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   LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21   

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https://dejure.org/2021,37405
LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21 (https://dejure.org/2021,37405)
LAG Köln, Entscheidung vom 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21 (https://dejure.org/2021,37405)
LAG Köln, Entscheidung vom 06. August 2021 - 9 TaBV 26/21 (https://dejure.org/2021,37405)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 85 ; ArbGG § 100
    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der Einigungsstelle

  • rechtsportal.de

    BetrVG § 85 ; ArbGG § 100
    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat; Rechtsanspruch; Anrufung der Einigungsstelle

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Behandlung von Beschwerden durch den Betriebsrat

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BAG, 22.11.2005 - 1 ABR 50/04

    Einigungsstellenspruch zu Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Darin besteht die Konfliktlösung durch die Einigungsstelle (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 40).

    Zur Durchsetzung von Rechtsansprüchen dient allein der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen (BAG, Beschluss vom 22. November 2005 - 1 ABR 50/04 -, BAGE 116, 235-245, Rn. 38).

  • ArbG Köln, 29.06.2021 - 11 BV 154/21
    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Auf die Beschwerde der Arbeitgeberin wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.06.2021 - 11 BV 154/21 - abgeändert.

    Die Arbeitgeberin beantragt, den Beschluss des Arbeitsgerichts Köln vom 29.06.2021- 11 BV 154/21 aufzuheben und die Anträge des Antragstellers zurückzuweisen.

  • BAG, 17.08.2011 - 10 AZR 202/10

    Versetzung - billiges Ermessen - Zumutbarkeit von Fahrzeiten

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Es unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen Kontrolle, ob der Arbeitgeber die beiderseitigen Interessen abgewogen und alle wesentlichen Umstände angemessen berücksichtigt hat (BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 -, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 -, Rn. 29, juris; Steffan, RdA 2015, 270, 271).
  • ArbG Düsseldorf, 28.11.2008 - 13 Ca 4939/08

    Meldepflicht des § 5 Abs. 1 Satz 1 Entgeltfortzahlungsgestz (EFZG) als

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Es kann insoweit dahinstehen, ob diese Bestimmungen überhaupt in Ausübung des Direktionsrechts nach billigem Ermessen erfolgen oder ob sie allein an § 5 Abs. 1 EFZG zu messen sind (zur Problematik ArbG Düsseldorf, Urteil vom 28. November 2008 - 13 Ca 4939/08 -, Rn. 32, juris).
  • BAG, 15.09.2009 - 9 AZR 643/08

    Altersteilzeit - Ermessensentscheidung - Haushaltsmittel

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Es unterliegt ebenfalls der vollen gerichtlichen Kontrolle, ob der Arbeitgeber die beiderseitigen Interessen abgewogen und alle wesentlichen Umstände angemessen berücksichtigt hat (BAG, Urteil vom 17. August 2011 - 10 AZR 202/10 -, Rn. 23, juris; BAG, Urteil vom 15. September 2009 - 9 AZR 643/08 -, Rn. 29, juris; Steffan, RdA 2015, 270, 271).
  • BAG, 07.05.2020 - 2 AZR 619/19

    Verhaltensbedingte Kündigung - Interessenabwägung

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Damit würde das von der Arbeitgeberin für sich in Anspruch genommene und ihr von Rechtsprechung und Literatur zugewiesene Recht, diese Stelle bestimmen zu können (etwa BAG, Urteil vom 07. Mai 2020 - 2 AZR 619/19 -, Rn. 19, juris; BeckOK ArbR/Ricken, 60. Ed. 1.6.2021 Rn. 4, § 5 EFZG, Rn. 4; Schmitt/Küfner-Schmitt, 8. Aufl. 2018, § 5 EFZG, Rn. 36; Feichtinger/Malkmus, Entgeltfortzahlungsrecht, § 5 EFZG, Rn. 14, beck-online) ausgeschlossen.
  • LAG Hamm, 03.05.2016 - 7 TaBV 29/16

    Einigungsstelle; offensichtliche Unzuständigkeit; Arbeitnehmerbeschwerde

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Auch wenn die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit selbst zu prüfen hat (dazu BAG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 -, BAGE 36, 385-392, Rn. 19), ist es nicht ihre Aufgabe, im Verfahren nach § 85 BetrVG als Gutachter darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegeben oder offenkundig zu verneinen sind (LAG Hamm, Beschluss vom 03. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16 -, Rn. 39, juris; Steffan, RdA 2015, 270; auf gl. Linie GK/Franzen, 11. Aufl. 2018, § 85 BetrVG, Rn. 10).
  • LAG Hessen, 16.05.2017 - 4 TaBV 75/17

    Die die Zuständigkeit einer Einigungsstelle für Arbeitnehmerbeschwerden

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    aa) Die Auffassung, der Begriff des Rechtsanspruchs iSv. § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG sei einschränkend auszulegen, damit das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats nach § 85 BetrVG nicht leerlaufe (etwa LAG Hessen, Beschluss vom 16. Mai 2017 - 4 TaBV 75/17 -, Rn. 14, juris; LAG Hessen, Beschluss vom 03. März 2009- 4 TaBV 14/09 -, Rn. 19, juris), berücksichtigt nicht nur unzureichend Sinn und Zweck der Ausschlussnorm, sondern verwischt zudem die Grenzen der gerichtlichen Überprüfung (Steffan, RdA 2015, 270, 271).
  • BAG, 20.11.1990 - 1 ABR 45/89

    Einigungsstellenverfahren über Rechtsfragen

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Im Übrigen können Rechtsfragen nur Regelungsgegenstand eines freiwilligen Einigungsstellenverfahrens nach § 76 Abs. 6 BetrVG sein, wobei eine Einigung zwischen den Betriebspartnern zu ihrer Wirksamkeit stets voraussetzt, dass die Betriebspartner hinsichtlich des umstrittenen Rechts verfügungsbefugt sind (BAG, Beschluss vom 20. November 1990 - 1 ABR 45/89 -, BAGE 66, 243-257, Rn. 54), was bei dem Betriebsrat in der individualrechtlichen Auseinandersetzung zwischen Frau B und der Arbeitgeberin auf Seiten des Betriebsrats nicht der Fall ist.
  • BAG, 22.10.1981 - 6 ABR 69/79

    Aussetzung des arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens bis zur Entscheidung der

    Auszug aus LAG Köln, 06.08.2021 - 9 TaBV 26/21
    Auch wenn die Einigungsstelle ihre Zuständigkeit selbst zu prüfen hat (dazu BAG, Beschluss vom 22. Oktober 1981 - 6 ABR 69/79 -, BAGE 36, 385-392, Rn. 19), ist es nicht ihre Aufgabe, im Verfahren nach § 85 BetrVG als Gutachter darüber zu befinden, ob die Voraussetzungen für einen Rechtsanspruch des Arbeitnehmers gegeben oder offenkundig zu verneinen sind (LAG Hamm, Beschluss vom 03. Mai 2016 - 7 TaBV 29/16 -, Rn. 39, juris; Steffan, RdA 2015, 270; auf gl. Linie GK/Franzen, 11. Aufl. 2018, § 85 BetrVG, Rn. 10).
  • LAG Köln, 05.12.2001 - 7 TaBV 71/01

    Einigungsstelle; Besetzung; Vorsitzender; offensichtliche Unzuständigkeit

  • LAG Hessen, 03.03.2009 - 4 TaBV 14/09

    Einzelfall eines erfolgreichen Antrags auf Bestellung einer Einigungsstelle

  • LAG Sachsen, 06.02.2004 - 3 TaBV 33/03

    Offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle, Anrufung der Einigungsstelle

  • LAG München, 06.03.1997 - 4 TaBV 3/97

    Einigungsstelle: Zuständigkeit - Gleichbehandlungsgebot bei Gehaltserhöhungen

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