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Arbeitsgerichtsgesetz

   1. Teil - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 13a)   
Gliederung
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__paste_bez__ __paste_norm__ ArbGG (https://dejure.org/gesetze/ArbGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ ArbGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Arbeitsgerichtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ArbGG/__paste_norm__.html)
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§ 13a
Internationale Verfahren

1Die Vorschriften des Buches 11 der Zivilprozessordnung über die justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union finden in Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen Anwendung, soweit dieses Gesetz nichts anderes bestimmt. 2§ 1100 Absatz 1 der Zivilprozessordnung ist mit der Maßgabe anzuwenden, dass anstelle von § 128a Absatz 6 der Zivilprozessordnung § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist. 3§ 1101 Absatz 2 findet mit der Maßgabe Anwendung, dass anstelle von § 284 Absatz 2 Satz 3 der Zivilprozessordnung in Verbindung mit § 128a Absatz 6 und § 284 Absatz 3 der Zivilprozessordnung § 58 Absatz 4 Satz 3 in Verbindung mit § 50a Absatz 3 dieses Gesetzes anwendbar ist.

Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024 (BGBl. I Nr. 237), in Kraft getreten am 19.07.2024 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
19.07.2024
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten15.07.2024BGBl. I Nr. 237
12.12.2008
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Verbesserung der grenzüberschreitenden Forderungsdurchsetzung und Zustellung30.10.2008BGBl. I S. 2122
21.10.2005Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 805/2004 über einen Europäischen Vollstreckungstitel für unbestrittene Forderungen (EG-Vollstreckungstitel-Durchführungsgesetz)18.08.2005BGBl. I S. 2477

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Rechtsprechung zu § 13a ArbGG

4 Entscheidungen zu § 13a ArbGG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 13a ArbGG:

    Zivilprozessordnung (ZPO) 
      Justizielle Zusammenarbeit in der Europäischen Union
        Zustellung nach der Verordnung (EU) 2020/1784
          §§ 1067 ff. (Zustellung durch Auslandsvertretungen)
Was ist das?

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