Rechtsprechung
LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
AGG § 10 Satz 3 Nr. 6, Satz 2
Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente - rewis.io
Abfindung - Sozialplan - Altersrente - Regelaltersrente
Kurzfassungen/Presse (2)
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Diskriminierung bei der Sozialplanabfindung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
AGG § 10 S. 3 Nr. 6, S. 2
Abfindung; Sozialplan; Altersrente; Regelaltersrente - Arbeitnehmer, Arbeitslosengeld, Rente, Leistungen, Betriebsrat, Berufung, Grundsicherung, Revision, Arbeitslosigkeit, Wartezeit, Bezug von Arbeitslosengeld, vorgezogene Altersrente, vorzeitige Altersrente
Verfahrensgang
- ArbG Bayreuth, 16.12.2021 - 5 Ca 86/21
- LAG Nürnberg, 11.11.2022 - 8 Sa 164/22
- LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
- BAG - 1 AZR 15/23 (anhängig)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (18)
- BAG, 26.05.2009 - 1 AZR 198/08
Altersdifferenzierung in Sozialplan
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Diese Nachteile sind bei Arbeitnehmern, die wirtschaftlich abgesichert sind, weil sie gegebenenfalls nach dem Bezug von Arbeitslosengeld gesetzliche Altersrente in Anspruch nehmen können, geringer, als bei den von längerer Arbeitslosigkeit bedrohten "rentenfernen" Arbeitnehmern (BAG, Urteil v. 26.05.2009, Az. 1 AZR 198/08; Urteil v. 30.09.2008, Az. 1 AZR 68407, in juris recherchiert).Durch die Reduzierung der Sozialplanabfindungen bei rentennahem Ausscheiden ist es möglich, im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit das weitere Anwachsen der Abfindungen trotz abnehmender Schutzbedürftigkeit zu korrigieren (BAG, Urteil v. 26.05.2009, a.a.O.).
Die Betriebsparteien können in Sozialplänen Stichtage vorsehen, wenn diese selbst und die damit verbundene Grenzziehung am gegebenen Sachverhalt orientiert und somit sachlich vertretbar sind (BAG, Urteil v. 26.05.2009, Az. 1 AZR 198/08, m.w.H., in juris recherchiert).
Es handelt sich dabei um "Härten", die mit Stichtagsregelungen regelmäßig verbunden sind und im Interesse der Rechtssicherheit hinzunehmen sind (BAG, Urteil v. 20.01.2009, Az. 1 AZR 740/07; Urteil v. 26.05.2009, Az. 1 AZR 198/08, in juris recherchiert).
- BAG, 20.01.2009 - 1 AZR 740/07
Sozialplanabfindung bei rentennahen Jahrgängen
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Bei der typisierenden Beurteilung, rentenberechtigte und rentennahe Arbeitnehmer seien im Regelfall wirtschaftlich stärker abgesichert als rentenferne Arbeitnehmer, handelt es sich um eine den Betriebspartnern im Rahmen ihres Beurteilungsspielraums zustehende tatsächliche Einschätzung (BAG, Urteil v. 20.01.2009, Az. 1 AZR 740/07, in juris recherchiert).Es genügt grundsätzlich eine substantielle Milderung der wirtschaftlichen Nachteile durch den Sozialplan (BAG, Urteil v. 20.01.2009, a.a.O.; Beschluss v. 24.08.2004, Az. 1 ABR 23/03, in juris recherchiert).
Es handelt sich dabei um "Härten", die mit Stichtagsregelungen regelmäßig verbunden sind und im Interesse der Rechtssicherheit hinzunehmen sind (BAG, Urteil v. 20.01.2009, Az. 1 AZR 740/07; Urteil v. 26.05.2009, Az. 1 AZR 198/08, in juris recherchiert).
Einen darüber hinausgehenden Ausgleich der Abschläge für die vorzeitige Inanspruchnahme der Altersgrenze mussten die Betriebsparteien angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Sozialplanmittel und der den anderen Arbeitnehmern voraussichtlich entstehende Nachteile - wie bereits ausgeführt - nicht vorsehen (BAG, Urteil v. 20.01.2009, Az. 1 AZR 740/07, in juris recherchiert).
- BAG, 07.05.2019 - 1 ABR 54/17
Auf Einigungsstellenspruch beruhender Sozialplan - Sozialplananfechtung wegen …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Allerdings darf er nicht den Normzweck des § 112 Abs. 1 Satz 2 BetrVG verfehlen, die wirtschaftlichen Nachteile der Arbeitnehmer zumindest zu mildern (BAG, Beschluss v. 07.05.2019, a.a.O.).Damit sind nicht nur die Arbeitnehmer erfasst, die nach Ablauf des Arbeitslosengeldbezugs einen Anspruch auf Gewährung einer Altersrente wegen Erreichung der Regelaltersgrenze haben, sondern auch diejenigen, die die Möglichkeit haben, eine Altersrente vorzeitig in Anspruch zu nehmen (BAG, Beschluss v. 07.05.2019, Az. 1 ABR 54/17, in juris recherchiert).
Die Betriebsparteien konnten bei rentennahen Arbeitnehmern davon ausgehen, dass sie selbst im Falle einer nach dem Bezug von Arbeitslosengeld fortbestehenden Arbeitslosigkeit durch die Rentenbezugsberechtigung für die Regelaltersrente und die Möglichkeit zur Inanspruchnahme einer vorgezogenen Altersrente ausreichend wirtschaftlich abgesichert sind (BAG, Urteil v. 07.05.2019, a.a.O.).
- BAG, 16.07.2019 - 1 AZR 842/16
Sozialplanabfindung - Benachteiligung wegen des Alters - mittelbare …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Die Betriebspartner verfügen insoweit über einen weiten Gestaltungsspielraum nicht nur bei der Entscheidung über die Verfolgung eines bestimmten sozial- und beschäftigungspolitischen Ziels, sondern auch bei der Festlegung der für seine Erreichung geeigneten Maßnahmen (BAG, Urteil v. 16.07.2019, Az. 1 AZR 842/16, in juris recherchiert).Die Abfindung in Sozialplänen stellt aber weder ein zusätzliches Entgelt für die in der Vergangenheit geleistete Tätigkeit noch eine Kompensation für den Arbeitsplatzverlust dar, sondern ausschließlich eine Überbrückungshilfe bis zu einer wirtschaftlichen Absicherung (BAG, Urteil v. 16.07.2019, a.a.O.; Urteil v. 23.03.2010, Az. 1 AZR 832/08, in juris recherchiert).
(1) Bei der Rechtfertigung des Ausschlusses gemäß § 10 Satz 3 Nr. 6 AGG prüft das BAG zwar, ob die Beschäftigten durch die Höhe der staatlichen Leistungen angemessen wirtschaftlich abgesichert sind (BAG, Urteil v. 16.07.2019, Az. 1 AZR 842/16, in juris recherchiert).
- BAG, 09.12.2014 - 1 AZR 102/13
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Alter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zugunsten jüngerer Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG, Urteil v. 09.12.2014, Az. 1 AZR 102/13; Urteil v. 26.03.2013, Az. 1 AZR 857/11, in juris recherchiert).Die gewählte Sozialplangestaltung muss geeignet sein, das mit § 10 Satz 3 Nr. 6 2. Alternative AGG verfolgte Ziel tatsächlich zu fördern und darf die Interessen der benachteiligten Altersgruppe nicht unverhältnismäßig stark vernachlässigen (BAG, Urteil v. 09.12.2014, a.a.O.).
- BAG, 26.03.2013 - 1 AZR 857/11
Sozialplanabfindung - Altersdiskriminierung
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Einen vollständigen Ausgleich der wirtschaftlichen Nachteile mussten die Betriebsparteien angesichts der begrenzt zur Verfügung stehenden Sozialplanmittel und der anderen Arbeitnehmern voraussichtlich entstehenden Nachteile nicht vorsehen (BAG, Urteil v. 26.03.2013, Az. 1 AZR 857/11, in juris recherchiert).Durch diese Gestaltungsmöglichkeit kann das Anwachsen der Abfindungshöhe, das mit der Verwendung der Parameter Betriebszugehörigkeit und/oder Alter bei der Bemessung der Abfindung zwangsläufig verbunden ist, bei abnehmender Schutzbedürftigkeit im Interesse der Verteilungsgerechtigkeit zugunsten jüngerer Arbeitnehmer begrenzt werden (BAG, Urteil v. 09.12.2014, Az. 1 AZR 102/13; Urteil v. 26.03.2013, Az. 1 AZR 857/11, in juris recherchiert).
- BAG, 08.02.2022 - 1 AZR 252/21
Sozialplanabfindung - Höchstbetragsregelung - betriebsverfassungsrechtlicher …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Diese Überbrückung kann regelmäßig nur in typisierender und pauschalisierender Form geschehen, weil die Betriebspartner die für den einzelnen Arbeitnehmer zu erwartenden Nachteile nicht konkret voraussehen können (BAG, Urteil v. 08.02.2022, Az. 1 AZR 252/21; Urteil v. 07.12.2021, Az. 1 AZR 562/20, in juris recherchiert).Geeignet ist ein Mittel bereits dann, wenn das beabsichtigte Ziel erreicht werden kann (BAG, Urteil v. 08.02.2022, Az. 1 AZR 252/21).
- EuGH, 12.10.2010 - C-45/09
Die automatische Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Erreichen des …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Auch der EuGH hat in seiner Entscheidung vom 12.10.2010 - Az. C-45/09 - erkannt, dass die gesetzliche Altersrente der seit 39 Jahren teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmerin von monatlich ca. EUR 250,- für ihren Lebensunterhalt zwar völlig unzureichend ist, die fragliche Regelung gleichwohl für angemessen erachtet. - EuGH, 06.12.2012 - C-152/11
Ein Sozialplan darf eine geminderte Entlassungsabfindung für Arbeitnehmer …
Auszug aus LAG Nürnberg, 19.01.2023 - 8 Sa 164 22
Die Ausführungen des EuGH in der Rechtssache Odar (Urteil v. 06.12.2012, Az. C-152/11) lassen ein solches Verständnis nicht zu. - BAG, 24.08.2004 - 1 ABR 23/03
Mindestdotierung eines Sozialplans durch Einigungsstelle
- BAG, 23.04.2013 - 1 AZR 916/11
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - Benachteiligung von …
- BAG, 30.09.2008 - 1 AZR 684/07
Sozialplanabfindung bei vorzeitiger Altersrente
- LAG Rheinland-Pfalz, 10.03.2011 - 10 Sa 547/10
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters - geringere Abfindung für …
- BAG, 07.12.2021 - 1 AZR 562/20
Klageverzichtsprämie - Sozialplanabfindung - Höchstbetrag - …
- BAG, 23.03.2010 - 1 AZR 832/08
Sozialplan - Ungleichbehandlung wegen des Alters
- BAG, 04.08.1993 - 4 AZR 501/92
Verspätete Urteilsabsetzung
- BAG, 13.09.1995 - 2 AZR 855/94
Unzulässige Berufung - 5 Monatsfrist bei erstinstanzlichem Urteil
- BAG - 1 AZR 15/23 (anhängig)
Höhe einer Sozialplanabfindung