Rechtsprechung
LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 133/22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
Übertragung von tariflichen Mehrurlaubstagen in das Langzeitkonto - ruhendes Arbeitsverhältnis
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BUrlG § 7 Abs. 1 ; Lzk TV § 5
Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Auslegung eines Tarifvertrags über Langzeitkonten bezüglich der Erhöhung des Guthabens durch Gutschriften; Kein Geldwert von Urlaubsansprüchen während des ruhenden Arbeitsverhältnisses; Kein Gleichlauf von gesetzlichem ...
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Auslegung des normativen Teils des Tarifvertrags; Auslegung eines Tarifvertrags über Langzeitkonten bezüglich der Erhöhung des Guthabens durch Gutschriften; Kein Geldwert von Urlaubsansprüchen während des ruhenden Arbeitsverhältnisses; Kein Gleichlauf von gesetzlichem ...
Verfahrensgang
- ArbG Stralsund, 12.07.2022 - 13 Ca 448/20
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 133/22
- BAG - 9 AZR 166/23 (anhängig)
Papierfundstellen
- NZA-RR 2023, 424
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 04.05.2021 - 5 Sa 264/20
Verfall von tariflichem Mehrurlaub - Mitwirkungsobliegenheit des Arbeitgebers
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 133/22
Die Tarifvertragsparteien haben in § 40 Abs. 3 des Funktionsgruppenspezifischen Tarifvertrages für Tätigkeiten der Funktionsgruppe 3 - Bahnbetrieb und Netze - verschiedener Unternehmen des DB Konzerns (FGr 3-TV) vom 12.12.2016, in Kraft getreten am 01.04.2017, eine eigenständige Regelung zur Befristung des Erholungsurlaubs getroffen, die erkennbar von § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) abweicht und deshalb nicht den Befristungsregeln, die für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten, unterliegt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021 - 5 Sa 264/20 - Rn. 45, juris).(Rn.70).Die Tarifvertragsparteien haben in § 40 Abs. 3 FGr 3-TV eine eigenständige Regelung zur Befristung des Erholungsurlaubs getroffen, die erkennbar von § 7 Abs. 3 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) abweicht und deshalb nicht den Befristungsregeln, die für den gesetzlichen Mindesturlaub gelten, unterliegt (LAG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 04.05.2021 - 5 Sa 264/20 - Rn. 45, juris).
- BAG, 11.11.2020 - 4 AZR 210/20
Anerkennungshaustarifvertrag - Reichweite der Verweisung auf …
Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 28.03.2023 - 2 Sa 133/22
Im Zweifel ist die Tarifauslegung zu wählen, die zu einer vernünftigen, sachgerechten, zweckorientierten und praktisch brauchbaren Lösung führt (BAG, Urteil vom 11.11.2020 - 4 AZR 210/20 - Rn. 20, juris).