Arbeitsgerichtsgesetz
| 2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
| 1. Abschnitt - Arbeitsgerichte (§§ 14 - 32) |
(1) Die Vorsitzenden werden auf Vorschlag der zuständigen obersten Landesbehörde nach Beratung mit einem Ausschuß entsprechend den landesrechtlichen Vorschriften bestellt.
(2) 1Der Ausschuß ist von der zuständigen obersten Landesbehörde zu errichten. 2Ihm müssen in gleichem Verhältnis Vertreter der in § 14 Abs. 5 genannten Gewerkschaften und Vereinigungen von Arbeitgebern sowie der Arbeitsgerichtsbarkeit angehören.
(3) Einem Vorsitzenden kann zugleich ein weiteres Richteramt bei einem anderen Arbeitsgericht übertragen werden.
(7) Bei den Arbeitsgerichten können Richter auf Probe und Richter kraft Auftrags verwendet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30.03.2000
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.05.2000 | Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) | 30.03.2000 |
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Rechtsprechung zu § 18 ArbGG
21 Entscheidungen zu § 18 ArbGG in unserer Datenbank:
- BFH, 08.09.2020 - I B 53/19
Doppelpräsidentschaft FG und OVG grundsätzlich zulässig
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 1 B 1051/19
Richter auf Probe; ernennungsreif; Verplanung; Verplanungsbewerber; ...
Zum selben Verfahren:
- VG Gelsenkirchen, 02.08.2019 - 12 L 640/19
Planstelle Planrichter Proberichter Ausschreibung Planstellenausschreibung ...
- VG Gelsenkirchen, 02.08.2019 - 12 L 640/19
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 22.05.2023 - DG 8/22
- BAG, 21.05.1963 - 3 AZR 138/62
Verwendung von Hilfsrichtern - Vorübergehendes Bedürfnis - Zeitbestimmung - ...
- BVerwG, 07.11.1969 - VII P 3.69
Bestimmung des Vorsitzenden einer Fachkammer - Richter auf Probe als ständige ...
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 30.12.2022 - DG 6/22
- BVerwG, 25.02.1965 - VIII C 66.63
Rechtsmittel
- BVerwG, 09.11.1972 - II B 49.71
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Voraussetzungen für die ...
- BAG, 25.06.1987 - 6 AZR 506/84
Kürzung der Stückvergütungen durch den Arbeitgeber - Stempler als Hilfskräfte ...
Querverweise
Auf § 18 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Gerichte für Arbeitssachen)