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   LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97   

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https://dejure.org/1997,6942
LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,6942)
LAG München, Entscheidung vom 10.09.1997 - 9 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,6942)
LAG München, Entscheidung vom 10. September 1997 - 9 Sa 103/97 (https://dejure.org/1997,6942)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 48; BGB §§ 387 388 389; GVG § 17
    Arbeitsentgelt: Aufrechnung des Arbeitgebers mit rechtswegfremden Forderungen - Miet- und Schadensersatzforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (6)

  • ArbG Regensburg, 15.01.1997 - 6 Ca 3997/96

    Anspruch auf Auszahlung einbehaltener Lohnbestandteile; Aufrechnung mit

    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Das Arbeitsgericht Regensburg hat durch Endurteile vom 15.1.1997 (6 Ca 3997/96, 6 Ca 3999/96, 6 Ca 4000/96, 6 Ca 4001/96, 6 Ca 4002/96 und 6 Ca 4003/96) den Klagen stattgegeben.

    die Endurteile des Arbeitsgerichtes Regensburg vom 15.1.1997, 6 Ca 3997/96, 6 Ca 3999/96, 6 Ca 4000/96, 6 Ca 4001/96, 6 Ca 4002/96 und 6 Ca 4003/96 aufzuheben und die Klagen abzuweisen.

  • BGH, 30.09.1974 - II ZR 41/74

    Umfang der Bindung eines Verweisungsbeschlusses nach § 102 GVG

    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Hinzu kommt folgende Erwägung: Überwiegend wurde vor der Neuregelung der §§ 17 - 17 b GVG und des § 48 ArbGG angenommen, es handele sich bei dem Verhältnis ordentlicher Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht um eine Frage des Rechtsweges (vgl. BGHZ 63, 214; BAG 6, 300).
  • ArbG Passau, 29.10.1991 - 4 Ca 650/91
    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Nach der Neufassung des § 17 GVG ist strittig, ob sich insoweit die Rechtslage geändert hat, d.h. ob durch § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG der Prüfungsumfang auch auf die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung erstreckt ist (verneinend Zöller, § 17 GVG Rdn. 10; Thomas/Putzo § 17 GVG Rdn. 17; Rupp NJW 1992, 3274; bejahend: VGH Kassel MDR 1995, 203; Baumbach/Lauterbach/Alber/Hartmann § 17 GVG Rdn. 6; Schenke/Ruthig NJW 1992, 2505; NJW 1993, 1374; Drygala NZA 1992, 294; Arbeitsgericht Passau NZA 1992, 428).
  • VGH Hessen, 28.01.1994 - 3 TG 2026/93

    Aufrechnung mit rechtswegfremder Forderung im Verwaltungsgerichtsverfahren

    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Nach der Neufassung des § 17 GVG ist strittig, ob sich insoweit die Rechtslage geändert hat, d.h. ob durch § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG der Prüfungsumfang auch auf die Aufrechnung mit einer rechtswegfremden Forderung erstreckt ist (verneinend Zöller, § 17 GVG Rdn. 10; Thomas/Putzo § 17 GVG Rdn. 17; Rupp NJW 1992, 3274; bejahend: VGH Kassel MDR 1995, 203; Baumbach/Lauterbach/Alber/Hartmann § 17 GVG Rdn. 6; Schenke/Ruthig NJW 1992, 2505; NJW 1993, 1374; Drygala NZA 1992, 294; Arbeitsgericht Passau NZA 1992, 428).
  • BAG, 09.10.1958 - 4 AZR 54/56

    Beginn der Verjährung - Erforderliche Kenntnis vom Schaden - Feststellungsklage -

    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Hinzu kommt folgende Erwägung: Überwiegend wurde vor der Neuregelung der §§ 17 - 17 b GVG und des § 48 ArbGG angenommen, es handele sich bei dem Verhältnis ordentlicher Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit und nicht um eine Frage des Rechtsweges (vgl. BGHZ 63, 214; BAG 6, 300).
  • BAG, 21.03.1984 - 5 AZR 320/82

    Arbeitsgerichtsverfahren: Rechtsweg - Zuständigkeitsabgrenzung zwischen Arbeits-

    Auszug aus LAG München, 10.09.1997 - 9 Sa 103/97
    Das Berufungsgericht geht mit dem BAG (vgl. AP Nr. 1 zu § 2 ArbGG 1979 Zuständigkeitsprüfung) und der ganz herrschenden Meinung davon aus, dass nach dem 4. VwGO Änderungsgesetz und der Änderung des § 48 ArbGG es sich bei dem Verhältnis der ordentlichen Gerichtsbarkeit zur Arbeitsgerichtsbarkeit nicht mehr um eine Frage der sachlichen Zuständigkeit handelt, sondern um eine Frage der Rechtswegzuständigkeit.
  • LG Saarbrücken, 28.10.2011 - 13 S 85/11

    Rechtsweg: Zuständiges Gericht bei Aufrechnung mit einer rechtswegfremden

    Ein anderer Teil der Literatur will die Entscheidungsbefugnis des Gerichts auf eine Analogie zu § 17 Abs. 2 Satz 1 GVG stützen (vgl. Drygala, NZA 1992, 294, 297 f.); wieder andere leiten eine entsprechende Entscheidungsbefugnis aus der Sachnähe zwischen Zivil- und Arbeitsgerichtsbarkeit ab (vgl. LAG München, Urteil vom 10.09.1997 - 9 Sa 103/97, juris; LAG München, MDR 1998, 783; Staudinger/Gursky, BGB, Neubearbeitung 2006, Vorbemerkungen zu §§ 387 ff Rn. 41; Soergel/Schreiber, BGB, 13. Aufl., vor § 387 Rn. 4; jurPK-BGB/Rüßmann, 5. Aufl., § 388 BGB Rn. 32; Mayerhofer, NJW 1992, 1602, 1604; eingehend Lüke aaO S. 731 ff.).
  • LAG Thüringen, 25.08.2009 - 1 Sa 130/09

    Zuständigkeit des Berufungsgerichts zur Entscheidung über rechtswegfremde

    Zwar hat das LAG München dies mit der zweifelhaften Begründung für möglich erachtet, eine solche Zuständigkeit sei jedenfalls früher gegeben, weil vor der Verselbständigung des Rechtsweges zu den Arbeitsgerichten nur eine Divergenz der sachlichen Zuständigkeit vorgelegen habe (9 Sa 103/97 - Urteil vom 10.9.1997).
  • LAG Sachsen, 13.04.2000 - 4 Ta 25/00

    Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten; Unzulässigkeit einer

    In seiner Begründung hat sich das Arbeitsgericht damit befasst, dass die zur Aufrechnung gestellten Ansprüche zwar an und für sich nicht dem Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten, sondern vielmehr zu den ordentlichen Zivilgerichten unterliegen, sich allerdings unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des LAG München vom 10.09.1997 (- 9 Sa 103/97 -, n.a.v., zit. im JURIS) der h.M. angeschlossen und sich davon leiten lassen, dass auch nach der Neuregelung des § 17 ff. GVG mit dem 4. VwGO ÄndG ab dem 01.01.1991 daran festzuhalten ist, dass jedenfalls die Arbeitsgerichte nach wie vor die Kompetenz besitzen, über eine zur Aufrechnung gestellte Forderung aus einem artverwandten Rechtsweg, nämlich dem, der normalerweise den ordentlichen Gerichten zugeordnet ist, zu entscheiden.
  • LAG München, 10.03.1998 - 4 Ta 339/97

    Rechtsweg: Aufrechnung des Arbeitgebers gegen Lohansprüche mit Mietzinsforderung

    Insoweit folgt die Beschwerdekammer der Auffassung der 9. Kammer des LAG München im Urteil vom 10.9.1997 -9 Sa 103/97- (n.v.).
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