung, ob eine zeitweilige Verhinderung vorlag mit der Folge, dass der Kläger gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG als Vertreter in den Betriebsrat nachgerückt sei, schließe sich das Arbeitsgericht der Auffassung des Bundesarbeitsgerichtes vom 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - an und gehe zunächst davon aus, dass eine Vertretungstätigkeit dann nicht vorliege, wenn das Betriebsratsmitglied für die Dauer des Urlaubs eine unmissverständlich positive Anzeige zur Betriebsratstätigkeit tätigt.
Es könne nicht angenommen werden, dass das Betriebsratsmitglied G im Sinne der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08. September 2011 - 2 AZR 388/10 - trotz des bewilligten Erholungsurlaubs im genannten Zeitraum seine Bereitschaft zur Ausübung seines Betriebsratsamtes positiv angezeigt habe.
(vgl. BAG vom 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 -).
Das beurlaubte Betriebsratsmitglied gilt zumindest so lange als zeitweilig verhindert, bis es seine Bereitschaft gleichwohl Betriebsratstätigkeiten zu verrichten, positiv anzeigt (vgl. BAG vom 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - RdN. 29).
Richtig ist auch der Hinweis des Beklagten, dass das Bundesarbeitsgericht in seiner Entscheidung vom 08. September 2011 - 2 AZR 388/10 - keine Aussage darüber tätigt, inwieweit ein Vorbehalt in einer positiven Ankündigung zur Betriebsratstätigkeit Einfluss auf die Vertretungstätigkeit gemäß § 25 Abs. 1 Satz 2 BetrVG hat.
Der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichtes vom 08. September 2011 - 2 AZR 388/10 - kann aber entnommen werden, dass die Feststellung einer Verhinderung während des Urlaubs eines Betriebsratsmitgliedes nicht erschwert werden soll.
Auch führe dies dazu, dass Umstände zu erforschen seien, die der privaten Urlaubsgestaltung und damit dem engsten persönlichen Lebensbereich des Betriebsratsmitglieds zuzuordnen sind (vgl. BAG vom 08.09.2011 - 2 AZR 388/10 - RdN. 32).
- BAG, 27.02.1985 - GS 1/84
Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des …
Auszug aus LAG Hessen, 20.06.2018 - 6 Sa 1551/17
In Folge des fortbestehenden Arbeitsverhältnisses hat der Kläger auch einen Anspruch auf Weiterbeschäftigung für die Dauer des Prozesses zu unveränderten Arbeitsbedingungen (vgl. BAG vom 27.02.1985 - GS 1/84 -).