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   LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20   

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LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20 (https://dejure.org/2021,31718)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29.06.2021 - 5 Sa 297/20 (https://dejure.org/2021,31718)
LAG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 29. Juni 2021 - 5 Sa 297/20 (https://dejure.org/2021,31718)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Zulässigkeit einer Betriebsvereinbarung unter aufschiebender Wirkung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 158 ; BetrVG § 77 ; SGB VIII § 78b
    Betriebsvereinbarung; Bedingung; Bestimmbarkeit; Bestimmtheit - aufschiebende Bedingung

  • rechtsportal.de

    BGB § 158 ; BetrVG § 77 ; SGB VIII § 78b
    Betriebsvereinbarung; Bedingung; Bestimmbarkeit; Bestimmtheit - aufschiebende Bedingung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Wann wird eine Betriebsvereinbarung wirksam?

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 23.01.2018 - 1 AZR 65/17

    Betriebsvereinbarung - Tarifvorrang - Gesamtzusage

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Eine tarifliche Regelung von Arbeitsbedingungen liegt vor, wenn sie in einem Tarifvertrag enthalten sind und der Betrieb in den räumlichen, betrieblichen, fachlichen und persönlichen Geltungsbereich dieses Tarifvertrags fällt (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 16, juris = NZA 2018, 871).

    Das gilt selbst dann, wenn die von ihnen getroffene Regelung für die Arbeitnehmer günstiger ist als diejenige der Tarifvertragsparteien (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 17, juris = NZA 2018, 871).

    Er muss sich aus außerhalb der Betriebsvereinbarung liegenden Umständen ergeben und auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers losgelöst von der Betriebsvereinbarung und gegenüber allen oder einer Gruppe von Arbeitnehmern gerichtet sein (BAG, Urteil vom 23. Januar 2018 - 1 AZR 65/17 - Rn. 27, juris = NZA 2018, 871).

  • BAG, 18.03.2020 - 5 AZR 36/19

    Vergütung von Fahrtzeiten - Außendienstmitarbeiter

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 97, juris = AP Nr. 123 zu § 7 BetrAVG; BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 22, juris = NZA 2020, 868).
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 4/19

    Betriebsvereinbarung - Inkrafttreten in Abhängigkeit von einem Belegschaftsquorum

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Insoweit bestehen gegen den Abschluss einer Betriebsvereinbarung unter einer aufschiebenden Bedingung jedenfalls dann keine rechtlichen Bedenken, wenn der Eintritt der vereinbarten Bedingung für alle Beteiligten, auch für die Arbeitnehmer als Normunterworfene, ohne Weiteres feststellbar ist (BAG, Beschluss vom 28. Juli 2020 - 1 ABR 4/19 - Rn. 19, juris = NZA 2020, 1548).
  • BAG, 30.01.2019 - 5 AZR 450/17

    Gesamtzusage - ablösende Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 3 AZR 410/19 - Rn. 59, juris = NZA-RR 2021, 192; BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, juris = NZA 2019, 1065).
  • BAG, 22.09.2020 - 3 AZR 303/18

    Doppeltreuhand - Insolvenz - Rentenanpassungsbedarf

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Verbleiben im Einzelfall noch Zweifel, so kann auch auf die Entstehungsgeschichte der Betriebsvereinbarung zurückgegriffen werden (BAG, Urteil vom 22. September 2020 - 3 AZR 303/18 - Rn. 97, juris = AP Nr. 123 zu § 7 BetrAVG; BAG, Urteil vom 18. März 2020 - 5 AZR 36/19 - Rn. 22, juris = NZA 2020, 868).
  • BAG, 13.10.2020 - 3 AZR 410/19

    Ruhegeld - Ablösung - Überversorgung

    Auszug aus LAG Mecklenburg-Vorpommern, 29.06.2021 - 5 Sa 297/20
    Das in der Zusage liegende Angebot wird gemäß § 151 Satz 1 BGB angenommen und ergänzender Inhalt des Arbeitsvertrags (BAG, Urteil vom 13. Oktober 2020 - 3 AZR 410/19 - Rn. 59, juris = NZA-RR 2021, 192; BAG, Urteil vom 30. Januar 2019 - 5 AZR 450/17 - Rn. 46, juris = NZA 2019, 1065).
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