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   LAG München, 29.09.2017 - 7 Sa 444/16   

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https://dejure.org/2017,52006
LAG München, 29.09.2017 - 7 Sa 444/16 (https://dejure.org/2017,52006)
LAG München, Entscheidung vom 29.09.2017 - 7 Sa 444/16 (https://dejure.org/2017,52006)
LAG München, Entscheidung vom 29. September 2017 - 7 Sa 444/16 (https://dejure.org/2017,52006)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • bayern.de PDF
  • IWW

    § 256 Abs. 1 ZPO, § 92 Abs. 2 Nr. 1 ZPO

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unzulässige Feststellungsklage zur Kürzung einer Witwenrente bei unschwerer Berechnung der Ansprüche

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässige Feststellungsklage zur Kürzung einer Witwenrente bei unschwerer Berechnung der Ansprüche

  • rechtsportal.de

    ZPO § 256 Abs. 1
    Unzulässige Feststellungsklage zur Kürzung einer Witwenrente bei unschwerer Berechnung der Ansprüche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichbehandlung

    Auszug aus LAG München, 29.09.2017 - 7 Sa 444/16
    Eine Feststellungsklage muss sich allerdings nicht notwendig auf ein Rechtsverhältnis insgesamt erstrecken, sie kann sich vielmehr auf einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, auf bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen sowie auf den Umfang einer Leistungspflicht beschränken (BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12).

    a) Für eine Feststellungsklage kann allerdings trotz der Möglichkeit einer Leistungsklage ein Feststellungsinteresse bestehen, wenn durch die Feststellung der Streit insgesamt beseitigt und das Rechtsverhältnis der Parteien abschließend geklärt werden kann (BAG, 12.08.2014 - 3 AZR 764/12).

  • BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11

    Betriebliche Altersversorgung - Gleichheitssatz - Differenzierung zwischen

    Auszug aus LAG München, 29.09.2017 - 7 Sa 444/16
    Ein Feststellungsinteresse ist gegeben, wenn auf diesem Wege eine sachgemäße einfache Erledigung des auftretenden Streitpunkts zu erreichen ist und prozesswirtschaftliche Erwägungen gegen einen Zwang zur Leistungsklage sprechen (BAG, 20.08.2013 - 3 AZR 959/11).
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