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LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02 |
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Volltextveröffentlichungen (4)
- IWW
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs; Einreichung von Schriftsätzen beim Stammgericht
- Judicialis
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Verfahrensgang
- ArbG Würzburg, 17.07.2002 - 6 Ca 69/02
- LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02
- LAG Nürnberg, 16.04.2003 - 5 Sa 629/02
- BAG, 04.03.2004 - 2 AZR 305/03
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 25.01.1980 - I ZR 60/78
Rechtsnatur eines Prozeßvergleichs
Auszug aus LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02
Zwar können die für einen auswärtigen Spruchkörper bestimmten Schriftsätze grundsätzlich auch beim Stammgericht wirksam eingereicht werden (vgl. BAG vom 23.09.1981, AP Nr. 2 zu § 64 ArbGG 1979), dies gilt aber nicht ohne weiteres für den Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs, weil sich Form und Frist des Widerrufs allein nach der von den Parteien getroffenen Vereinbarung richten und nach materiell-rechtlichen Grundsätzen zu beurteilen sind (BGH vom 25.01.1980, NJW 1980, 1753 ff).So ist es ohne Weiteres zulässig und vielfach auch üblich, zum Adressaten der Widerrufserklärung das Gericht zu bestimmen, vor dem der Vergleich protokolliert worden ist (BGH vom 25.01.1980, NJW 1980, 1753 ff.).