Rechtsprechung
   LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,15793
LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,15793)
LAG Köln, Entscheidung vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,15793)
LAG Köln, Entscheidung vom 03. August 2007 - 4 Sa 233/07 (https://dejure.org/2007,15793)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2007,15793) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Änderungskündigung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 2 KSchG
    Änderungskündigung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit des Auseinanderfallens des Zeitpunktes des Wirksamwerdens des Änderungsangebots und des aufgrund der geltenden Kündigungsfristen einzuhaltenden Beendigungszeitpunktes; Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer ordentlichen Kündigung; Möglichkeit der teilweisen ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 170/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Das Gericht kann nicht etwa die Änderungskündigung teilweise für wirksam erklären (BAG 21.09.2006 aaO, insoweit gegen Löwisch NZA 1988, 633, 636).

    Die Rechtslage ist in insoweit nicht mit der bei einer Beendigungskündigung vergleichbar (vgl. BAG, 21.09.2006 aaO).

    Die Kammer hat die Revision aus folgendem Grund zugelassen: Das Bundesarbeitsgericht hat in der Entscheidung vom 21.09.2006 (2 AZR 170/06) die Umdeutbarkeit in eine Änderungskündigung mit einem Änderungsangebot zum Ablauf der ordentlichen Kündigungsfrist nicht grundsätzlich ausgeschlossen, wie die Kammer es im vorliegenden Urteil für richtig hält.

  • BAG, 21.09.2006 - 2 AZR 120/06

    Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Zur Unzulässigkeit des Auseinanderfallens des Zeitpunktes, an dem das Änderungsangebot wirksam werden soll, und des aufgrund der geltenden Kündigungsfristen einzuhaltenden Beendigungszeitpunktes (im Anschluss an BAG 21.09.2006 - 2 AZR 120/06).

    Nach Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts (21.09.2006 - 2 AZR 120/06 -), der die Kammer folgt, ist eine ordentliche Änderungskündigung, die auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers wirksam werdende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielt, nach § 1 Abs. 2, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt.

  • BAG, 04.07.2001 - 2 AZR 469/00

    Kündigungsfrist und Kündigungstermin

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, dass die Entscheidung des BAG vom 04.07.2001 (2 AZR 469/00), auf die die Beklagte sich beruft, für den vorliegenden Fall nichts hergibt.
  • BAG, 18.04.1985 - 2 AZR 197/84

    Bemessung einer Kündigungsfrist - Beendigung des Arbeitsverhältnisses im

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Demgegenüber behandelt die Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 18.04.1985 (2 AZR 197/84) die im vorliegenden Fall erheblichen Fragen:.
  • BAG, 20.07.2004 - 9 AZR 626/03

    Anspruch auf Teilzeitarbeit

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Dieses wird vom Bundesarbeitsgericht damit begründet, dass dann, wenn die zum Schutz des Arbeitgebers gesetzlich bestimmte Dreimonatsfrist nicht eingehalten ist, der Arbeitnehmer den Arbeitgeber Unklarheiten bei der Fristberechnung aussetzt und der Arbeitgeber dadurch gezwungen wird, das Verlangen erst auszulegen, um die für ihn maßgebliche Frist zu berechnen (BAG 20.07.2004 - 9 AZR 626/03 -).
  • BAG, 19.05.1993 - 2 AZR 584/92

    Betriebsbedingte Änderungskündigung

    Auszug aus LAG Köln, 03.08.2007 - 4 Sa 233/07
    Dieser Maßstab gilt unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer das Änderungsangebot ablehnt oder unter Vorbehalt annimmt (BAG aaO; BAG 19.05.1993 - 2 AZR 584/92 -).
  • LAG Köln, 02.11.2007 - 11 Sa 960/07

    Änderungskündigung mit "vorfristigem" Änderungsangebot

    Eine ordentliche Änderungskündigung, die auf eine vor Ablauf der Kündigungsfrist des betreffenden Arbeitnehmers wirksam werdende Verschlechterung der Arbeitsbedingungen zielt, ist nach § 1 Abs. 2 Satz 1, § 2 KSchG sozial ungerechtfertigt (wie BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969; LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07).

    Das Gericht kann nicht etwa die Änderungskündigung teilweise für unwirksam erklären (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969, zu II. 3. c) der Gründe; ebenso LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu I. der Gründe).

    Das Interesse des Arbeitnehmers, der bei einer Änderungskündigung sich innerhalb einer kurzen Frist entscheiden muss, ob er die neuen Arbeitsbedingungen mit oder ohne Vorbehalt annimmt oder ablehnt, erfordert hier eine enge Auslegung des Änderungsangebots des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969, zu II. 4. a) aa) der Gründe; ebenso LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu II. 2. der Gründe).

    Aus der Kündigung zum 17.07.2006 und der davon für den Fall der Nichtannahme des Änderungsangebots unterschiedlichen Beendigung für den Ablauf des Monats, in den die Verlagerung des Bereichs fällt, ergibt sich, dass die Beklagte der Klägerin angeboten hat, nach Ablauf des 17.06.2006 das Arbeitsverhältnis in B fortzusetzen (ähnlich LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu II. 1. der Gründe).

    Ebenso wie bereits die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln in der - den Parteivertretern bekannten - Entscheidung vom 03.08.2007 (- 4 Sa 233/07), die zum Gegenstand der mündlichen Verhandlung gemacht worden ist, schließt sich auch die erkennende Kammer dieser Rechtsprechung im Hinblick auf deren überzeugende Begründung an.

    Aus Sicht der Klägerin differenzierte die Beklagte damit bewusst zwischen dem Änderungsangebot, für das die ordentliche Kündigungsfrist nicht eingehalten worden ist, und dem Datum für das Auslaufen des Arbeitsverhältnisses für den Fall der Nichtannahme des Änderungsangebots (vgl. LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu II. 3. der Gründe).

    Wegen dieser mangelnden Festlegung des Bundesarbeitsgerichts erscheint die Frage der Umdeutbarkeit im Grundsatz weiterhin als klärungsbedürftig (ebenso LAG Köln, Urteil vom 21.06.2007 - 4 Sa 233/07, zu V. der Gründe).

  • ArbG Köln, 18.06.2010 - 1 Ca 10397/09

    Arbeitgeberseitige Änderungskündigung ist nur bei geeigneten und billigerweise

    Das Gericht kann nicht etwa die Änderungskündigung teilweise für unwirksam erklären (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969, zu II. 3. c) der Gründe; ebenso LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu I. der Gründe).

    Das Interesse des Arbeitnehmers, der bei einer Änderungskündigung sich innerhalb einer kurzen Frist entscheiden muss, ob er die neuen Arbeitsbedingungen mit oder ohne Vorbehalt annimmt oder ablehnt, erfordert hier eine enge Auslegung des Änderungsangebots des Arbeitgebers (BAG, Urteil vom 21.09.2006 - 2 AZR 120/06, AP Nr. 86 zu § 2 KSchG 1969, zu II. 4. a) aa) der Gründe; ebenso LAG Köln, Urteil vom 03.08.2007 - 4 Sa 233/07, zu II. 2. der Gründe).

  • LAG Köln, 11.10.2007 - 10 Sa 588/07

    Änderungskündigung mit einem vorfristigen Änderungsangebot ist unwirksam;

    Die 4. Kammer des Landesarbeitsgerichts Köln hat in ihrem Urteil vom 04.08.2007 - 4 Sa 233/07 - dazu folgendes ausgeführt:.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht