Arbeitsgerichtsgesetz
| 2. Teil - Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen (§§ 14 - 45) |
| 1. Abschnitt - Arbeitsgerichte (§§ 14 - 32) |
(1) 1Die Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht führt die zuständige oberste Landesbehörde. 2Vor Erlaß allgemeiner Anordnungen, die die Verwaltung und Dienstaufsicht betreffen, soweit sie nicht rein technischer Art sind, sind die in § 14 Abs. 5 genannten Verbände zu hören.
(2) 1Die Landesregierung kann durch Rechtsverordnung Geschäfte der Verwaltung und Dienstaufsicht dem Präsidenten des Landesarbeitsgerichts oder dem Vorsitzenden des Arbeitsgerichts oder, wenn mehrere Vorsitzende vorhanden sind, einem von ihnen übertragen. 2Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf die zuständige oberste Landesbehörde übertragen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) vom 30.03.2000
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.05.2000 | Gesetz zur Vereinfachung und Beschleunigung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens (Arbeitsgerichtsbeschleunigungsgesetz) | 30.03.2000 |
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Rechtsprechung zu § 15 ArbGG
28 Entscheidungen zu § 15 ArbGG in unserer Datenbank:
- Brandenburgisches Dienstgericht für Richter, 20.11.2020 - DG 2/12
Pflicht eines Richters zur Zurückhaltung und Mäßigung hinsichtlich Feststellung ...
- DGH Sachsen, 30.01.2015 - DGH 4/14
Zum selben Verfahren:
- BGH, 18.02.2016 - RiSt (R) 1/15
Disziplinarverfahren gegen Richter: Einleitung des Verfahrens durch unzuständige ...
- BGH, 18.02.2016 - RiSt (R) 1/15
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.2019 - 1 B 1051/19
Richter auf Probe; ernennungsreif; Verplanung; Verplanungsbewerber; ...
- ArbG Frankfurt/Main, 03.07.2014 - 14 Ca 8641/12
Entschädigungsanspruch einer gleichgestellten Bewerbers wegen Benachteiligung im ...
- BVerfG, 22.10.1974 - 2 BvR 147/70
Richterliche Unabhängigkeit und Dienstaufsicht im Bereich der ...
- LAG Rheinland-Pfalz, 17.06.2009 - 8 Sa 639/08
Darlegungs- und Beweislast bei Entschädigungsanspruch wegen Benachteiligung im ...
- BVerwG, 04.11.1960 - VI C 163.58
Rechtsmittel
- ArbG Duisburg, 24.04.2008 - 2 Ga 5/08
Einstellung - Lehramt - Vertrauensschutz - Mangelfacherlass
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2021 - 13 B 1403/20
Verpflichtung zur Erklärung des Einvernehmens zur Festlegung von ...
Querverweise
Auf § 15 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Allgemeine Vorschriften
- § 1 (Gerichte für Arbeitssachen)