Arbeitsgerichtsgesetz
2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
1. Abschnitt - Arbeitsgerichte (§§ 14 - 32) |
(1) In den Ländern werden Arbeitsgerichte errichtet.
(2) Durch Gesetz werden angeordnet
(3) Mehrere Länder können die Errichtung eines gemeinsamen Arbeitsgerichts oder gemeinsamer Kammern eines Arbeitsgerichts oder die Ausdehnung von Gerichtsbezirken über die Landesgrenzen hinaus, auch für einzelne Sachgebiete, vereinbaren.
(4) 1Die zuständige oberste Landesbehörde kann anordnen, daß außerhalb des Sitzes des Arbeitsgerichts Gerichtstage abgehalten werden. 2Die Landesregierung kann ferner durch Rechtsverordnung bestimmen, daß Gerichtstage außerhalb des Sitzes des Arbeitsgerichts abgehalten werden. 3Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 2 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
(5) Bei der Vorbereitung gesetzlicher Regelungen nach Absatz 2 Nr. 1 bis 5 und Absatz 3 sind die Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern, die für das Arbeitsleben im Landesgebiet wesentliche Bedeutung haben, zu hören.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30.03.2000
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.05.2000 | Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) | 30.03.2000 |
Rechtsprechung zu § 14 ArbGG
16 Entscheidungen zu § 14 ArbGG in unserer Datenbank:
- VG Berlin, 20.11.2014 - 28 K 232.13
Richter an gemeinsamen Obergerichten in Berlin und Brandenburg dürfen ...
- VerfG Brandenburg, 10.05.2007 - VfGBbg 8/07
Verfassungsbeschwerde: Widerruf eines Fördermittel-Bescheids zur Umsetzung eines ...
- LAG Nürnberg, 16.04.2003 - 5 Sa 629/02
Widerruf eines vor einer Außenkammer abgeschlossenen Vergleichs.
Zum selben Verfahren:
- LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02
Widerruf eines gerichtlichen Vergleichs; Einreichung von Schriftsätzen beim ...
- LAG Nürnberg, 20.03.2003 - 5 Sa 629/02
- VerfGH Berlin, 19.12.2006 - VerfGH 45/06
Verfassungsbeschwerde: Verletzung des Grundrechts auf effektiven Rechtsschutz iSv ...
- BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58
Rechtsmittel
- BVerfG, 22.10.1985 - 1 BvL 44/83
Arbeitnehmerkammern Bremen
- BGH, 11.07.1968 - VII ZR 63/66
ÖTV - Aktive Parteifähigkeit von Gewerkschaften als nichtrechtsfähigen Vereinen
- BAG, 11.11.1954 - 2 AZR 64/53
Arbeitsgerichtsverfahren: Unzulässigkeit einer gesetzeswidrigen Zulassung; ...
- BGH, 03.05.1957 - V BLw 46/56
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Querverweise
Auf § 14 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Gerichte für Arbeitssachen)