Rechtsprechung
   LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5850
LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
LAG Köln, Entscheidung vom 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
LAG Köln, Entscheidung vom 26. Februar 2003 - 7 Ta 229/02 (https://dejure.org/2003,5850)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2003,5850) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    § 341 ZPO
    Versäumnisurteil; Einspruch; Unzulässigkeit; Verwerfungsbeschluss; Rechtsmittel; Meistbegünstigungsgrundsatz

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Zulässigkeit eines Einspruchs gegen ein erstinstanzliches Versäumnisurteil; Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde bei Verwerfung des verspäteten Einspruchs gegen ein Versäumnisurteil nach der Neufassung des § 341 ZPO irrtümlich durch Beschluss statt durch Urteil; ...

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 953
  • NZA-RR 2004, 107
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Frankfurt, 08.07.2004 - 2 W 44/02

    Voraussetzungen einer öffentlichen Zustellung: Versuch der Zustellungsvereitelung

    Das Rechtsmittelgericht ist gehalten in derjenigen Form zu entscheiden, die einer korrekten erstinstanzlichen Verfahrensweise entsprochen hätte, vorliegend also durch Urteil (LAG Köln in MDR 2003, S. 953; so auch BGHZ 21, 142 (147)).
  • LAG Hamm, 21.09.2023 - 12 Ta 216/23

    Meistbegünstigungsgrundsatz im Prozessrecht; Rechtsmittel gegen den durch

    c) Hat aber das Arbeitsgericht statt durch Urteil durch Beschluss entschieden, so gilt hier der Meistbegünstigungsgrundsatz, wonach sowohl sofortige Beschwerde als auch Berufung eingelegt werden können ( vgl. Münchener Kommentar, 6. Auflage 2020, § 922 ZPO, Rdnr. 16; BAG, 26.03.1992 - 2 AZR 493/91 - BeckOK - Toussaint, § 341 ZPO, Rdnr. 6.2; MüKo-Prütting, 6. Auflage 2020, § 341 ZPO, Rdnr. 18; OLG Naumburg, 25.07.2007 - 3 WF 224/07 - LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 -).

    Angenommen wird, dass das Rechtsmittelgericht nunmehr in die richtige Verfahrensart überleiten muss und im berufungsrechtlichen Urteilsverfahren entsprechend entscheiden muss ( vgl. Schenkel, MDR 2003, 31, 138; LAG Köln, 26.02.2003 - 7 Ta 229/02; vgl. auch LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005- 11 Ta 165/05.).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 21.07.2005 - 11 Ta 165/05

    Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

    Nach diesen Grundsätzen, ist dann, wenn das Arbeitsgericht - wie hier - irrtümlich einen verspäteten Einspruch gegen ein Versäumnisurteil entgegen § 314 Abs. 2 ZPO durch Beschluss statt durch Urteil verwirft, grundsätzlich die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde zulässig (LAG Köln Urt. vom 26.02.2003 - 7 Ta 229/02 - NZA-RR 2004, 107).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht