Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 08.09.2015 - 2 Ta 112/15 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- Arbeitsgerichtsbarkeit in Bayern
§§ 115 Abs. 3 ZPO, 90 SGB XII
Prozesskostenhilfe - Vermögen - Schulden
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- BAG, 22.12.2003 - 2 AZB 23/03
Nachträgliche Abänderung der Prozesskostenhilfe bei Erhalt einer Abfindung
Auszug aus LAG Nürnberg, 08.09.2015 - 2 Ta 112/15
Bei der Feststellung, ob ein die Schongrenze übersteigendes Vermögen des Prozesskostenhilfeantragstellers vorhanden ist, sind Schulden durch eine Gegenüberstellung der Plus- und Minuspositionen zu berücksichtigen (BAG, Beschluss vom 22.12.2003 - 2 AZB 23/03. Rn 19).