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LAG Nürnberg, 14.03.2018 - 6 Ta 22/18 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- arbeitsrechtsiegen.de
Auskunftsanspruch nach § 34 BDSG - Rechtsweg
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Nürnberg, 15.11.2017 - 4 Ca 4318/17
- LAG Nürnberg, 14.03.2018 - 6 Ta 22/18
- BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 03.02.2014 - 10 AZB 77/13
Auskunft über personenbezogene Daten - Rechtsweg
Auszug aus LAG Nürnberg, 14.03.2018 - 6 Ta 22/18
Die Frage, ob und wann für einen Auskunftsanspruch aus § 34 BDSG der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten eröffnet ist, ist bisher - soweit ersichtlich - höchstrichterlich, jedenfalls in der vorliegenden Konstellation, noch nicht entschieden (vgl. BAG vom 03.02.2014, 10 AZB 77/13 nach Juris).
- BAG, 04.09.2018 - 9 AZB 10/18
Rechtsweg - Zusammenhangsklage - Amtshaftung - Folgenbeseitigungs- und …
Auf die Rechtsbeschwerde des Klägers wird der Beschluss des Landesarbeitsgerichts Nürnberg vom 14. März 2018 - 6 Ta 22/18 - unter Zurückweisung der Rechtsbeschwerde im Übrigen aufgehoben, soweit das Landesarbeitsgericht den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg vom 15. November 2017 - 4 Ca 4318/17 - teilweise abgeändert hat, und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:.